30.04.2021, 07:29
(30.04.2021, 06:35)Rollo schrieb: Wer über eine solche Menge Dateien verfügt und die auch noch mehreren Frauen mit Kindern (!!) schickt, hat -wie er sagt- keine pädophile Neigung? Ist klar. Der wollte mit einer Frau, die er im Internet kennengelernt hat und deren Nichte unbedingt in den Urlaub fahren. Davor hat er ihr einige von diesen perversen Sachen geschickt. Glücklicherweise hat es bei der Frau dann -wenn auch spät- klick gemacht.
Seine Erklärungen sind auch alles nur einstudierte Relationen seiner krankhaften Taten. Wenn er sich im Forum über seine kranken Phantasien austauscht, zeigt dies doch deutlich, was er gerne tun würde. Erstaunlich ist nur, dass er diese Fotos mehrfach Frauen mit Kindern zugeschickt hat. Hat er sich dadurch mächtig gefühlt. Oder hat er das getreu dem Motto gemacht: Hier guck mal, das würde ich auch gerne mit deinen Kindern tun?!
Einfach abscheulich.
Was sollen die bescheuerten (!!1!!1)??
Nicht empört genug?
30.04.2021, 08:14
Dass man in einem Juraforum solche Diskussionen führen muss, ist wirklich traurig, aber gut:
Der Mann ist sozial und beruflich am Ende und hat eine Strafe erhalten, die man ohne Vorstrafe (so nehme ich an) erstmal hinbekommen muss. Aber gut, wenn man stattdessen sagen wir mal fünf Jahre dafür angemessen fände, einer Frau solche Fotos zu schicken, die darum gebeten hat: was sollen dann die bekommen, die die Kinder vergewaltigt und das fotografiert haben? 50 Jahre? 500? Oder gleich Todesstrafe? Und was die, die Kinder anschließend umbringen? Vorher noch auspeitschen und rädern?
Liebe Zeit, man muss doch innerhalb der Straftaten noch irgendeine Verhältnismäßigkeit herstellen können! Fotos eines Mordes zu betrachten ist doch vom Unrechtsgehalt her auch etwas anderes als einen Mord begehen. Dass die BILD das nicht versteht, ist eines. Aber hier sind doch Juristen unterwegs!
Der Mann ist sozial und beruflich am Ende und hat eine Strafe erhalten, die man ohne Vorstrafe (so nehme ich an) erstmal hinbekommen muss. Aber gut, wenn man stattdessen sagen wir mal fünf Jahre dafür angemessen fände, einer Frau solche Fotos zu schicken, die darum gebeten hat: was sollen dann die bekommen, die die Kinder vergewaltigt und das fotografiert haben? 50 Jahre? 500? Oder gleich Todesstrafe? Und was die, die Kinder anschließend umbringen? Vorher noch auspeitschen und rädern?
Liebe Zeit, man muss doch innerhalb der Straftaten noch irgendeine Verhältnismäßigkeit herstellen können! Fotos eines Mordes zu betrachten ist doch vom Unrechtsgehalt her auch etwas anderes als einen Mord begehen. Dass die BILD das nicht versteht, ist eines. Aber hier sind doch Juristen unterwegs!
30.04.2021, 08:23
Achso, und dass nicht Neigungen bestraft werden, sondern Taten, muss vielleicht auch noch einmal klargestellt werden. Wenn er pädophil wäre im psychiatrischen Sinne, was wir aus der Ferne nicht wissen, hätte er es sich auch nicht ausgesucht und würde jedenfalls nicht diese Neigung bestraft, sondern was er deshalb getan hat.
30.04.2021, 08:28
(30.04.2021, 08:23)Praktiker schrieb: Achso, und dass nicht Neigungen bestraft werden, sondern Taten, muss vielleicht auch noch einmal klargestellt werden. Wenn er pädophil wäre im psychiatrischen Sinne, was wir aus der Ferne nicht wissen, hätte er es sich auch nicht ausgesucht und würde jedenfalls nicht diese Neigung bestraft, sondern was er deshalb getan hat.
Zum Glück gibt es hier in einem Jura Forum auch - leider wenige - Meinungen die sich nicht auf bloße Polemik beschränken. Scheinbar doch gut das nicht jeder Mit zwei Examen Richter etc wird.
30.04.2021, 08:57
Ich finde auch, dass die Diskussion hier unnötig persönlich und unsachlich geführt wird. Man sollte meinen, dass jeder von uns die Strafstation und in der Anwaltsstation den strafrechtlich Teil genossen hat...Das man hier mit Gesinnungsstrafrecht anfängst lässt auch grundlegende Mängel aus dem Studium erkennen.
30.04.2021, 09:06
Es geht doch wahrscheinlich um § 184c StGB, oder? Da liegt die Strafandrohung ja auch nunmal nur bei bis zu 3 Jahren FS oder Geldstrafe. Wenn einem das zu wenig ist, kann man sich vllt. über die Strafandrohung beschweren, aber ich denke viele StA und auch Referendare in der Sitzungsvertretung hätten jetzt auch nicht sehr viel mehr an FS beantragt. Nur mal so als Vergleich: Die Strafandrohung bei § 231 StGB ist identisch und da bringt man jemanden durch Beteiligung an einer Schlägerei in die Gefahr des Todes oder schweren KV...
30.04.2021, 10:55
Disclaimer: war nicht dabei, keine Aktenkenntnis etc. Nur grobe Meinung, die hier aber mE wegen der Einfachheit des Falles geäußert werden darf:
Ich fand das Urteil doch eher überraschend. Was er da getan hat dürfte sich im unteren Bereich der Deliktsintensität bewegen. Die allermeisten, die solche Medien besitzen, haben in der Regel ja noch deutlich mehr, Internet halt. Er hat die Dateien auch nicht irgendwo hochgeladen, sondern an einzelne Personen geschickt. Eine Geldstrafe hätte es auch getan.
Vor allem aber: Der Typ ist mal absolut am Ende, sein Lebenswerk liegt in Scherben. Das muss bei der Straffindung selbstverständlich berücksichtigt werden.
Das war so ein typisches "Wir wollen keinen öffentlichen Aufschrei"-Urteil. Man muss den Berufsempörern aber mal auch irgendwann den Zahn ziehen und namhafte Juristen sollten mehr in die Öffentlichkeit treten und gebetsmühlenartig erläutern, dass wir Sexualstraftätern nicht die Eier abschneiden, für sie nicht die Todesstrafe einführen und auch nicht unverhältnismäßig hoch bestrafen, weil wir sie für böse Monster halten.
Ich fand das Urteil doch eher überraschend. Was er da getan hat dürfte sich im unteren Bereich der Deliktsintensität bewegen. Die allermeisten, die solche Medien besitzen, haben in der Regel ja noch deutlich mehr, Internet halt. Er hat die Dateien auch nicht irgendwo hochgeladen, sondern an einzelne Personen geschickt. Eine Geldstrafe hätte es auch getan.
Vor allem aber: Der Typ ist mal absolut am Ende, sein Lebenswerk liegt in Scherben. Das muss bei der Straffindung selbstverständlich berücksichtigt werden.
Das war so ein typisches "Wir wollen keinen öffentlichen Aufschrei"-Urteil. Man muss den Berufsempörern aber mal auch irgendwann den Zahn ziehen und namhafte Juristen sollten mehr in die Öffentlichkeit treten und gebetsmühlenartig erläutern, dass wir Sexualstraftätern nicht die Eier abschneiden, für sie nicht die Todesstrafe einführen und auch nicht unverhältnismäßig hoch bestrafen, weil wir sie für böse Monster halten.
30.04.2021, 11:00
§ 184c StGB ist es jedenfalls nicht, da < 14 Jahre. Strafrahmen also mindestens drei Monate.
30.04.2021, 11:02
(30.04.2021, 10:55)omnimodo schrieb: Disclaimer: war nicht dabei, keine Aktenkenntnis etc. Nur grobe Meinung, die hier aber mE wegen der Einfachheit des Falles geäußert werden darf:
Ich fand das Urteil doch eher überraschend. Was er da getan hat dürfte sich im unteren Bereich der Deliktsintensität bewegen. Die allermeisten, die solche Medien besitzen, haben in der Regel ja noch deutlich mehr, Internet halt. Er hat die Dateien auch nicht irgendwo hochgeladen, sondern an einzelne Personen geschickt. Eine Geldstrafe hätte es auch getan.
Vor allem aber: Der Typ ist mal absolut am Ende, sein Lebenswerk liegt in Scherben. Das muss bei der Straffindung selbstverständlich berücksichtigt werden.
Das war so ein typisches "Wir wollen keinen öffentlichen Aufschrei"-Urteil. Man muss den Berufsempörern aber mal auch irgendwann den Zahn ziehen und namhafte Juristen sollten mehr in die Öffentlichkeit treten und gebetsmühlenartig erläutern, dass wir Sexualstraftätern nicht die Eier abschneiden, für sie nicht die Todesstrafe einführen und auch nicht unverhältnismäßig hoch bestrafen, weil wir sie für böse Monster halten.
+1
30.04.2021, 11:08
Die Haltung, dass das öffentliche Empfinden keinerlei Berücksichtigung in der Strafzumessung bzw. der Strafandrohung der Delikte finden darf, klingt zunächst sachlich und korrekt, ist aber ein großer Fehler.
Auch das Strafrecht kann nicht gegen die Überzeugung eines Großteils der Bevölkerung existieren. Es verliert dadurch seine Akzeptanz. Ich möchte damit ausdrücklich nicht behaupten, dass der "Mob" letztlich bestimmt, welche Strafe angemessen ist.
Eine realistische Sichtweise muss aber anerkennen, dass die Empfindsamkeiten des "Mobs" nicht völlig außer Betracht bleiben können. Wenn die Mehrheit der Menschen glaubt, dass im allgemeinen die Strafandrohungen zu Lasch sind, tut der Gesetzgeber gut daran, dieser zu verschärfen. Denn letztlich muss die Gesellschaft, konkret die Wählerschaft entscheiden, welche Regeln für das Zusammenleben gelten und welche Konsequenzen bei Regelbruch gelten. Das ist nicht eine Aufgabe für Soziologen, Psychiater und Juristen, zumindest nicht in erster Linie. Aus meiner persönlichen Sicht hat es das "liberale Strafrecht" in der Tat einige Ecken zu weit getrieben mit ihrem Fokus auf Resozialisierung und "Augenmaß" bei der Strafandrohung.
Im dem hier besprochenen Fall denke ich jedoch auch, dass das Strafmaß unter Berücksichtigung der Umstände weitgehend ok ist.
Auch das Strafrecht kann nicht gegen die Überzeugung eines Großteils der Bevölkerung existieren. Es verliert dadurch seine Akzeptanz. Ich möchte damit ausdrücklich nicht behaupten, dass der "Mob" letztlich bestimmt, welche Strafe angemessen ist.
Eine realistische Sichtweise muss aber anerkennen, dass die Empfindsamkeiten des "Mobs" nicht völlig außer Betracht bleiben können. Wenn die Mehrheit der Menschen glaubt, dass im allgemeinen die Strafandrohungen zu Lasch sind, tut der Gesetzgeber gut daran, dieser zu verschärfen. Denn letztlich muss die Gesellschaft, konkret die Wählerschaft entscheiden, welche Regeln für das Zusammenleben gelten und welche Konsequenzen bei Regelbruch gelten. Das ist nicht eine Aufgabe für Soziologen, Psychiater und Juristen, zumindest nicht in erster Linie. Aus meiner persönlichen Sicht hat es das "liberale Strafrecht" in der Tat einige Ecken zu weit getrieben mit ihrem Fokus auf Resozialisierung und "Augenmaß" bei der Strafandrohung.
Im dem hier besprochenen Fall denke ich jedoch auch, dass das Strafmaß unter Berücksichtigung der Umstände weitgehend ok ist.