11.06.2021, 17:20
(11.06.2021, 16:19)Gast schrieb:(11.06.2021, 13:48)Gast schrieb:(11.06.2021, 00:42)Gastan schrieb:(10.06.2021, 22:33)Gast schrieb:(10.06.2021, 22:28)Gast schrieb: alter genau so lief es bei mir.. wie die faust aufs auge!. bist du psychologe?
Jap, bei mir auch. Jura ist ein Scheissdreck, gerade wenn man irgendwann merkt, dass Anwalt nichts für einen ist, aber man schon (fast) fertig ist, sodass Abbrechen nicht mehr lohnt..
Wie weit bist du schon?
Fertig und auf Jobsuche seit 1/2 Jahr...schwierig wenn man Anwalt ausschließt, sonst hätte ich schon längst anfangen können, aber so..
Wo suchst du denn mit welchen Noten? Unternehmen, ÖD?
6+7 Punkte, ÖD alles ab E13 oder Unternehmen
Ich habe es sogar mal für 4 Wochen versucht als Anwalt, es hat mir überhaupt keinen Spaß gemacht und war schlecht bezahlt.
11.06.2021, 17:32
(11.06.2021, 17:20)Gast schrieb:Wie viel hatten die dir angeboten?(11.06.2021, 16:19)Gast schrieb:(11.06.2021, 13:48)Gast schrieb:(11.06.2021, 00:42)Gastan schrieb:(10.06.2021, 22:33)Gast schrieb: Jap, bei mir auch. Jura ist ein Scheissdreck, gerade wenn man irgendwann merkt, dass Anwalt nichts für einen ist, aber man schon (fast) fertig ist, sodass Abbrechen nicht mehr lohnt..
Wie weit bist du schon?
Fertig und auf Jobsuche seit 1/2 Jahr...schwierig wenn man Anwalt ausschließt, sonst hätte ich schon längst anfangen können, aber so..
Wo suchst du denn mit welchen Noten? Unternehmen, ÖD?
6+7 Punkte, ÖD alles ab E13 oder Unternehmen
Ich habe es sogar mal für 4 Wochen versucht als Anwalt, es hat mir überhaupt keinen Spaß gemacht und war schlecht bezahlt.
11.06.2021, 17:50
(11.06.2021, 17:01)Gast schrieb:(11.06.2021, 16:54)Gast schrieb: und wieso schließt man die Anwaltschaft kategorisch aus?
Haftung bei 50 + Stunden und 2 k netto...
Kein Anwalt bleibt ewig in diesen Gehaltsregionen. Ich verstehe nicht wieso sich so viele auf ihr Einstiegsgehalt versteifen, es geht um die Perspektive und die lautet in den seltensten Fällen 2k für die nächsten Jahrzehnte...
13.06.2021, 13:20
(11.06.2021, 17:50)Gast schrieb:Natürlich. Aber ist schon ein Unterschied, ob man mit 36k oder mit 50/60k einsteigt. Bei dem einen dauert das halt etwas länger bis er bei 70k ankommt.(11.06.2021, 17:01)Gast schrieb:(11.06.2021, 16:54)Gast schrieb: und wieso schließt man die Anwaltschaft kategorisch aus?
Haftung bei 50 + Stunden und 2 k netto...
Kein Anwalt bleibt ewig in diesen Gehaltsregionen. Ich verstehe nicht wieso sich so viele auf ihr Einstiegsgehalt versteifen, es geht um die Perspektive und die lautet in den seltensten Fällen 2k für die nächsten Jahrzehnte...
13.06.2021, 23:26
(13.06.2021, 13:20)gast. schrieb:(11.06.2021, 17:50)Gast schrieb:Natürlich. Aber ist schon ein Unterschied, ob man mit 36k oder mit 50/60k einsteigt. Bei dem einen dauert das halt etwas länger bis er bei 70k ankommt.(11.06.2021, 17:01)Gast schrieb:(11.06.2021, 16:54)Gast schrieb: und wieso schließt man die Anwaltschaft kategorisch aus?
Haftung bei 50 + Stunden und 2 k netto...
Kein Anwalt bleibt ewig in diesen Gehaltsregionen. Ich verstehe nicht wieso sich so viele auf ihr Einstiegsgehalt versteifen, es geht um die Perspektive und die lautet in den seltensten Fällen 2k für die nächsten Jahrzehnte...
1. Bitte immer nur (Angestellten-)Bruttogheälter angeben. Nettogehälter lassen sich nicht vergleichen.
2. Das Einstiegsgehalt mag in einigen Fällen durch spätere Einkommenssteigerungen ausgeglichen werden, in vielen anderen - das behaupte ich einfach so - aber auch nicht. Wenn man die wirtschaftliche Auswirkung der Studienfachwahl bewerten will, dann kommt es entscheidend auf das Lebenseinkommen an, das man mit dem gewählten Studienfach und den erzielten Noten erreichen kann. Wenn man ein niedriges Einstiegsgehalt kompensieren will, dann muss man später überproportional mehr verdienen, denn die Steuerlast steigt gleichfalls überproportional. Hinzukommt, dass ein heute verdienter Euro mehr wert ist als ein morgen verdienter Euro. Zum einen wegen der Zinsen die es auf den nicht verdienten Euro nciht gibt, und zum anderen wegen der Inflation. Ganz konkret derzeit: Wer bei gleichem Abijahrgang ein paar Jahre später als die Bachelorkollegen mit dem Geldverdienen angefangen hat und dann auch noch mit einem unterdurchschnittlichen Lohn beginnen musste, der müsste jetzt einen doppelten so hohen Hauspreis zahlen, als der Bachelor vor ein paar Jahren - zweifelhaft, ob unser hoffnungsfroher Berufsstarter das in ein paar Jahren überkompensiert....
13.06.2021, 23:43
(13.06.2021, 23:26)Gast schrieb:Gemeint war auch brutto(13.06.2021, 13:20)gast. schrieb:(11.06.2021, 17:50)Gast schrieb:Natürlich. Aber ist schon ein Unterschied, ob man mit 36k oder mit 50/60k einsteigt. Bei dem einen dauert das halt etwas länger bis er bei 70k ankommt.(11.06.2021, 17:01)Gast schrieb:(11.06.2021, 16:54)Gast schrieb: und wieso schließt man die Anwaltschaft kategorisch aus?
Haftung bei 50 + Stunden und 2 k netto...
Kein Anwalt bleibt ewig in diesen Gehaltsregionen. Ich verstehe nicht wieso sich so viele auf ihr Einstiegsgehalt versteifen, es geht um die Perspektive und die lautet in den seltensten Fällen 2k für die nächsten Jahrzehnte...
1. Bitte immer nur (Angestellten-)Bruttogheälter angeben. Nettogehälter lassen sich nicht vergleichen.
2. Das Einstiegsgehalt mag in einigen Fällen durch spätere Einkommenssteigerungen ausgeglichen werden, in vielen anderen - das behaupte ich einfach so - aber auch nicht. Wenn man die wirtschaftliche Auswirkung der Studienfachwahl bewerten will, dann kommt es entscheidend auf das Lebenseinkommen an, das man mit dem gewählten Studienfach und den erzielten Noten erreichen kann. Wenn man ein niedriges Einstiegsgehalt kompensieren will, dann muss man später überproportional mehr verdienen, denn die Steuerlast steigt gleichfalls überproportional. Hinzukommt, dass ein heute verdienter Euro mehr wert ist als ein morgen verdienter Euro. Zum einen wegen der Zinsen die es auf den nicht verdienten Euro nciht gibt, und zum anderen wegen der Inflation. Ganz konkret derzeit: Wer bei gleichem Abijahrgang ein paar Jahre später als die Bachelorkollegen mit dem Geldverdienen angefangen hat und dann auch noch mit einem unterdurchschnittlichen Lohn beginnen musste, der müsste jetzt einen doppelten so hohen Hauspreis zahlen, als der Bachelor vor ein paar Jahren - zweifelhaft, ob unser hoffnungsfroher Berufsstarter das in ein paar Jahren überkompensiert....
14.06.2021, 08:57
(13.06.2021, 23:43)gast. schrieb:(13.06.2021, 23:26)Gast schrieb:Gemeint war auch brutto(13.06.2021, 13:20)gast. schrieb:(11.06.2021, 17:50)Gast schrieb:Natürlich. Aber ist schon ein Unterschied, ob man mit 36k oder mit 50/60k einsteigt. Bei dem einen dauert das halt etwas länger bis er bei 70k ankommt.(11.06.2021, 17:01)Gast schrieb: Haftung bei 50 + Stunden und 2 k netto...
Kein Anwalt bleibt ewig in diesen Gehaltsregionen. Ich verstehe nicht wieso sich so viele auf ihr Einstiegsgehalt versteifen, es geht um die Perspektive und die lautet in den seltensten Fällen 2k für die nächsten Jahrzehnte...
1. Bitte immer nur (Angestellten-)Bruttogheälter angeben. Nettogehälter lassen sich nicht vergleichen.
2. Das Einstiegsgehalt mag in einigen Fällen durch spätere Einkommenssteigerungen ausgeglichen werden, in vielen anderen - das behaupte ich einfach so - aber auch nicht. Wenn man die wirtschaftliche Auswirkung der Studienfachwahl bewerten will, dann kommt es entscheidend auf das Lebenseinkommen an, das man mit dem gewählten Studienfach und den erzielten Noten erreichen kann. Wenn man ein niedriges Einstiegsgehalt kompensieren will, dann muss man später überproportional mehr verdienen, denn die Steuerlast steigt gleichfalls überproportional. Hinzukommt, dass ein heute verdienter Euro mehr wert ist als ein morgen verdienter Euro. Zum einen wegen der Zinsen die es auf den nicht verdienten Euro nciht gibt, und zum anderen wegen der Inflation. Ganz konkret derzeit: Wer bei gleichem Abijahrgang ein paar Jahre später als die Bachelorkollegen mit dem Geldverdienen angefangen hat und dann auch noch mit einem unterdurchschnittlichen Lohn beginnen musste, der müsste jetzt einen doppelten so hohen Hauspreis zahlen, als der Bachelor vor ein paar Jahren - zweifelhaft, ob unser hoffnungsfroher Berufsstarter das in ein paar Jahren überkompensiert....
Kein Anwalt verdient 2k brutto bei 50h.
14.06.2021, 09:01
(14.06.2021, 08:57)Gast schrieb:(13.06.2021, 23:43)gast. schrieb:(13.06.2021, 23:26)Gast schrieb:Gemeint war auch brutto(13.06.2021, 13:20)gast. schrieb:(11.06.2021, 17:50)Gast schrieb: Kein Anwalt bleibt ewig in diesen Gehaltsregionen. Ich verstehe nicht wieso sich so viele auf ihr Einstiegsgehalt versteifen, es geht um die Perspektive und die lautet in den seltensten Fällen 2k für die nächsten Jahrzehnte...Natürlich. Aber ist schon ein Unterschied, ob man mit 36k oder mit 50/60k einsteigt. Bei dem einen dauert das halt etwas länger bis er bei 70k ankommt.
1. Bitte immer nur (Angestellten-)Bruttogheälter angeben. Nettogehälter lassen sich nicht vergleichen.
2. Das Einstiegsgehalt mag in einigen Fällen durch spätere Einkommenssteigerungen ausgeglichen werden, in vielen anderen - das behaupte ich einfach so - aber auch nicht. Wenn man die wirtschaftliche Auswirkung der Studienfachwahl bewerten will, dann kommt es entscheidend auf das Lebenseinkommen an, das man mit dem gewählten Studienfach und den erzielten Noten erreichen kann. Wenn man ein niedriges Einstiegsgehalt kompensieren will, dann muss man später überproportional mehr verdienen, denn die Steuerlast steigt gleichfalls überproportional. Hinzukommt, dass ein heute verdienter Euro mehr wert ist als ein morgen verdienter Euro. Zum einen wegen der Zinsen die es auf den nicht verdienten Euro nciht gibt, und zum anderen wegen der Inflation. Ganz konkret derzeit: Wer bei gleichem Abijahrgang ein paar Jahre später als die Bachelorkollegen mit dem Geldverdienen angefangen hat und dann auch noch mit einem unterdurchschnittlichen Lohn beginnen musste, der müsste jetzt einen doppelten so hohen Hauspreis zahlen, als der Bachelor vor ein paar Jahren - zweifelhaft, ob unser hoffnungsfroher Berufsstarter das in ein paar Jahren überkompensiert....
Kein Anwalt verdient 2k brutto bei 50h.
Naja die Person weiß auch nicht was brutto und netto bedeutet. Den Fehler beim Kaufmann Mandant und er sucht sich einen neuen Anwalt.
14.06.2021, 17:18
Um mich kurz mal einzumischen: Also in meiner Kleinstadt im fränkischen Hinterland hat man vor ca. 8 Jahren ( eher etwas weniger) als Anwalt schon so höchstens 2000-2500 € brutto angeboten bekommen als Berufseinsteiger mit ausreichend. Da war das normal. Just saying... wie das mittlerweile ist, kann ich nicht sagen. Und nein, ich bin kein Troll.
14.06.2021, 18:29
(14.06.2021, 09:01)guga schrieb:Also 2k netto ca. 36k brutto.(14.06.2021, 08:57)Gast schrieb:(13.06.2021, 23:43)gast. schrieb:(13.06.2021, 23:26)Gast schrieb:Gemeint war auch brutto(13.06.2021, 13:20)gast. schrieb: Natürlich. Aber ist schon ein Unterschied, ob man mit 36k oder mit 50/60k einsteigt. Bei dem einen dauert das halt etwas länger bis er bei 70k ankommt.
1. Bitte immer nur (Angestellten-)Bruttogheälter angeben. Nettogehälter lassen sich nicht vergleichen.
2. Das Einstiegsgehalt mag in einigen Fällen durch spätere Einkommenssteigerungen ausgeglichen werden, in vielen anderen - das behaupte ich einfach so - aber auch nicht. Wenn man die wirtschaftliche Auswirkung der Studienfachwahl bewerten will, dann kommt es entscheidend auf das Lebenseinkommen an, das man mit dem gewählten Studienfach und den erzielten Noten erreichen kann. Wenn man ein niedriges Einstiegsgehalt kompensieren will, dann muss man später überproportional mehr verdienen, denn die Steuerlast steigt gleichfalls überproportional. Hinzukommt, dass ein heute verdienter Euro mehr wert ist als ein morgen verdienter Euro. Zum einen wegen der Zinsen die es auf den nicht verdienten Euro nciht gibt, und zum anderen wegen der Inflation. Ganz konkret derzeit: Wer bei gleichem Abijahrgang ein paar Jahre später als die Bachelorkollegen mit dem Geldverdienen angefangen hat und dann auch noch mit einem unterdurchschnittlichen Lohn beginnen musste, der müsste jetzt einen doppelten so hohen Hauspreis zahlen, als der Bachelor vor ein paar Jahren - zweifelhaft, ob unser hoffnungsfroher Berufsstarter das in ein paar Jahren überkompensiert....
Kein Anwalt verdient 2k brutto bei 50h.
Naja die Person weiß auch nicht was brutto und netto bedeutet. Den Fehler beim Kaufmann Mandant und er sucht sich einen neuen Anwalt.
Das meinte ich mit brutto, nicht die 2k!
Und es gibt leider viele, die so wenig verdienen.