22.05.2021, 12:28
(22.05.2021, 12:16)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:03)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:01)Gast schrieb:(22.05.2021, 11:58)Gast schrieb:Als Baerbock den Master absolviert hat, war sie nicht prominent ;-)(22.05.2021, 11:53)Gast schrieb: 99 % ist übertrieben - ich schätze, dass 15 % eine gute Chance haben. In der Sache hast du natürlich Recht.
Inwieweit es dem Ruf einer so genannten renommierten Hochschule zuträglich ist, wenn LLM-Zulassungen mehr an Prominenz denn an fachlich-formale Voraussetzungen geknüpft sind, sei hier Mal dahingestellt. Über die Qualitätsstandars kann und will ich hier keine Aussage treffen.
Nicht im heutigen Ausmas, aber sie war parteipolitisch schon über die Landesgrenzen bekannt.
Hat doch auch ein RA auf Twitter hervorgehoben: der LLM an der LSE und dergleichen ist eigentliche cakewalk, keiner fällt durch, Abitur schwerer.
Des weiteren schauen die Unis bei der Aufnahme neben Geschlecht natürlich in besonderem Maße auf Nebenaktivitäten. Wenn du zB Jugendbotschafterr der UN oder UNICEF oder was weiß ich bist, dann kommt das natürlich besonders gut an. Gleiches gilt für Mitgliedschaft bei liberalen Pateien
Die Universität hat eines der härtesten Auswahlsysteme der Welt. Man sollte sich als Deutscher auch nicht wichtiger nehmen als man selbst. In GB dürfte die Grünen als Partei nicht mal bekannt sein.
22.05.2021, 12:37
(22.05.2021, 12:28)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:16)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:03)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:01)Gast schrieb:(22.05.2021, 11:58)Gast schrieb: Inwieweit es dem Ruf einer so genannten renommierten Hochschule zuträglich ist, wenn LLM-Zulassungen mehr an Prominenz denn an fachlich-formale Voraussetzungen geknüpft sind, sei hier Mal dahingestellt. Über die Qualitätsstandars kann und will ich hier keine Aussage treffen.Als Baerbock den Master absolviert hat, war sie nicht prominent ;-)
Nicht im heutigen Ausmas, aber sie war parteipolitisch schon über die Landesgrenzen bekannt.
Hat doch auch ein RA auf Twitter hervorgehoben: der LLM an der LSE und dergleichen ist eigentliche cakewalk, keiner fällt durch, Abitur schwerer.
Des weiteren schauen die Unis bei der Aufnahme neben Geschlecht natürlich in besonderem Maße auf Nebenaktivitäten. Wenn du zB Jugendbotschafterr der UN oder UNICEF oder was weiß ich bist, dann kommt das natürlich besonders gut an. Gleiches gilt für Mitgliedschaft bei liberalen Pateien
Die Universität hat eines der härtesten Auswahlsysteme der Welt. Man sollte sich als Deutscher auch nicht wichtiger nehmen als man selbst. In GB dürfte die Grünen als Partei nicht mal bekannt sein.
Die ursprüngliche Aufnahmeprüfung für einen Engländer, der dort sein Studium beginnen will - ja!. Als AusländerIN mit irgendeinem Vordiplom ? Nein, nicht der selbe Auslesemaßstab.
22.05.2021, 12:39
(22.05.2021, 12:37)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:28)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:16)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:03)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:01)Gast schrieb: Als Baerbock den Master absolviert hat, war sie nicht prominent ;-)
Nicht im heutigen Ausmas, aber sie war parteipolitisch schon über die Landesgrenzen bekannt.
Hat doch auch ein RA auf Twitter hervorgehoben: der LLM an der LSE und dergleichen ist eigentliche cakewalk, keiner fällt durch, Abitur schwerer.
Des weiteren schauen die Unis bei der Aufnahme neben Geschlecht natürlich in besonderem Maße auf Nebenaktivitäten. Wenn du zB Jugendbotschafterr der UN oder UNICEF oder was weiß ich bist, dann kommt das natürlich besonders gut an. Gleiches gilt für Mitgliedschaft bei liberalen Pateien
Die Universität hat eines der härtesten Auswahlsysteme der Welt. Man sollte sich als Deutscher auch nicht wichtiger nehmen als man selbst. In GB dürfte die Grünen als Partei nicht mal bekannt sein.
Die ursprüngliche Aufnahmeprüfung für einen Engländer, der dort sein Studium beginnen will - ja!. Als AusländerIN mit irgendeinem Vordiplom ? Nein, nicht der selbe Auslesemaßstab.
So ist es.
22.05.2021, 13:27
Keiner hier im Forum weiß, welche Aufnahmevoraussetzungen an der LSE für einen nicht-Juristen gelten. Deshalb ist die Behauptung, dass 99 % der Juristen da nicht mithalten können schonmal völlig an der Sache vorbei.
Wenn ihr Professor ihr ohne Diplom eine hervorragende Empfehlung geschrieben hat, dann mag das sicher geholfen haben.
Darum geht es hier aber auch nicht. Ich erkenne ihre Leistung, den LLM geschafft zu haben gerne an. Worum es hier geht ist, dass es sie nicht zu einer "Völkerrechtlerin" macht und "Jurist" auch keine angemessene Bezeichnung ist für diejenigen, welche kein Staatsexamen haben.
Wenn ihr Professor ihr ohne Diplom eine hervorragende Empfehlung geschrieben hat, dann mag das sicher geholfen haben.
Darum geht es hier aber auch nicht. Ich erkenne ihre Leistung, den LLM geschafft zu haben gerne an. Worum es hier geht ist, dass es sie nicht zu einer "Völkerrechtlerin" macht und "Jurist" auch keine angemessene Bezeichnung ist für diejenigen, welche kein Staatsexamen haben.
22.05.2021, 13:42
(22.05.2021, 13:27)Gast schrieb: Keiner hier im Forum weiß, welche Aufnahmevoraussetzungen an der LSE für einen nicht-Juristen gelten. Deshalb ist die Behauptung, dass 99 % der Juristen da nicht mithalten können schonmal völlig an der Sache vorbei.
Wenn ihr Professor ihr ohne Diplom eine hervorragende Empfehlung geschrieben hat, dann mag das sicher geholfen haben.
Darum geht es hier aber auch nicht. Ich erkenne ihre Leistung, den LLM geschafft zu haben gerne an. Worum es hier geht ist, dass es sie nicht zu einer "Völkerrechtlerin" macht und "Jurist" auch keine angemessene Bezeichnung ist für diejenigen, welche kein Staatsexamen haben.
Es kommt nicht darauf an, ob du das als „angemessen“ empfindest sondern ob die Rechtsordnung des Begriff „Jurist“ als geschützt betrachtet. Das tut sie offensichtlich nicht. Vergleiche dazu die einschlägige Norm im StGB.
Inhaltlich glaube ich, dass sie mehr vom Völkerrecht versteht als die meisten Juristen, die nicht gerade ihren Schwerpunkt dort hatten. Das Völkerrecht gehört nämlich nicht zum Prüfungsstoff. Die meisten Volljuristen werden daher nicht eine Vorlesung im Völkerrecht besucht haben.
22.05.2021, 14:09
(22.05.2021, 13:42)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:27)Gast schrieb: Keiner hier im Forum weiß, welche Aufnahmevoraussetzungen an der LSE für einen nicht-Juristen gelten. Deshalb ist die Behauptung, dass 99 % der Juristen da nicht mithalten können schonmal völlig an der Sache vorbei.
Wenn ihr Professor ihr ohne Diplom eine hervorragende Empfehlung geschrieben hat, dann mag das sicher geholfen haben.
Darum geht es hier aber auch nicht. Ich erkenne ihre Leistung, den LLM geschafft zu haben gerne an. Worum es hier geht ist, dass es sie nicht zu einer "Völkerrechtlerin" macht und "Jurist" auch keine angemessene Bezeichnung ist für diejenigen, welche kein Staatsexamen haben.
Es kommt nicht darauf an, ob du das als „angemessen“ empfindest sondern ob die Rechtsordnung des Begriff „Jurist“ als geschützt betrachtet. Das tut sie offensichtlich nicht. Vergleiche dazu die einschlägige Norm im StGB.
Inhaltlich glaube ich, dass sie mehr vom Völkerrecht versteht als die meisten Juristen, die nicht gerade ihren Schwerpunkt dort hatten. Das Völkerrecht gehört nämlich nicht zum Prüfungsstoff. Die meisten Volljuristen werden daher nicht eine Vorlesung im Völkerrecht besucht haben.
Dass Jurist kein geschützter Begriff ist, habe ich in einem vorherigen Post selbst in die Diskussion gebracht. Ich habe aber auch betont, dass der Durchschnittsdritte ganz sicher mehr als ein einjähriges Rechtsstudium verlangt. Rechtsanwaltsfachangestellte sind keine Juristen. Rechtspfleger sind keine Juristen. Steuerberater sind keine Juristen. Christian Lindner ist kein "öffentlich-Rechtler". Baerbock ist keine Völkerrechtlerin.
Alles andere ist der Versuch, sich größer zu machen als man ist, und das ist insbesondere bei Politkern, wenn auch vllt verbreitet, unglaubwürdig. Wenn die Presse da mitmacht, umso schlechter.
Im Übrigen stützt die Behauptung, dass die meisten Juristen vom Völkerrecht keine Ahnung haben nur die These, dass Baerbock in keinem Zusammenhang als Juristin bezeichnet werden sollte, weil das Völkerrecht eben eine sehr besondere Rechtsmaterie ist, welche mit herkömmlichen juristischen Werkzeug nicht ohne weiteres behandelt werden kann.
22.05.2021, 16:24
(22.05.2021, 14:09)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:42)Gast schrieb:(22.05.2021, 13:27)Gast schrieb: Keiner hier im Forum weiß, welche Aufnahmevoraussetzungen an der LSE für einen nicht-Juristen gelten. Deshalb ist die Behauptung, dass 99 % der Juristen da nicht mithalten können schonmal völlig an der Sache vorbei.
Wenn ihr Professor ihr ohne Diplom eine hervorragende Empfehlung geschrieben hat, dann mag das sicher geholfen haben.
Darum geht es hier aber auch nicht. Ich erkenne ihre Leistung, den LLM geschafft zu haben gerne an. Worum es hier geht ist, dass es sie nicht zu einer "Völkerrechtlerin" macht und "Jurist" auch keine angemessene Bezeichnung ist für diejenigen, welche kein Staatsexamen haben.
Es kommt nicht darauf an, ob du das als „angemessen“ empfindest sondern ob die Rechtsordnung des Begriff „Jurist“ als geschützt betrachtet. Das tut sie offensichtlich nicht. Vergleiche dazu die einschlägige Norm im StGB.
Inhaltlich glaube ich, dass sie mehr vom Völkerrecht versteht als die meisten Juristen, die nicht gerade ihren Schwerpunkt dort hatten. Das Völkerrecht gehört nämlich nicht zum Prüfungsstoff. Die meisten Volljuristen werden daher nicht eine Vorlesung im Völkerrecht besucht haben.
Im Übrigen stützt die Behauptung, dass die meisten Juristen vom Völkerrecht keine Ahnung haben nur die These, dass Baerbock in keinem Zusammenhang als Juristin bezeichnet werden sollte, weil das Völkerrecht eben eine sehr besondere Rechtsmaterie ist, welche mit herkömmlichen juristischen Werkzeug nicht ohne weiteres behandelt werden kann.
Warum kann das Völkerrecht nicht mit "herkömmliche[m] juristischen Werkzeug" behandelt werden?
22.05.2021, 20:56
(22.05.2021, 09:15)Gast schrieb:(21.05.2021, 16:04)Gast schrieb:Richtig. Trotzdem habe ich noch nie erlebt, dass sich Absolventen eines LL.B bzw. LL.M in einschlägigen Kreisen als Juristen bezeichnen. Man erwartet bei einem einem Juristen einfach eine systematische Breite Grundlagenbasis. Die wird nunmal minimum mit dem 1. Examen nachgewiesen. Ein guter LL.B. oder LL.M. versucht meiner Erfahrung nach daher gar nicht einen auf Jurist zu machen. Das rechne ich diesen Absolventen auch hoch an. Natürlich gibt es aber auch einige die den Examensstress gescheut haben und sich nun trotzdem als Juristen bezeichnen zu müssen. Die erkennt man aber recht schnell.(21.05.2021, 14:19)Staatsanodergewalt schrieb: wusste nicht das bärbock juristin ist. 1. oder auch 2. examen gemacht?
Nein. Aber „Jurist“ ist auch keine exklusive Berufsbezeichnung für Leute mit Examen. Dafür reicht schon ein LL.B., entsprechend ein LL.M. sowieso. Sagt ja niemand, dass sie Diplom- oder Volljuristin sei.
das liegt sicherlich daran, dass (gute) absolventen eines llb oder llm ganz genau wissen wie groß der unterschied zwischen ihrem studium und dem bestehen eines staatsexamens ist.
22.05.2021, 20:58
(22.05.2021, 09:45)Gast schrieb:(22.05.2021, 09:15)Gast schrieb:(21.05.2021, 16:04)Gast schrieb:Richtig. Trotzdem habe ich noch nie erlebt, dass sich Absolventen eines LL.B bzw. LL.M in einschlägigen Kreisen als Juristen bezeichnen. Man erwartet bei einem einem Juristen einfach eine systematische Breite Grundlagenbasis. Die wird nunmal minimum mit dem 1. Examen nachgewiesen. Ein guter LL.B. oder LL.M. versucht meiner Erfahrung nach daher gar nicht einen auf Jurist zu machen. Das rechne ich diesen Absolventen auch hoch an. Natürlich gibt es aber auch einige die den Examensstress gescheut haben und sich nun trotzdem als Juristen bezeichnen zu müssen. Die erkennt man aber recht schnell.(21.05.2021, 14:19)Staatsanodergewalt schrieb: wusste nicht das bärbock juristin ist. 1. oder auch 2. examen gemacht?
Nein. Aber „Jurist“ ist auch keine exklusive Berufsbezeichnung für Leute mit Examen. Dafür reicht schon ein LL.B., entsprechend ein LL.M. sowieso. Sagt ja niemand, dass sie Diplom- oder Volljuristin sei.
Es ist natürlich jedem klar, dass "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Dennoch ist jedem klar, dass der Durchschnittsdritte unter "Jurist" einen im Allgemeinen "Rechtsgelehrten" oder auch "Rechtskundigen" meint. Das waren immer nur diejenigen mit Examen, bis Studiengänge wie Wirtschaftsrecht kamen. Dennoch ist es zumindest missverständlich und wohl eher noch irreführend, solche ohne Examen als "Juristen" zu bezeichnen. Dass Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnet wird bzw. sich selbst als solche bezeichnet, ist ein Witz und jeder Jura-Absolvent/Student weiß das. Völkerrechtler sind nahezu ausnahmslos spezialisierte Wissenschaftler und stets Volljuristen.
Wenn Baerbock Völkerrechtlerin ist, ist Christian Lindner "Öffentlich Rechtler" weil er in seinem Magister Artium das Öffentliche Recht studiert hat. Das ganze ist ein sehr transparenter Versuch, Baerbock eine Aura zu verleihen, die ihr aufgrund ihrer Laufbahn aber nicht zusteht. Jeder 4 Punkte Ass.jur. hat mehr in der Tasche als sie und ist zumindest mal Volljurist.
Baerbock ist weder Juristin, noch Völkerrechtlerin, noch hat sie eine bedeutsame akademische Karriere hingelegt. Das ist ja auch gar nicht schlimm. Aber etwas mehr Ehrlichkeit in der Berichterstattung wäre schon hilfreich.
+1
22.05.2021, 21:00
(22.05.2021, 11:46)Gast schrieb:(22.05.2021, 09:45)Gast schrieb:(22.05.2021, 09:15)Gast schrieb:(21.05.2021, 16:04)Gast schrieb:Richtig. Trotzdem habe ich noch nie erlebt, dass sich Absolventen eines LL.B bzw. LL.M in einschlägigen Kreisen als Juristen bezeichnen. Man erwartet bei einem einem Juristen einfach eine systematische Breite Grundlagenbasis. Die wird nunmal minimum mit dem 1. Examen nachgewiesen. Ein guter LL.B. oder LL.M. versucht meiner Erfahrung nach daher gar nicht einen auf Jurist zu machen. Das rechne ich diesen Absolventen auch hoch an. Natürlich gibt es aber auch einige die den Examensstress gescheut haben und sich nun trotzdem als Juristen bezeichnen zu müssen. Die erkennt man aber recht schnell.(21.05.2021, 14:19)Staatsanodergewalt schrieb: wusste nicht das bärbock juristin ist. 1. oder auch 2. examen gemacht?
Nein. Aber „Jurist“ ist auch keine exklusive Berufsbezeichnung für Leute mit Examen. Dafür reicht schon ein LL.B., entsprechend ein LL.M. sowieso. Sagt ja niemand, dass sie Diplom- oder Volljuristin sei.
Es ist natürlich jedem klar, dass "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Dennoch ist jedem klar, dass der Durchschnittsdritte unter "Jurist" einen im Allgemeinen "Rechtsgelehrten" oder auch "Rechtskundigen" meint. Das waren immer nur diejenigen mit Examen, bis Studiengänge wie Wirtschaftsrecht kamen. Dennoch ist es zumindest missverständlich und wohl eher noch irreführend, solche ohne Examen als "Juristen" zu bezeichnen. Dass Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnet wird bzw. sich selbst als solche bezeichnet, ist ein Witz und jeder Jura-Absolvent/Student weiß das. Völkerrechtler sind nahezu ausnahmslos spezialisierte Wissenschaftler und stets Volljuristen.
Wenn Baerbock Völkerrechtlerin ist, ist Christian Lindner "Öffentlich Rechtler" weil er in seinem Magister Artium das Öffentliche Recht studiert hat. Das ganze ist ein sehr transparenter Versuch, Baerbock eine Aura zu verleihen, die ihr aufgrund ihrer Laufbahn aber nicht zusteht. Jeder 4 Punkte Ass.jur. hat mehr in der Tasche als sie und ist zumindest mal Volljurist.
Baerbock ist weder Juristin, noch Völkerrechtlerin, noch hat sie eine bedeutsame akademische Karriere hingelegt. Das ist ja auch gar nicht schlimm. Aber etwas mehr Ehrlichkeit in der Berichterstattung wäre schon hilfreich.
Die Frau hat an einer der renommiertesten Universitäten ihren LLM gemacht. Da würden 99% der Volljuristen keine Ängste Studienplatz erhalten. Das muss man auch mal anerkennen
würde gerne wissen, wie sie diesen studienplatz bekommen hat. sicherlich nicht wegen ihrer bisherigen akademischen leistungen. ich schätze einfach wegen ihrer schnellen politischen karriere, war sie einfach sehr interessant für das gremium, welches dort an der uni über die aufnahme entschieden hat.