10.05.2021, 12:59
Liebe Community,
ich bin mit folgendem Problem konfrontiert:
Habe das Ref vor ein paar Monaten abgeschlossen, habe in puncto GKV nach Abschluss erstmal nichts unternommen.
Ich war drei Monate arbeitslos und arbeite sein einem Monat als angestellter RA.
Nunmehr wollte ich die Krankenkasse wechseln, habe aber eine von meiner Krankenkasse gesagt bekommen, ich könne nicht kündigen, da die Mindestlaufzeit von 12 Monaten nicht eingehalten würde. Durch die Arbeitslosigkeit sei ein neues Versicherungsverhältnis begründet worden, was erstmal 12 Monate laufen müsse.
Hatte jemand ein ähnliches Problem? Kann man das irgendwie lösen?
Eigentlich müsste es ja jeden Ex-Referandar betreffen, der nur einen Tag arbeitslos war und innerhalb des ersten Jahres nach Ende des Refs seine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte.
ich bin mit folgendem Problem konfrontiert:
Habe das Ref vor ein paar Monaten abgeschlossen, habe in puncto GKV nach Abschluss erstmal nichts unternommen.
Ich war drei Monate arbeitslos und arbeite sein einem Monat als angestellter RA.
Nunmehr wollte ich die Krankenkasse wechseln, habe aber eine von meiner Krankenkasse gesagt bekommen, ich könne nicht kündigen, da die Mindestlaufzeit von 12 Monaten nicht eingehalten würde. Durch die Arbeitslosigkeit sei ein neues Versicherungsverhältnis begründet worden, was erstmal 12 Monate laufen müsse.
Hatte jemand ein ähnliches Problem? Kann man das irgendwie lösen?
Eigentlich müsste es ja jeden Ex-Referandar betreffen, der nur einen Tag arbeitslos war und innerhalb des ersten Jahres nach Ende des Refs seine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte.
10.05.2021, 14:28
Guck mal nach, ob man das rückwirkend kündigen kann. Wenn du mehr as 60 k verdienst kannst du dich auch von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen innerhalb einer bestimmten Frist.
10.05.2021, 14:33
10.05.2021, 14:55
Dann legst du halt Widerspruch ein und sagst, dass kein neues Versicherungsverhältnis durch die Arbeitslosigkeit begründet wurde, weil du die KK im Referendariat schon hattest. Dann kommst du mit Verletzung der Beratungspflicht (hat dich keiner drauf hingewiesen) und sozialrechtlichem Herstellungsanspruch und ggf. noch Aufsichtsbehörde, dann einstweilige Verfügung beim SG.
10.05.2021, 21:28
Wäre das nicht eher ein Feststellungsantrag?