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  5. PKV über Eltern im Referendariat
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PKV über Eltern im Referendariat
yann16
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2021
#1
26.04.2021, 18:21
Hallo!

Ich blicke einfach nicht mehr durch - vielleicht hat jemand von euch Erfahrung damit. 


Mein Referendariat beginnt demnächst und ich bin während des Studiums über meine Mutter (Beamtin) in der PKV mit Beihilfe versichert gewesen.
Ich beginne das Referendariat noch mit 23 Jahren in einem Land mit einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wodurch ich keinen eigenen Beihilfeanspruch erhalte.
Der Beihilfeanspruch meiner Mutter mir gegenüber ist ja an das Kindergeld gekoppelt, welches bis 25 gezahlt wird.
Die Weiterzahlung des Kindergelds, sowie der weiterhin bestehende Beihilfeanspruch (wegen ununterbrochener Berufsausbildung) während des Referendariats, wurde mir von der jeweilig zuständigen Stelle versichert.

So wie ich mir das jetzt zusammengereimt habe müsste ich also eigentlich im Referendariat weiter über meine Mutter in der PKV (mit Beihilfe) versichert bleiben können?
Allerdings bin ich sehr verunsichert aus Gesprächen mit meiner PKV die von einer solchen Konstellation noch nie etwas gehört hatten.

Vielleicht hat ja jemand von euch eine ähnliche Konstellation und kann berichten - würde mich freuen.

Vielen Dank im Voraus!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2021, 18:21 von yann16.)
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Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner


Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:

https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
 
Gast
Unregistered
 
#2
26.04.2021, 18:59
Zumindestens in Bayern musste man zwingend in die GK. Keine Ahnung ob das auf länderspezifischen Regeln beruhte.
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Gast
Unregistered
 
#3
26.04.2021, 22:43
in NRW auch zwingend
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Benutzername77
Unregistered
 
#4
26.04.2021, 22:59
Ich kann mir kaum vorstellen dass du im ref weiterhin über deine Mutter versichert bleiben kannst. Normalerweise fliegt man doch über durchschnittlich 450€ Eigeneinkommen (oder so um den Dreh rum) im Monat aus solchen Familienversicherungen raus. Oder ist das nur bei den GKVs so?
Da würde ich nochmal SEHR genau nachfragen bei deiner Versicherung sonst wirds nachher eine böse bzw teure Überraschung ?
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yann16
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2021
#5
26.04.2021, 23:24
Danke für die Rückmeldungen.
Hattet ihr in Bayern / NRW den selben Sachverhalt wie bei mir zugrunde liegen?
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Gast
Unregistered
 
#6
27.04.2021, 18:34
(26.04.2021, 23:24)yann16 schrieb:  Danke für die Rückmeldungen.
Hattet ihr in Bayern / NRW den selben Sachverhalt wie bei mir zugrunde liegen?
Ja war auch über die Eltern in der PK (Bayern)
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Gast
Unregistered
 
#7
27.04.2021, 19:35
(26.04.2021, 18:21)yann16 schrieb:  Hallo!

Ich blicke einfach nicht mehr durch - vielleicht hat jemand von euch Erfahrung damit. 


Mein Referendariat beginnt demnächst und ich bin während des Studiums über meine Mutter (Beamtin) in der PKV mit Beihilfe versichert gewesen.
Ich beginne das Referendariat noch mit 23 Jahren in einem Land mit einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wodurch ich keinen eigenen Beihilfeanspruch erhalte.
Der Beihilfeanspruch meiner Mutter mir gegenüber ist ja an das Kindergeld gekoppelt, welches bis 25 gezahlt wird.
Die Weiterzahlung des Kindergelds, sowie der weiterhin bestehende Beihilfeanspruch (wegen ununterbrochener Berufsausbildung) während des Referendariats, wurde mir von der jeweilig zuständigen Stelle versichert.

So wie ich mir das jetzt zusammengereimt habe müsste ich also eigentlich im Referendariat weiter über meine Mutter in der PKV (mit Beihilfe) versichert bleiben können?
Allerdings bin ich sehr verunsichert aus Gesprächen mit meiner PKV die von einer solchen Konstellation noch nie etwas gehört hatten.

Vielleicht hat ja jemand von euch eine ähnliche Konstellation und kann berichten - würde mich freuen.

Vielen Dank im Voraus!

Du bist dann versicherungspflichtig als „Arbeitnehmer“ in allen Zweigen der Sozialversicherung, wobei du persönlich keine Beiträge zur Rentenversicherung leisten musst.

Aufgrund dieser Pflichtversicherung und deines geringen Gehalts kommt für die nur eine gesetzliche Krankenkasse in Betracht. Diese musst du zwingend zum Beginn des Referendariats - mit Beginn der Versicherungspflicht - abschließen. 
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Gast
Unregistered
 
#8
27.04.2021, 19:37
Im Übrigen hast du (eigentlich: deine Mutter) keinen Anspruch auf Kindergeld, da mit dem ersten Examen ein berufsqualifizierender Abschluss vorliegt und du im Ref. daher ganz regulär als Arbeitnehmer aktiv wirst. Dies ist „schädlich“ für das Kindergeld. 
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#9
27.04.2021, 19:57
(27.04.2021, 19:37)Gast schrieb:  
Im Übrigen hast du (eigentlich: deine Mutter) keinen Anspruch auf Kindergeld, da mit dem ersten Examen ein berufsqualifizierender Abschluss vorliegt und du im Ref. daher ganz regulär als Arbeitnehmer aktiv wirst. Dies ist „schädlich“ für das Kindergeld. 


Nö...
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yann16
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2021
#10
27.04.2021, 20:41
Danke für die Antworten!

Ich - bzw. meine Eltern - haben die Bestätigung bekommen, dass ich weiter Kindergeld erhalte bis ich 25 bin (auch im Ref). 
Habe heute auch nochmal bei der Beihilfe angerufen und die haben mir auch nochmal bestätigt, dass ich bis 25 trotz Referendariat Beihilfeberechtigt bin (über meine Mutter).
Also werde ich jetzt bis zum Ref Beginn daran erstmal nichts mehr ändern - im Zweifel wird sich schon jemand melden, wenn ich es falsch gemacht habe.

@HerrKules hast du mit dem Sachverhalt Erfahrung?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.04.2021, 20:43 von yann16.)
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