09.06.2021, 13:06
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
ich möchte mir gerne im sommer urlaub nehmen. das problem ist allerdings, dass die station in die der urlaub fallen würde noch nicht begonnen hat. ist es besser, trotz des risikos bereits vor beginn der station einen schlechten eindruck zu hinterlassen, schon jetzt nachzufragen oder sollte man das lieber zu beginn der station machen? allerdings wäre das dann etwas kurzfristig, da der urlaub bereits kurze zeit nach der einführung beginnen würde. einen späteren zeitpunkt kann ich leider nicht wählen, da mein freund nur in diesem zeitraum urlaub nehmen kann und wir natürlich gerne gemeinsam diese zeit verbringen würden. hat jemand von euch erfahrungen damit, urlaubsanträge bereits vor der nächsten station zu stellen?
ich möchte mir gerne im sommer urlaub nehmen. das problem ist allerdings, dass die station in die der urlaub fallen würde noch nicht begonnen hat. ist es besser, trotz des risikos bereits vor beginn der station einen schlechten eindruck zu hinterlassen, schon jetzt nachzufragen oder sollte man das lieber zu beginn der station machen? allerdings wäre das dann etwas kurzfristig, da der urlaub bereits kurze zeit nach der einführung beginnen würde. einen späteren zeitpunkt kann ich leider nicht wählen, da mein freund nur in diesem zeitraum urlaub nehmen kann und wir natürlich gerne gemeinsam diese zeit verbringen würden. hat jemand von euch erfahrungen damit, urlaubsanträge bereits vor der nächsten station zu stellen?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
09.06.2021, 13:23
(09.06.2021, 13:06)Gast schrieb: Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
ich möchte mir gerne im sommer urlaub nehmen. das problem ist allerdings, dass die station in die der urlaub fallen würde noch nicht begonnen hat. ist es besser, trotz des risikos bereits vor beginn der station einen schlechten eindruck zu hinterlassen, schon jetzt nachzufragen oder sollte man das lieber zu beginn der station machen? allerdings wäre das dann etwas kurzfristig, da der urlaub bereits kurze zeit nach der einführung beginnen würde. einen späteren zeitpunkt kann ich leider nicht wählen, da mein freund nur in diesem zeitraum urlaub nehmen kann und wir natürlich gerne gemeinsam diese zeit verbringen würden. hat jemand von euch erfahrungen damit, urlaubsanträge bereits vor der nächsten station zu stellen?
Ruf bei deinem OLG an und frag, ob das für die klar geht und dann fragst du deinen zukünftigen Ausbilder (m/w/d). Wenn alle kein Problem damit haben, reichst du den Antrag ein.
09.06.2021, 13:27
Sicherer wäre bei deiner Referendarabteilung anzurufen und zu fragen, wie es üblich ist. Bei uns wird der Urlaubsantrag bei dem Stationsausbilder abgegeben (e-mail reicht) und das geht auch kurzfristig (eine Woche vorher ist ok).
09.06.2021, 13:38
Danke ☺️
10.06.2021, 20:05
Ich hatte das gleiche Problem, habe meinen zukünfitgen Ausbilder angerufen und bin quasi mit der Tür ins Haus gefallen und gesagt, dass ich mir die ersten Tage in der Station Urlaub nehmen möchte. Er war sehr nett und es war kein Problem. Kommt bestimmt auch auf deinen Ausbilder an, aber ich hätte mir den Urlaub trotzdem genommen, dafür hat man ja Urlaub :)
iÜ hat die Verwaltung am LG auch gesagt, dass ich den Antrag beim LG stellen soll, auch ohne Unterschrift des zukünftigen Ausbildern, solange ich ihn informiere. Da hätte er wohl er eh nichts machen können, außer die Information entgegenzunehmen
iÜ hat die Verwaltung am LG auch gesagt, dass ich den Antrag beim LG stellen soll, auch ohne Unterschrift des zukünftigen Ausbildern, solange ich ihn informiere. Da hätte er wohl er eh nichts machen können, außer die Information entgegenzunehmen
11.06.2021, 21:30
Okay, das beruhigt mich ? danke ☺️