19.05.2021, 09:22
(19.05.2021, 09:06)Gast schrieb: Wenn man eine eigene Kanzlei gründen will, sollte man in meinen Augen sinnvollerweise erst ein paar Jahre im Beruf als angestellter Anwalt tätig gewesen sein, damit man überhaupt ne Ahnung hat, "wie der Hase läuft". Das macht den späteren Job in der eigenen Bude viel einfacher.
Damit will ich nicht sagen, dass es nicht auch Leute gibt, die mit ihrer Kanzleigründung direkt nach dem Referendariat gut gefahren sind. Die gibt es natürlich. Für die meisten Absolventen dürfte das aber kein sinnvoller weg sein.
Natürlich ist das ein Wagnis, das ist eine Gründung immer. Es bestreitet auch niemand, dass eine gewisse Berufserfahrung sehr sinnvoll ist. Aber der Hauptaspekt ist Unternehmertum! Und inzwischen sieht man ja genug junge Gründer. Das geht nicht überall gut, genauso wenig wie bei Anwälten. Aber wer sich gut vernetzen kann, Gründermentalität und etwas Glück hat, kann das durchaus schaffen. Es kommt ja auch immer drauf an, wo man das macht und in welchem Bereich.
Ich würde mich auch jetzt mit diversen Jahren Berufserfahrung nicht selbständig machen, weil es mir nicht liegt. Aber hier so zu tun, als sei solch ein Projekt kurz nach dem 2. Examen im Prinzip automatisch zu scheitern verurteilt, ist einfach falsch. Und dass das für die meisten Absolventen keine passende Lösung ist, hat eher mit den Umständen, dass es nur eine Notlösung wäre und man sich nicht hinreichend damit beschäftigt hat zu tun. Natürlich macht es einen Unterschied, ob ich mich vielleicht schon während des Studiums, spätestens während des Refs. intensiv damit befasse, darauf zuarbeite und ggf. noch etwas Geld in der Hinterhand habe oder ob ich plötzlich überraschend mit befriedigend/ausreichend+ausreichend im 2. Examen da stehe, mein eigentlicher Berufstraum nicht möglich ist und ich mangels Alternativen eine Selbstständigkeit in Erwägung ziehen muss.
19.05.2021, 15:42
(18.05.2021, 18:36)HerrKules schrieb: Wo muss ich mit 22 Punkten in Summe hin, wenn ich Anwalt sein will und um 7 gehen?
Gegenfrage: Wann willst Du anfangen?
Mit durchschnittlich 50 Nettoarbeitsstunden kommt man in vielen Kanzleien in vielen Praxisgruppen hin und schaffst insbesondere nach der Einarbeitungszeit auch die Billable-Vorgaben. Das ist mit ner Arbeitszeit von 8:30 - 19:00 Uhr durchaus machbar.
Wenn das "um 7 gehen" stellvertretend für "mehr Freizeit" steht: Teilzeitmodell in GK oder großer MK.
19.05.2021, 16:34
(19.05.2021, 15:42)Gast schrieb:(18.05.2021, 18:36)HerrKules schrieb: Wo muss ich mit 22 Punkten in Summe hin, wenn ich Anwalt sein will und um 7 gehen?
Gegenfrage: Wann willst Du anfangen?
Mit durchschnittlich 50 Nettoarbeitsstunden kommt man in vielen Kanzleien in vielen Praxisgruppen hin und schaffst insbesondere nach der Einarbeitungszeit auch die Billable-Vorgaben. Das ist mit ner Arbeitszeit von 8:30 - 19:00 Uhr durchaus machbar.
Wenn das "um 7 gehen" stellvertretend für "mehr Freizeit" steht: Teilzeitmodell in GK oder großer MK.
Abgesehen von ein paar GKs kann man wohl in so gut wie jeder MK oder Boutique auch um 19 Uhr gehen, wenn man es denn will und durchzieht. Wer natürlich darauf wartet, dass der Chef in der Bürotür steht und um 19 Uhr sagt: Jetzt gehen sie mal nach hause - der kann lange warten.