07.06.2021, 16:50
(07.06.2021, 14:56)Gast schrieb:(02.06.2021, 12:26)Gast schrieb:(01.06.2021, 15:48)Gast schrieb: Noch ein netter Punkt zur willkürlichen Themenwahl:
Bei einem Kumpel wurde in der mündlichen hauptsächlich aktuelle politische Themen vom Ö-Rechts Prüfer abgefragt, ohne dass diese einen Aufhänger für tiefergehendere rechtliche Fragen bildeten. D.h. wusste man dies, indem man fein detailliert die Nachrichten verfolgt hat easy und wenn nicht, war man aufgeschmissen. Hat mir einer Prüfung der rechtlichen Fähigkeiten nur noch mittelbar was zu tun (zB. welche Partei denn welchen Vorschlag bzgl. Legislaturperiode und Bundeskanzlerzeit unterbreitet oder wie eigentlich die letzte Wahl in der konkreten Großstadt ausgefallen ist).
Bei einer weiteren Freundin wurde bspw. gefragt, welche Berührungspunkte ein OVG und das BVerfG haben (das hat es sogar auf die Seite von Frau Klamser geschafft). Was man mit solchen Fragen erreichen will, erschließt sich mir auch nur bedingt.
Bei meiner Freundin damals im ersten Examen (das ist aber in der Tat paar Jahre her) hat ein Prof damals die Folgen des Brexit rauf und runter abgeprüft. Wohingegen es in der Parallelprüfung um 0815 AGB-Kontrollen und §§ 280, 241 bei Waschstraßen ging. Macht Freude!
Da ist man manchmal einfach nur froh, dass man es hinter sich hat.
Bei solchen Fragen muss man dann halt die Eier haben kurz nachzuhaken, was das ganze hier mit einer juristischen Prüfung zu tun hat. Vielleicht mit einem kurzen Wink ins JAG. Einfach mal kurz anmerken, dass es nicht Prüfungsstoff ist und hoffen, dass die anderen Prüfer mit aufspringen. Einfach nur zittern bis es vorbei ist hilft im Zweifel keinem.
Zwischendurch pennt auch einfach die Kommission und prüft auch mal Sachen, die kein Prüfungsstoff mehr sind.
So wurde bei mir Kommunalabgabenrecht in der mündlichen Prüfung mit Bezug zu allg. Steuer-/Haushaltsgrundsätzen geprüft, obwohl das Thema seit knapp 2 Semestern aus dem Pflichtstoff gestrichen wurde.
In der mündlichen Prüfung eines Freundes (2. Stex) sollte man im Kopf Gerichtsgebühren ausrechnen (damit meine ich jetzt nicht, grob die Schwellen zu wissen, ab wann bspw. § 708 Nr. 11 ZPO greift, sondern es wurde eine komplette Rechnung anhand des Streitwertes verlangt).
letzteres geht ja noch, doch würde ich die mathematik aufgrund der krummen zahlen nicht im kopf hinbekommen.
07.06.2021, 18:35
Mündliche ist schon krass ungerecht zum Teil. Da weiß man nicht, was die Punkte wirklich wert waren, weil das Bild verzerrt wird. Ich hatte einen Prüfer, der IMMER denselben Fall geprüft hat. Ergebnis: Alle 15 Punkte.
Wer im schriftlichen Teil stets mehr als 9 Punkte hat, genießt hingegen meinen vollen Respekt. Das ist schon eine beachtliche Leistung.
Wer im schriftlichen Teil stets mehr als 9 Punkte hat, genießt hingegen meinen vollen Respekt. Das ist schon eine beachtliche Leistung.
07.06.2021, 18:42
(07.06.2021, 18:35)Gast schrieb: Mündliche ist schon krass ungerecht zum Teil. Da weiß man nicht, was die Punkte wirklich wert waren, weil das Bild verzerrt wird. Ich hatte einen Prüfer, der IMMER denselben Fall geprüft hat. Ergebnis: Alle 15 Punkte.
Wer im schriftlichen Teil stets mehr als 9 Punkte hat, genießt hingegen meinen vollen Respekt. Das ist schon eine beachtliche Leistung.
Definitiv. Aber ein Sprung von knapp 3,5 Punkten im Schriftlichen in der Verbesserung (knapp 7,5 auf knapp 11) hat mir ehrlicherweise jede Vorstellung von objektiver/nachvollziehbarer Korrektur im zweiten geraubt.
Das hatte definitiv nichts mit Können zu tun...
09.06.2021, 12:51
Schriftliche ist willkürlicher als mündliche, fight me
09.06.2021, 13:37
10.06.2021, 10:13
Schriftliche 9,75
10.06.2021, 11:01
(07.06.2021, 18:35)Gast schrieb: Mündliche ist schon krass ungerecht zum Teil. Da weiß man nicht, was die Punkte wirklich wert waren, weil das Bild verzerrt wird. Ich hatte einen Prüfer, der IMMER denselben Fall geprüft hat. Ergebnis: Alle 15 Punkte.
Wer im schriftlichen Teil stets mehr als 9 Punkte hat, genießt hingegen meinen vollen Respekt. Das ist schon eine beachtliche Leistung.
Wir hatten einen Prüfer, der auch immer die gleichen Fragen zum Mietrecht gestellt hat, mit dem Ergebnis dass alle die Antworten kannten und perfekt vorbereitet waren. Er hat trotzdem niemandem besser als 11 Punkte gegeben. Für eher schwächere Kandidtaten äußerst dankbar, aber als guter Kandidat hat man absolut keine Chance sich abzuheben.
14.06.2021, 11:58
Schlimm wirds in der mündlichen Prüfung auch, wenn die Antwort die der Prüfer hören will einfach falsch ist.
Bei uns hatte damals ein Strafrichter die Frage gestellt, um was für eine Beschwerde es sich bei § 181 GVG handelt. Alle Kommentare die ich kenne, bezeichnen sie als sofortige Beschwerde (mit entsprechenden Folgen wie bei § 310 StPO). Er hat dem Kandidaten die Antwort als falsch angekreidet & gesagt, es sei eine einfache Beschwerde.
Punktabzug für die richtige Antwort, willkommen bei den Praktikern :)
Bei uns hatte damals ein Strafrichter die Frage gestellt, um was für eine Beschwerde es sich bei § 181 GVG handelt. Alle Kommentare die ich kenne, bezeichnen sie als sofortige Beschwerde (mit entsprechenden Folgen wie bei § 310 StPO). Er hat dem Kandidaten die Antwort als falsch angekreidet & gesagt, es sei eine einfache Beschwerde.
Punktabzug für die richtige Antwort, willkommen bei den Praktikern :)
17.06.2021, 20:09
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Mit 7,2 Punkten rein und mit 9,7 Punkten wieder raus 60/40
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