10.06.2021, 08:44
Es gibt keine Möglichkeit, diese Frage pauschal zu beantworten. Pensionen bemessen sich fix nach den jeweils anzuwendenden gesetzlichen Regelungen.
Beiträge für das Versorgungswerk sehen hingegen häufig flexible Zahlungsmöglichkeiten vor, so dass -wer kann und möchte- deutlich flexibler Vermögen bilden und Vorsorge betreiben kann.
Private Vermögensbildung kann einen deutlich positiveren Effekt auf die Versorgungssituation im Alter haben, als eine Pension. Dazu kommt, dass jedenfalls Kolleg*innen mit längeren Teilzeittätigkeiten von den berühmten 70 Prozent Pension nur träumen können.
Beiträge für das Versorgungswerk sehen hingegen häufig flexible Zahlungsmöglichkeiten vor, so dass -wer kann und möchte- deutlich flexibler Vermögen bilden und Vorsorge betreiben kann.
Private Vermögensbildung kann einen deutlich positiveren Effekt auf die Versorgungssituation im Alter haben, als eine Pension. Dazu kommt, dass jedenfalls Kolleg*innen mit längeren Teilzeittätigkeiten von den berühmten 70 Prozent Pension nur träumen können.
10.06.2021, 09:27
Die Pension ist so ein Faktor, den man gern anführt, um die doch eher „durchschnittliche“ Richterbesoldung zu rechtfertigen. Tut mir persönlich für die Kolleginnen und Kollegen beim Staat leid, aber der Staat kann halt niemanden mit Geld überschütten. Klar, das hat seine Vorzüge, die Pension ist fett, man kann den Job niemals verlieren usw. Wer aber zu „Lebzeiten“ - ausgehend vom Berufsleben - Geld scheffeln will, der geht nicht zum Staat. Und ich gehe jetzt einfach mal vom jeweiligen Grundgehalt aus, ohne Milchmädchenrechnungen wie verheiratet + 20 Kinder. Kinder Kosten nämlich auch Geld und zehren das Mehr an Geld sicher auf.
In der Wirtschaft kann jeder halbwegs effizient arbeitende RA die höchste Stufe R1 flott erreichen, ohne dafür zwei Jahrzehnte zu brauchen. Die Kollegen, die die Noten für den Staatsdienst haben, vermutlich erst recht. Aber damit ist halt auch Risiko verbunden. Mandate müssen nach den Anfängen irgendwann auch rangeschafft und gepflegt werden und kommen nicht morgendlich auf dem Aktenbock angekarrt, Akquise liegt nicht jedem. Aber wie überall gilt: Wo mehr Risiko, da mehr Verdienstmöglichkeiten. Wer diese dann realisiert, steht auf nem anderen Blatt.
In der Wirtschaft kann jeder halbwegs effizient arbeitende RA die höchste Stufe R1 flott erreichen, ohne dafür zwei Jahrzehnte zu brauchen. Die Kollegen, die die Noten für den Staatsdienst haben, vermutlich erst recht. Aber damit ist halt auch Risiko verbunden. Mandate müssen nach den Anfängen irgendwann auch rangeschafft und gepflegt werden und kommen nicht morgendlich auf dem Aktenbock angekarrt, Akquise liegt nicht jedem. Aber wie überall gilt: Wo mehr Risiko, da mehr Verdienstmöglichkeiten. Wer diese dann realisiert, steht auf nem anderen Blatt.
10.06.2021, 09:37
(10.06.2021, 09:27)Gast schrieb: Die Pension ist so ein Faktor, den man gern anführt, um die doch eher „durchschnittliche“ Richterbesoldung zu rechtfertigen. Tut mir persönlich für die Kolleginnen und Kollegen beim Staat leid, aber der Staat kann halt niemanden mit Geld überschütten. Klar, das hat seine Vorzüge, die Pension ist fett, man kann den Job niemals verlieren usw. Wer aber zu „Lebzeiten“ - ausgehend vom Berufsleben - Geld scheffeln will, der geht nicht zum Staat.Diese Idee mit der Einberechnung der Pension ist halt, dass man als Angestellter/Selbstständiger stattdessen privat vorsorgen muss und das kostet auch Geld.
10.06.2021, 09:51
(10.06.2021, 09:37)Gasto schrieb:(10.06.2021, 09:27)Gast schrieb: Die Pension ist so ein Faktor, den man gern anführt, um die doch eher „durchschnittliche“ Richterbesoldung zu rechtfertigen. Tut mir persönlich für die Kolleginnen und Kollegen beim Staat leid, aber der Staat kann halt niemanden mit Geld überschütten. Klar, das hat seine Vorzüge, die Pension ist fett, man kann den Job niemals verlieren usw. Wer aber zu „Lebzeiten“ - ausgehend vom Berufsleben - Geld scheffeln will, der geht nicht zum Staat.Diese Idee mit der Einberechnung der Pension ist halt, dass man als Angestellter/Selbstständiger stattdessen privat vorsorgen muss und das kostet auch Geld.
Das ist denke ich jedem hier klar. Trotzdem wird der RA mit Staatsnoten im Regelfall den Staatsdiener dermaßen ausstechen in puncto Gehalt, dass er so viel privat zur Seite legen kann, dass er am Ende besser dasteht.
Staatsdienst hat dafür andere Vorteile.
10.06.2021, 09:56
(10.06.2021, 09:37)Gasto schrieb:(10.06.2021, 09:27)Gast schrieb: Die Pension ist so ein Faktor, den man gern anführt, um die doch eher „durchschnittliche“ Richterbesoldung zu rechtfertigen. Tut mir persönlich für die Kolleginnen und Kollegen beim Staat leid, aber der Staat kann halt niemanden mit Geld überschütten. Klar, das hat seine Vorzüge, die Pension ist fett, man kann den Job niemals verlieren usw. Wer aber zu „Lebzeiten“ - ausgehend vom Berufsleben - Geld scheffeln will, der geht nicht zum Staat.Diese Idee mit der Einberechnung der Pension ist halt, dass man als Angestellter/Selbstständiger stattdessen privat vorsorgen muss und das kostet auch Geld.
Jedenfalls wenn Du GK plus starkes Unternehmen (DAX, Automotive, Pharma, Hidden Champions) verbindest, kannst Du über die Pension ganz entspannt hinweglächeln.
An den Punkt, sich intensiv mit Vermögensbildung beschäftigt zu haben, sind viele Referendar*innen noch nicht. Aber wer das Einkommensdelta nur halbwegs vernünftig investiert, hat am Ende deutlich mehr raus, als aus der Pension.
10.06.2021, 10:04
(10.06.2021, 09:56)Auch Bln schrieb:(10.06.2021, 09:37)Gasto schrieb:(10.06.2021, 09:27)Gast schrieb: Die Pension ist so ein Faktor, den man gern anführt, um die doch eher „durchschnittliche“ Richterbesoldung zu rechtfertigen. Tut mir persönlich für die Kolleginnen und Kollegen beim Staat leid, aber der Staat kann halt niemanden mit Geld überschütten. Klar, das hat seine Vorzüge, die Pension ist fett, man kann den Job niemals verlieren usw. Wer aber zu „Lebzeiten“ - ausgehend vom Berufsleben - Geld scheffeln will, der geht nicht zum Staat.Diese Idee mit der Einberechnung der Pension ist halt, dass man als Angestellter/Selbstständiger stattdessen privat vorsorgen muss und das kostet auch Geld.
Jedenfalls wenn Du GK plus starkes Unternehmen (DAX, Automotive, Pharma, Hidden Champions) verbindest, kannst Du über die Pension ganz entspannt hinweglächeln.
An den Punkt, sich intensiv mit Vermögensbildung beschäftigt zu haben, sind viele Referendar*innen noch nicht. Aber wer das Einkommensdelta nur halbwegs vernünftig investiert, hat am Ende deutlich mehr raus, als aus der Pension.
Natürlich. Ich glaube, es wird auch niemand ernsthaft bestreiten wollen, dass ein gut perfomender Angestellter den Staatsdienst aussticht iS Bezahlung.
Dann sind da aber wieder die anderen Sachen, die man auch berücksichtigen muss. Ich besuche einen Freund, der Richter ist. Treffen um 17 Uhr kein Problem bei ihm. Freitag will ich mich mit ein paar GK Kollegen treffen auf ein Bier. Die meinten, 19:30 sollten sie schaffen, spätestens 20 Uhr, wenn nichts dazwischen kommt.
10.06.2021, 10:21
Hier ging es doch nur um die Frage, wann es sich lohnt. Die ist deshalb schon schwer zu beantworten, weil du du Pension gut und gerne 30 Jahre lang beziehen kannst (67-97) oder halt auch gar nicht (springt mit Pensionsbeginn ins Grab).
Geschätzt denke ich auch, dass man über 100K jedenfalls über R1 liegen dürfte, egal welche Stufe.
Zum Post oben: die Pension wird von jüngeren Leuten gerne stark überschätzt. Wie oben gesagt, dürfte zweifelhaft sein, ob Unternehmensjuristen (keine Syndizi) überhaupt groß Rente bekommen. Die großen Firmen haben dafür natürlich Betriebsrenten.
Geschätzt denke ich auch, dass man über 100K jedenfalls über R1 liegen dürfte, egal welche Stufe.
Zum Post oben: die Pension wird von jüngeren Leuten gerne stark überschätzt. Wie oben gesagt, dürfte zweifelhaft sein, ob Unternehmensjuristen (keine Syndizi) überhaupt groß Rente bekommen. Die großen Firmen haben dafür natürlich Betriebsrenten.
10.06.2021, 12:25
Wie oben beschrieben, wird man hier kaum zu einem belastbaren Ergebnis gelangen. Es bestehen zu viele Unsicherheiten im Hinblick auf das Ob und Wie der Pension/Bezüge aus dem VW.
Darüber hinaus ist bei der Altervorsorge auch so etwas wie die Betriebsrente zu beachten. Mit 4% Gehaltsumwandlung und dicken Zuschüssen vom AG kann man innerhalb kürzester Zeit hohe Beträge für den Renteneintritt erwirtschaften - diese sind verbrieft vom AG (bei mir vom Dax Konzern).
Darüber hinaus ist bei der Altervorsorge auch so etwas wie die Betriebsrente zu beachten. Mit 4% Gehaltsumwandlung und dicken Zuschüssen vom AG kann man innerhalb kürzester Zeit hohe Beträge für den Renteneintritt erwirtschaften - diese sind verbrieft vom AG (bei mir vom Dax Konzern).
10.06.2021, 13:51
gibt es beim Versorgungswerk, analog zur Rente, einen Maximalbetrag?
10.06.2021, 14:54
Man muss bei der privaten Altersvorsorge natürlich immer auch zugrunde legen, dass die Leute sich mit dem Thema beschäftigen und tatsächlich auch mit kluger Hand investieren.
Die Pension ist - auch in ihrer Höhe - vergleichsweise sicher und vor allen Dingen zu Arbeitszeiten "unantastbar". Als Angestellter oder Selbstständiger jeden Monat Geld gewinnbringend beiseite zu legen, muss hingegen erstmal geschafft werden und ist keine Selbstverständlichkeit. Natürlich kann man zB einfach einen ETF-Sparplan mit automatischem Einzug einrichten. Betriebsrenten wurden hier ja auch schon genannt. Es gibt aber genug Leute, die die Kohle dann doch lieber verprassen oder mit 60 für 250.000€ Lehmann-Zertifikate kaufen. Will sagen: eine auskömmliche Altersvorsorge in der Privatwirtschaft ist kein Selbstläufer.
Die Pension ist - auch in ihrer Höhe - vergleichsweise sicher und vor allen Dingen zu Arbeitszeiten "unantastbar". Als Angestellter oder Selbstständiger jeden Monat Geld gewinnbringend beiseite zu legen, muss hingegen erstmal geschafft werden und ist keine Selbstverständlichkeit. Natürlich kann man zB einfach einen ETF-Sparplan mit automatischem Einzug einrichten. Betriebsrenten wurden hier ja auch schon genannt. Es gibt aber genug Leute, die die Kohle dann doch lieber verprassen oder mit 60 für 250.000€ Lehmann-Zertifikate kaufen. Will sagen: eine auskömmliche Altersvorsorge in der Privatwirtschaft ist kein Selbstläufer.