14.06.2021, 11:38
Hallo, ist vielleicht ne blöde Frage, aber hab mich damit noch nicht auseinandergesetzt, da es noch etwas dauert. Jedenfalls wollte ich wissen, ob man die Anwaltszulassung erst beantragen kann, wenn man irgwo eingestellt ist oder kann man die Zulassung auch so beantragen mach dem 2. Examen ?
Danke schonmal !
Danke schonmal !
14.06.2021, 11:43
Natürlich auch schon vorher, nicht jeder Anwalt ist ja auch in einem Anstellungsverhältnis.
Musst halt ne Berufshaftpflicht abschließen und die Zulassungsgebühr zahlen und fertig.
Musst halt ne Berufshaftpflicht abschließen und die Zulassungsgebühr zahlen und fertig.
14.06.2021, 13:45
Du musst dir dann deine Wohnzimmerkanzlei einrichten. Du zahlst ab Zulassung Kammerbeitrag, Beitrag ins Versorgungswerk, musst dich ggf als Kleinunternehmer anmelden etc.
Alsowwenn du nicht wirklich selbständig schonFälle annimmst, warte lieber bis du einen Job findest. Sonst hast du nur Kosten e
Alsowwenn du nicht wirklich selbständig schonFälle annimmst, warte lieber bis du einen Job findest. Sonst hast du nur Kosten e
14.06.2021, 15:05
Du brauchst halt ne Kanzlei, wenn du keine Anstellung hast. Zusätzlich wie oben erwähnt Haftplicht etc.
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...licht.html
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...licht.html
14.06.2021, 15:33
(14.06.2021, 15:05)Gastgastgast2021 schrieb: Du brauchst halt ne Kanzlei, wenn du keine Anstellung hast. Zusätzlich wie oben erwähnt Haftplicht etc.
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwael...licht.html
Was passiert denn wenn ein RA mal 2-3 Monate arbeitslos wird?