04.05.2021, 09:08
Weiß jemand, wie viel man im Ref in NDS dazuverdienen darf, ohne dass die Unterhaltsbeihilfe gekürzt wird?
04.05.2021, 09:11
Steht das nicht im Gesetz?
04.05.2021, 09:13
Ich habe nur gefunden, dass es maximal 8 Stunden pro Woche sein dürfen
04.05.2021, 09:20
Entgelte aus dem Nebenverdienst werden angerechnet, soweit sie die Unterhaltsbeihilfe übersteigen.
04.05.2021, 09:24
Tatsächlich gibt es in nds nur die Zeitgrenze. Irgendwann wird deine Unterhalsbeihilfe auf den Verdienst angerechnet. Die Grenze lag mWn bei Gehaltsstufe A13 gesamt, also Unterhaltsbeihilfe + Nebenverdienst, das entspricht wohl irgendwas um 2.700 € Nebenverdienst.
Stand: Februar 2020
Stand: Februar 2020
04.05.2021, 10:20
Danke euch für die Infos! Wisst ihr auch, wie man das versteuert? Also rechnet man die ungefähr 1200 brutto Unterhaltsbeihilfe plus den Nebenverdienst und zahlt davon Steuern oder werden die beiden Punkte Beihilfe und Nebenverdienst getrennt betrachtet?
04.05.2021, 10:28
(04.05.2021, 10:20)Gast schrieb: Danke euch für die Infos! Wisst ihr auch, wie man das versteuert? Also rechnet man die ungefähr 1200 brutto Unterhaltsbeihilfe plus den Nebenverdienst und zahlt davon Steuern oder werden die beiden Punkte Beihilfe und Nebenverdienst getrennt betrachtet?
Du meldest verschiedene Steuerklassen an (z.B. unverheiratet: Stkl. I und VI).
10.05.2021, 19:00
(04.05.2021, 09:24)Gast schrieb: Tatsächlich gibt es in nds nur die Zeitgrenze. Irgendwann wird deine Unterhalsbeihilfe auf den Verdienst angerechnet. Die Grenze lag mWn bei Gehaltsstufe A13 gesamt, also Unterhaltsbeihilfe + Nebenverdienst, das entspricht wohl irgendwas um 2.700 € Nebenverdienst.
Stand: Februar 2020
Das stimmt so nicht, ich hatte bei der zuständigen Stelle angerufen und die nette Dame meinte, dass die Zuverdienstgrenze bei der Hohe der Unterhaltsbeihilfe, also bei aktuell ca. 1.200 € liegt. Alles, was du darüber verdienst, wird dir von deiner Beihilfe gekürzt. Und natürlich die 8h/Woche, die du nicht überschreiten darfst.