11.05.2021, 19:38
Hallo Community,
ist jemandem bekannt, ob Krankenkassen auch die Vorgaben des Art. 33 GG (Bewerbungsverfahrensanspruch etc.) beachten müssen, wenn man sich dort auf eine ausgeschriebene Stelle bewirbt? (Vom Gefühl her würde ich die Frage mit "ja" beantworten, da Krankenkassen zumindest im Sozialrecht als Behörde anzusehen sind.)
Dankeschön!
ist jemandem bekannt, ob Krankenkassen auch die Vorgaben des Art. 33 GG (Bewerbungsverfahrensanspruch etc.) beachten müssen, wenn man sich dort auf eine ausgeschriebene Stelle bewirbt? (Vom Gefühl her würde ich die Frage mit "ja" beantworten, da Krankenkassen zumindest im Sozialrecht als Behörde anzusehen sind.)
Dankeschön!
12.05.2021, 10:12
Gesetzliche Krankenkassen - ja, sicher! Da man dort aber verkrampft auf der Neuspeech-Wellle a la "HR" reitet, würde es mich nicht wundern, wenn dem ein oder anderen hippen Personaler das gar nicht bekannt ist.