06.05.2021, 17:46
Wir Referendare vom LG Duisburg scheinen die wenigen zu sein, die schon geimpft sind. In anderen LG-Bezirken des OLG Düsseldorf müssen die Referendare wohl warten bis Gruppe 3 dran ist, in Duisburg hat man uns vor etwa 3 Wochen die Info geschickt "Ihre Bescheinigung ist auf dem Postweg, bitte machen Sie so schnell wie möglich einen Termin". Warum das so ist, weiß keiner, aber wenn man das Angebot bekommt, dann nimmt man es natürlich an.
Das hat auch alles funktioniert im Impfzentrum Duisburg, meine ganze AG (soweit ich mit ihnen etwas zu tun habe) ist bereits geimpft.
Das hat auch alles funktioniert im Impfzentrum Duisburg, meine ganze AG (soweit ich mit ihnen etwas zu tun habe) ist bereits geimpft.
06.05.2021, 18:23
Ich bin LG Düsseldorf und konnte gestern einen Termin für nächsten Mittwoch machen. Kein Problem. Einfach mal aufhören zu denken und anfangen zu machen.
Die Landesregierung hat keinen Plan. Offensichtlich. Die Herrschaft liegt bei den Leuten in den Impfzentren. Und die freuen sich, wenn du denen irgendein Papierstück in die Hand drückst und sie nicht weiter nachdenken oder gar diskutieren müssen.
Die Landesregierung hat keinen Plan. Offensichtlich. Die Herrschaft liegt bei den Leuten in den Impfzentren. Und die freuen sich, wenn du denen irgendein Papierstück in die Hand drückst und sie nicht weiter nachdenken oder gar diskutieren müssen.
06.05.2021, 19:17
(06.05.2021, 18:23)Gast schrieb: Ich bin LG Düsseldorf und konnte gestern einen Termin für nächsten Mittwoch machen. Kein Problem. Einfach mal aufhören zu denken und anfangen zu machen.
Die Landesregierung hat keinen Plan. Offensichtlich. Die Herrschaft liegt bei den Leuten in den Impfzentren. Und die freuen sich, wenn du denen irgendein Papierstück in die Hand drückst und sie nicht weiter nachdenken oder gar diskutieren müssen.
Einfach mal machen ist eine gute Idee, aber um sich online einen Termin zu klicken muss man zumindest bei der Kassenärztlichen-Vereinigung Westfalen-Lippe bei Registrierung auf dem Portal angeben, dass man auch berechtigt ist - und wir wissen nunmal nicht ob wir es sind, ohne Arbeitgeber-Bescheinigung. Man kann natürlich trotzdem anklicken, dass man berechtigt ist und sich dann einen Termin buchen aber man wird 5 mal darauf hingewiesen, dass man die Arbeitgeber-Bescheinigung bei dem Impftermin vorlegen muss. Was also tun, wenn ich sie dann nicht habe? Dann kann ich den Termin nur absagen. Ich kann wohl kaum meinen Referendar-Ausweis vorlegen, insb. dann nicht, wenn ich weiß, dass wir scheinbar nun doch nicht berechtigt sein sollen.
06.05.2021, 19:25
Hat OLG Hamm noch keine Bescheinigung verschickt?
06.05.2021, 19:42
LG/OLG Düsseldorf meinte vor allem, dass das mit "dem Gesundheitsministerium" abgeklärt sein soll. Aber Hamm sollte doch dem gleichen Gesundheitsministerium unterliegen, egal ob Bund oder NRW.
06.05.2021, 20:18
(06.05.2021, 19:17)GastNRW123 schrieb:(06.05.2021, 18:23)Gast schrieb: Ich bin LG Düsseldorf und konnte gestern einen Termin für nächsten Mittwoch machen. Kein Problem. Einfach mal aufhören zu denken und anfangen zu machen.
Die Landesregierung hat keinen Plan. Offensichtlich. Die Herrschaft liegt bei den Leuten in den Impfzentren. Und die freuen sich, wenn du denen irgendein Papierstück in die Hand drückst und sie nicht weiter nachdenken oder gar diskutieren müssen.
Einfach mal machen ist eine gute Idee, aber um sich online einen Termin zu klicken muss man zumindest bei der Kassenärztlichen-Vereinigung Westfalen-Lippe bei Registrierung auf dem Portal angeben, dass man auch berechtigt ist - und wir wissen nunmal nicht ob wir es sind, ohne Arbeitgeber-Bescheinigung. Man kann natürlich trotzdem anklicken, dass man berechtigt ist und sich dann einen Termin buchen aber man wird 5 mal darauf hingewiesen, dass man die Arbeitgeber-Bescheinigung bei dem Impftermin vorlegen muss. Was also tun, wenn ich sie dann nicht habe? Dann kann ich den Termin nur absagen. Ich kann wohl kaum meinen Referendar-Ausweis vorlegen, insb. dann nicht, wenn ich weiß, dass wir scheinbar nun doch nicht berechtigt sein sollen.
Vom LG Münster haben wir ja die AG-Bescheinigung bekommen. Habe mich registriert, da wird im Impfzentrum eh keiner nachhaken. Die wissen doch nix von internen Regelungen, ob nun Refs geimpft werden sollen oder nicht.
Und da Astra jetzt - bei den Hausärzten zumindest - freigegeben ist und wir U60 Astra bekommen, wird's nächste Woche auch im impfzentrum keine Sau interessieren.
06.05.2021, 20:20
(06.05.2021, 20:18)Gast schrieb:(06.05.2021, 19:17)GastNRW123 schrieb:(06.05.2021, 18:23)Gast schrieb: Ich bin LG Düsseldorf und konnte gestern einen Termin für nächsten Mittwoch machen. Kein Problem. Einfach mal aufhören zu denken und anfangen zu machen.
Die Landesregierung hat keinen Plan. Offensichtlich. Die Herrschaft liegt bei den Leuten in den Impfzentren. Und die freuen sich, wenn du denen irgendein Papierstück in die Hand drückst und sie nicht weiter nachdenken oder gar diskutieren müssen.
Einfach mal machen ist eine gute Idee, aber um sich online einen Termin zu klicken muss man zumindest bei der Kassenärztlichen-Vereinigung Westfalen-Lippe bei Registrierung auf dem Portal angeben, dass man auch berechtigt ist - und wir wissen nunmal nicht ob wir es sind, ohne Arbeitgeber-Bescheinigung. Man kann natürlich trotzdem anklicken, dass man berechtigt ist und sich dann einen Termin buchen aber man wird 5 mal darauf hingewiesen, dass man die Arbeitgeber-Bescheinigung bei dem Impftermin vorlegen muss. Was also tun, wenn ich sie dann nicht habe? Dann kann ich den Termin nur absagen. Ich kann wohl kaum meinen Referendar-Ausweis vorlegen, insb. dann nicht, wenn ich weiß, dass wir scheinbar nun doch nicht berechtigt sein sollen.
Vom LG Münster haben wir ja die AG-Bescheinigung bekommen. Habe mich registriert, da wird im Impfzentrum eh keiner nachhaken. Die wissen doch nix von internen Regelungen, ob nun Refs geimpft werden sollen oder nicht.
Und da Astra jetzt - bei den Hausärzten zumindest - freigegeben ist und wir U60 Astra bekommen, wird's nächste Woche auch im impfzentrum keine Sau interessieren.
Seh ich auch so: Einfach machen, nicht zuviel nachdenken, Ellenbogen mal ausfahren. Dieses bürokratische Absurdistan führt zu nichts. Wenn man uns so dermaßen im Stich lässt, müssen wir uns halt selbst helfen. Jede/r Geimpfte mehr hilft der Allgemeinheit.
06.05.2021, 20:39
(06.05.2021, 20:18)Gast schrieb:(06.05.2021, 19:17)GastNRW123 schrieb:(06.05.2021, 18:23)Gast schrieb: Ich bin LG Düsseldorf und konnte gestern einen Termin für nächsten Mittwoch machen. Kein Problem. Einfach mal aufhören zu denken und anfangen zu machen.
Die Landesregierung hat keinen Plan. Offensichtlich. Die Herrschaft liegt bei den Leuten in den Impfzentren. Und die freuen sich, wenn du denen irgendein Papierstück in die Hand drückst und sie nicht weiter nachdenken oder gar diskutieren müssen.
Einfach mal machen ist eine gute Idee, aber um sich online einen Termin zu klicken muss man zumindest bei der Kassenärztlichen-Vereinigung Westfalen-Lippe bei Registrierung auf dem Portal angeben, dass man auch berechtigt ist - und wir wissen nunmal nicht ob wir es sind, ohne Arbeitgeber-Bescheinigung. Man kann natürlich trotzdem anklicken, dass man berechtigt ist und sich dann einen Termin buchen aber man wird 5 mal darauf hingewiesen, dass man die Arbeitgeber-Bescheinigung bei dem Impftermin vorlegen muss. Was also tun, wenn ich sie dann nicht habe? Dann kann ich den Termin nur absagen. Ich kann wohl kaum meinen Referendar-Ausweis vorlegen, insb. dann nicht, wenn ich weiß, dass wir scheinbar nun doch nicht berechtigt sein sollen.
Vom LG Münster haben wir ja die AG-Bescheinigung bekommen. Habe mich registriert, da wird im Impfzentrum eh keiner nachhaken. Die wissen doch nix von internen Regelungen, ob nun Refs geimpft werden sollen oder nicht.
Und da Astra jetzt - bei den Hausärzten zumindest - freigegeben ist und wir U60 Astra bekommen, wird's nächste Woche auch im impfzentrum keine Sau interessieren.
LG Bochum hat noch nichts bekommen. Wie gesagt, ich habe keine AG-Bescheinigung, die ich vorlegen könnte, da hilt es auch nicht, dass im Impfezentrum die internen Regelungen bekannt sind oder nicht.
06.05.2021, 20:43
die Bescheinigung vom Gericht ist ausreichend! Habe mehrmals nachgefragt. Dieses Dokument auf der Homepage ist kein Pflichtformular.
06.05.2021, 21:35
(06.05.2021, 20:43)Gast567NRW schrieb: die Bescheinigung vom Gericht ist ausreichend! Habe mehrmals nachgefragt. Dieses Dokument auf der Homepage ist kein Pflichtformular.
So sieht's aus. Habe mich gerade in einem Impfzentrum im OLG-Bezirk Köln impfen lassen. Die AG-Bescheinigung wurde zwar genau auf ihren Inhalt geprüft. Dass sie nicht dem Vordruck entsprach, war aber vollkommen egal. Welche Tätigkeit ich innerhalb der Justiz genau ausübe wurde ich auch nicht gefragt.