28.04.2021, 11:06
Wie "streng" wird eurer Erfahrung eine Abschlussverfügung bewertet, wenn man vorher ein Gutachten machen musste (zB Anwaltsklausur; StA-Klausur). Ich habe bisher das Gefühl, dass Gutachten zählt wesentlich mehr als die Abschlussverfügung, obwohl diese doch gerade die Praxistauglichkeit zeigt?
Danke!
Danke!
28.04.2021, 11:10
(28.04.2021, 11:06)Gast schrieb: Wie "streng" wird eurer Erfahrung eine Abschlussverfügung bewertet, wenn man vorher ein Gutachten machen musste (zB Anwaltsklausur; StA-Klausur). Ich habe bisher das Gefühl, dass Gutachten zählt wesentlich mehr als die Abschlussverfügung, obwohl diese doch gerade die Praxistauglichkeit zeigt?
Danke!
Das Gutachten zählt regelmäßig deutlich mehr, einfach, weil deutlich umfangreicher.
Es mag Praktiker geben, die sagen unfertige Arbeit / kein guter Praxisteil = durchgefallen / max. ausreichend, das dürfte aber die Ausnahme sein.
0815 Verfügungen sind häufig nicht mal fürs VB relevant (wenn der Rest natürlich gut ist).
Im Ausnahmefall falls da bissl mehr zu schreiben ist, kann das natürlich anders sein.
Aber was ich bisher aus dem Examen so mitgekriegt habe, sind die Korrektoren da sehr milde.
28.04.2021, 11:50
Bei uns muss nur eine Anklage gefertigt werden.
Ist die gut können Fehler im A-Gutachten damit ausgeglichen werden, so unsere Korrektoren des offitiellen OLG Klausurenkurses. Fertigwerden ist oberstes Gebot nach ihrer Ansicht.
Sie selbst würden die Anklage zudem mit teils 50% bewerten - das ist zwar korrekturwidrig, doch schreibt das dann halt keiner ins korrekturgutachten rein, sondern bewertet eben entsprechend.
Ist die gut können Fehler im A-Gutachten damit ausgeglichen werden, so unsere Korrektoren des offitiellen OLG Klausurenkurses. Fertigwerden ist oberstes Gebot nach ihrer Ansicht.
Sie selbst würden die Anklage zudem mit teils 50% bewerten - das ist zwar korrekturwidrig, doch schreibt das dann halt keiner ins korrekturgutachten rein, sondern bewertet eben entsprechend.
28.04.2021, 15:49
(28.04.2021, 11:50)Gast schrieb: Bei uns muss nur eine Anklage gefertigt werden.
Ist die gut können Fehler im A-Gutachten damit ausgeglichen werden, so unsere Korrektoren des offitiellen OLG Klausurenkurses. Fertigwerden ist oberstes Gebot nach ihrer Ansicht.
Sie selbst würden die Anklage zudem mit teils 50% bewerten - das ist zwar korrekturwidrig, doch schreibt das dann halt keiner ins korrekturgutachten rein, sondern bewertet eben entsprechend.
Diese fetischartige Fixierung von Korrektoren auf das "Fertigwerden" bei fiktiven Akten ist wohl dem Erledigungsdruck aus deren Jobs geschuldet. Egal, welchen Rotz man produziert: erledigt ist (erst mal) erledigt.
Zum Glück gibt's aber auch Korrektoren, die Augenmaß haben und eine Klausuraufgabe nicht mit der Realität verwechseln.
28.04.2021, 16:27
(28.04.2021, 15:49)omnimodo schrieb:(28.04.2021, 11:50)Gast schrieb: Bei uns muss nur eine Anklage gefertigt werden.
Ist die gut können Fehler im A-Gutachten damit ausgeglichen werden, so unsere Korrektoren des offitiellen OLG Klausurenkurses. Fertigwerden ist oberstes Gebot nach ihrer Ansicht.
Sie selbst würden die Anklage zudem mit teils 50% bewerten - das ist zwar korrekturwidrig, doch schreibt das dann halt keiner ins korrekturgutachten rein, sondern bewertet eben entsprechend.
Diese fetischartige Fixierung von Korrektoren auf das "Fertigwerden" bei fiktiven Akten ist wohl dem Erledigungsdruck aus deren Jobs geschuldet. Egal, welchen Rotz man produziert: erledigt ist (erst mal) erledigt.
Zum Glück gibt's aber auch Korrektoren, die Augenmaß haben und eine Klausuraufgabe nicht mit der Realität verwechseln.
ja, wem sagst du es. dennoch macht ein guter praktischer teil immer einen guten eindruck.
einmal hatte ich sogar einen zivilrichter bei einer anwaltsklausur als korrektor, der meinte, dass man die kommentarzitate in der lösung kenntlich machen müsse, wie in einem urteil.
hat dann bei der besprechung auf meine anmerkung, dass das in einer klausur käse ist, auch keine einsicht gezeigt.