21.04.2021, 16:35
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass man keinen Anspruch auf Zuteilung an einem bestimmten Ort hat. Nehmen wir mal, dsss Bewerber X einen Referendariatsplatz erhält und als erster Wunschort bspw. Frankfurt angeben wird. Was passiert, wenn 50 Leute als erste Priorität Frankfurt angegeben hat und nur 25 Plätze zur Verfügung stehen. Werden die Plätze dann ausgelost oder wie kann man sich das vorstellen? Gilt das Auslosen auch für Bewerber, die bereits mehrere Wartepunkte gesammelt haben?
grundsätzlich ist es so, dass man keinen Anspruch auf Zuteilung an einem bestimmten Ort hat. Nehmen wir mal, dsss Bewerber X einen Referendariatsplatz erhält und als erster Wunschort bspw. Frankfurt angeben wird. Was passiert, wenn 50 Leute als erste Priorität Frankfurt angegeben hat und nur 25 Plätze zur Verfügung stehen. Werden die Plätze dann ausgelost oder wie kann man sich das vorstellen? Gilt das Auslosen auch für Bewerber, die bereits mehrere Wartepunkte gesammelt haben?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
21.04.2021, 16:42
Noten...es geht nach Noten. Und ein fester Prozentsatz wird für die Leute mit Wartepunkten reserviert.
21.04.2021, 16:44
21.04.2021, 16:49
(21.04.2021, 16:35)Gast schrieb: Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass man keinen Anspruch auf Zuteilung an einem bestimmten Ort hat. Nehmen wir mal, dsss Bewerber X einen Referendariatsplatz erhält und als erster Wunschort bspw. Frankfurt angeben wird. Was passiert, wenn 50 Leute als erste Priorität Frankfurt angegeben hat und nur 25 Plätze zur Verfügung stehen. Werden die Plätze dann ausgelost oder wie kann man sich das vorstellen? Gilt das Auslosen auch für Bewerber, die bereits mehrere Wartepunkte gesammelt haben?
Keine Ahnung, das bleibt wohl auch das Geheimnis der Verwaltung. Es ist allerdings so, dass es zum Beispiel auch keine Rolle spielt, ob du in Frankfurt wohnst. Was eine Rolle spielen soll, sind wohl familiäre Bindungen; zum Beispiel die Pflege der Eltern oder Kinder; was ich auch gut nachvollziehen kann. Es ist auf jeden Fall sehr ärgerlich, da ein Umzug bisweilen mit viel Geld verbunden ist und man in der Kürze der Zeit auch nicht mal einfach so eine Wohnung am zugeteilten Standort findet; die eingeforderte Flexibilität finde ich an dieser Stelle auch ein wenig lebensfremd. Man muss auch einfach mal berücksichtigen, dass das Referendariat (faktisch) keine freiwillige Veranstaltung ist, sondern Voraussetzung dafür, um zum Beispiel als Rechtsanwalt tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sind die langen Wartezeiten m.E. auch mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig. Hessen muss sich da m.E. was überlegen; entweder führt man eine Landeskinderregelung ein oder erweitert die Kapazitäten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
21.04.2021, 16:51
(21.04.2021, 16:44)GastGast schrieb:(21.04.2021, 16:42)Gast schrieb: Noten...es geht nach Noten. Und ein fester Prozentsatz wird für die Leute mit Wartepunkten reserviert.
Ja, die Noten bestimmen, dass man überhaupt einen Refplatz bekommt. Aber was passiert danach, wenn viele zB Frankfurt angegeben haben?
Hey, in SH ist es zumindest so, dass nach Wartezeit entschieden wird, auf den Tag genau.
D.h., die die länger gewartet haben, kriegen dann eher den Wunschort als andere, die eine kürzere Wartezeit haben.
21.04.2021, 17:01
(21.04.2021, 16:49)Gast schrieb:(21.04.2021, 16:35)Gast schrieb: Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass man keinen Anspruch auf Zuteilung an einem bestimmten Ort hat. Nehmen wir mal, dsss Bewerber X einen Referendariatsplatz erhält und als erster Wunschort bspw. Frankfurt angeben wird. Was passiert, wenn 50 Leute als erste Priorität Frankfurt angegeben hat und nur 25 Plätze zur Verfügung stehen. Werden die Plätze dann ausgelost oder wie kann man sich das vorstellen? Gilt das Auslosen auch für Bewerber, die bereits mehrere Wartepunkte gesammelt haben?
Keine Ahnung, das bleibt wohl auch das Geheimnis der Verwaltung. Es ist allerdings so, dass es zum Beispiel auch keine Rolle spielt, ob du in Frankfurt wohnst. Was eine Rolle spielen soll, sind wohl familiäre Bindungen; zum Beispiel die Pflege der Eltern oder Kinder; was ich auch gut nachvollziehen kann. Es ist auf jeden Fall sehr ärgerlich, da ein Umzug bisweilen mit viel Geld verbunden ist und man in der Kürze der Zeit auch nicht mal einfach so eine Wohnung am zugeteilten Standort findet; die eingeforderte Flexibilität finde ich an dieser Stelle auch ein wenig lebensfremd. Man muss auch einfach mal berücksichtigen, dass das Referendariat (faktisch) keine freiwillige Veranstaltung ist, sondern Voraussetzung dafür, um zum Beispiel als Rechtsanwalt tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sind die langen Wartezeiten m.E. auch mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig. Hessen muss sich da m.E. was überlegen; entweder führt man eine Landeskinderregelung ein oder erweitert die Kapazitäten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Auf den Punkt gebracht. Mittlerweile habe ich sowieso das Gefühl, dass das JPA wirklich gedankenlos macht was es will und keiner traut sich dagegen vorzugehen.
21.04.2021, 17:01
(21.04.2021, 16:49)Gast schrieb:(21.04.2021, 16:35)Gast schrieb: Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass man keinen Anspruch auf Zuteilung an einem bestimmten Ort hat. Nehmen wir mal, dsss Bewerber X einen Referendariatsplatz erhält und als erster Wunschort bspw. Frankfurt angeben wird. Was passiert, wenn 50 Leute als erste Priorität Frankfurt angegeben hat und nur 25 Plätze zur Verfügung stehen. Werden die Plätze dann ausgelost oder wie kann man sich das vorstellen? Gilt das Auslosen auch für Bewerber, die bereits mehrere Wartepunkte gesammelt haben?
Keine Ahnung, das bleibt wohl auch das Geheimnis der Verwaltung. Es ist allerdings so, dass es zum Beispiel auch keine Rolle spielt, ob du in Frankfurt wohnst. Was eine Rolle spielen soll, sind wohl familiäre Bindungen; zum Beispiel die Pflege der Eltern oder Kinder; was ich auch gut nachvollziehen kann. Es ist auf jeden Fall sehr ärgerlich, da ein Umzug bisweilen mit viel Geld verbunden ist und man in der Kürze der Zeit auch nicht mal einfach so eine Wohnung am zugeteilten Standort findet; die eingeforderte Flexibilität finde ich an dieser Stelle auch ein wenig lebensfremd. Man muss auch einfach mal berücksichtigen, dass das Referendariat (faktisch) keine freiwillige Veranstaltung ist, sondern Voraussetzung dafür, um zum Beispiel als Rechtsanwalt tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sind die langen Wartezeiten m.E. auch mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig. Hessen muss sich da m.E. was überlegen; entweder führt man eine Landeskinderregelung ein oder erweitert die Kapazitäten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein Blick in §§ 1 bis 3 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vom 30. November 2007 kann helfen...
21.04.2021, 17:03
(21.04.2021, 17:01)Gast1356 schrieb:(21.04.2021, 16:49)Gast schrieb:(21.04.2021, 16:35)Gast schrieb: Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass man keinen Anspruch auf Zuteilung an einem bestimmten Ort hat. Nehmen wir mal, dsss Bewerber X einen Referendariatsplatz erhält und als erster Wunschort bspw. Frankfurt angeben wird. Was passiert, wenn 50 Leute als erste Priorität Frankfurt angegeben hat und nur 25 Plätze zur Verfügung stehen. Werden die Plätze dann ausgelost oder wie kann man sich das vorstellen? Gilt das Auslosen auch für Bewerber, die bereits mehrere Wartepunkte gesammelt haben?
Keine Ahnung, das bleibt wohl auch das Geheimnis der Verwaltung. Es ist allerdings so, dass es zum Beispiel auch keine Rolle spielt, ob du in Frankfurt wohnst. Was eine Rolle spielen soll, sind wohl familiäre Bindungen; zum Beispiel die Pflege der Eltern oder Kinder; was ich auch gut nachvollziehen kann. Es ist auf jeden Fall sehr ärgerlich, da ein Umzug bisweilen mit viel Geld verbunden ist und man in der Kürze der Zeit auch nicht mal einfach so eine Wohnung am zugeteilten Standort findet; die eingeforderte Flexibilität finde ich an dieser Stelle auch ein wenig lebensfremd. Man muss auch einfach mal berücksichtigen, dass das Referendariat (faktisch) keine freiwillige Veranstaltung ist, sondern Voraussetzung dafür, um zum Beispiel als Rechtsanwalt tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sind die langen Wartezeiten m.E. auch mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig. Hessen muss sich da m.E. was überlegen; entweder führt man eine Landeskinderregelung ein oder erweitert die Kapazitäten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Auf den Punkt gebracht. Mittlerweile habe ich sowieso das Gefühl, dass das JPA wirklich gedankenlos macht was es will und keiner traut sich dagegen vorzugehen.
Da will ich Dir grundsätzlich gar nicht widersprechen, aber mit der Referendareinstellung in Hessen hat das JPA gar nichts zu tun.
21.04.2021, 17:24
(21.04.2021, 17:01)Gast schrieb:(21.04.2021, 16:49)Gast schrieb:(21.04.2021, 16:35)Gast schrieb: Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass man keinen Anspruch auf Zuteilung an einem bestimmten Ort hat. Nehmen wir mal, dsss Bewerber X einen Referendariatsplatz erhält und als erster Wunschort bspw. Frankfurt angeben wird. Was passiert, wenn 50 Leute als erste Priorität Frankfurt angegeben hat und nur 25 Plätze zur Verfügung stehen. Werden die Plätze dann ausgelost oder wie kann man sich das vorstellen? Gilt das Auslosen auch für Bewerber, die bereits mehrere Wartepunkte gesammelt haben?
Keine Ahnung, das bleibt wohl auch das Geheimnis der Verwaltung. Es ist allerdings so, dass es zum Beispiel auch keine Rolle spielt, ob du in Frankfurt wohnst. Was eine Rolle spielen soll, sind wohl familiäre Bindungen; zum Beispiel die Pflege der Eltern oder Kinder; was ich auch gut nachvollziehen kann. Es ist auf jeden Fall sehr ärgerlich, da ein Umzug bisweilen mit viel Geld verbunden ist und man in der Kürze der Zeit auch nicht mal einfach so eine Wohnung am zugeteilten Standort findet; die eingeforderte Flexibilität finde ich an dieser Stelle auch ein wenig lebensfremd. Man muss auch einfach mal berücksichtigen, dass das Referendariat (faktisch) keine freiwillige Veranstaltung ist, sondern Voraussetzung dafür, um zum Beispiel als Rechtsanwalt tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sind die langen Wartezeiten m.E. auch mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig. Hessen muss sich da m.E. was überlegen; entweder führt man eine Landeskinderregelung ein oder erweitert die Kapazitäten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein Blick in §§ 1 bis 3 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vom 30. November 2007 kann helfen...
Nein, tut es leider nicht. In den §§ 1 - 3 der Verordnung geht es um die Zulassung, nicht um den Standort. Dass es ein Warteliste gibt und Wartepunkte verteilt werden, macht die Wartezeit im Übrigen noch nicht angemessen; wie geschrieben, dass Referendariat ist kein freiwilliges Vergnügen, sondern Zugangsvoraussetzung im Sinne von Art. 12 GG. Mir der Unterhalsbeihilfe bestreitest man die laufenden Kosten, nicht aber einen Umzug, der zum Beispiel unausweichlich ist, wenn man in Südhessen wohnt und einen Platz in Nordhessen angeboten bekommt.
21.04.2021, 17:52
(21.04.2021, 17:24)Gast schrieb:(21.04.2021, 17:01)Gast schrieb:(21.04.2021, 16:49)Gast schrieb:(21.04.2021, 16:35)Gast schrieb: Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass man keinen Anspruch auf Zuteilung an einem bestimmten Ort hat. Nehmen wir mal, dsss Bewerber X einen Referendariatsplatz erhält und als erster Wunschort bspw. Frankfurt angeben wird. Was passiert, wenn 50 Leute als erste Priorität Frankfurt angegeben hat und nur 25 Plätze zur Verfügung stehen. Werden die Plätze dann ausgelost oder wie kann man sich das vorstellen? Gilt das Auslosen auch für Bewerber, die bereits mehrere Wartepunkte gesammelt haben?
Keine Ahnung, das bleibt wohl auch das Geheimnis der Verwaltung. Es ist allerdings so, dass es zum Beispiel auch keine Rolle spielt, ob du in Frankfurt wohnst. Was eine Rolle spielen soll, sind wohl familiäre Bindungen; zum Beispiel die Pflege der Eltern oder Kinder; was ich auch gut nachvollziehen kann. Es ist auf jeden Fall sehr ärgerlich, da ein Umzug bisweilen mit viel Geld verbunden ist und man in der Kürze der Zeit auch nicht mal einfach so eine Wohnung am zugeteilten Standort findet; die eingeforderte Flexibilität finde ich an dieser Stelle auch ein wenig lebensfremd. Man muss auch einfach mal berücksichtigen, dass das Referendariat (faktisch) keine freiwillige Veranstaltung ist, sondern Voraussetzung dafür, um zum Beispiel als Rechtsanwalt tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund sind die langen Wartezeiten m.E. auch mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig. Hessen muss sich da m.E. was überlegen; entweder führt man eine Landeskinderregelung ein oder erweitert die Kapazitäten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein Blick in §§ 1 bis 3 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vom 30. November 2007 kann helfen...
Nein, tut es leider nicht. In den §§ 1 - 3 der Verordnung geht es um die Zulassung, nicht um den Standort. Dass es ein Warteliste gibt und Wartepunkte verteilt werden, macht die Wartezeit im Übrigen noch nicht angemessen; wie geschrieben, dass Referendariat ist kein freiwilliges Vergnügen, sondern Zugangsvoraussetzung im Sinne von Art. 12 GG. Mir der Unterhalsbeihilfe bestreitest man die laufenden Kosten, nicht aber einen Umzug, der zum Beispiel unausweichlich ist, wenn man in Südhessen wohnt und einen Platz in Nordhessen angeboten bekommt.
Nach meinem Kenntnisstand wendet das OLG diese Kritierien entsprechend auf die Verteilung der Plätze an.
Art. 12 GG gibt lediglich einen Anspruch auf Zugang zum Vorbereitungsdienst nach Maßgabe der bestehenden Kapazitäten und nach sachlichen Kritieren, aber keinen Anspruch auf ein komfortables Referendariat. Mit dem Landesticket kostet Pendeln ja auch kein Geld. Im
Übrigen lässt die Justiz selbst Proberichter quer durchs Land fahren, da werden Referendare bei einem VG nicht auf Verständnis hoffen dürfen.