19.04.2021, 17:04
Viele sind doch auch durch den Druckabfall Wochen und Monate nach den Schriftlichen (verständlicherweise) gar nicht in der Lage, ein Skript anzurühren. Mit dem nötigen Grundverständnis sollten ein paar fokussierte Wochen auch ausreichen.
19.04.2021, 17:38
(19.04.2021, 16:06)Gast schrieb:(19.04.2021, 15:53)NRWWW schrieb: davon, erst bei erhalt des Termins zu lernen, würde ich persönlich abraten.
Man kann auch vorher schon einiges tun zB
-AVs halten (dann halt erstmal in allen 3 Fächern bis man sein Fach hat)
-generelle Aspekte wiederholen (viele Prüfer sind ohnehin nicht mehr protokollfest), zB allgemeines Verwaltungs- oder Strafrecht sowie ZPO
-Vorbereitung auf absolute Standardfragen (Buch von Kaiser oder Insider-Dossier)
-aktuelle Rspr sichten
Die wirklich gezielte Vorbereitung geht natürlich erst nach Erhalt der Infos zur Kommission, aber mir hat es deutlich geholfen, mit obigen Punkten schon vorher zu beginnen, da bei mir keiner der Prüfer protokollfest war und einer sogar gerne ein Gebiet fragte, dass man für Examen und Ref vernachlässigen konnte
Die Punkte, die du aufführst, kann man auch in drei Wochen machen. Wenn man Probleme mit dem Vortragen hat, kann man Aktenvorträge gerne auch schon vorher mit anfangen, aber weil die Aufgabenstellung in den Aktenvorträge je nach Rechtsgebiete sehr unterschiedlich sein kann, lohnt sich eine Vorbereitung auf alle drei Bereiche nicht wirklich.
Seine Unterlagen für die Klausuren kann man auch in ein paar Tagen nochmals durchgehen. Da geht es ja eher um einen Erinnerungseffekt, als um das Lernen irgendwelcher Probleme.
Die Vorbereitung auf Standardfragen ist auch am effektivsten, wenn sie kurz vor der tatsächlichen Prüfung stattfindet. Wenn man sich das Buch sechs Wochen vor der Prüfung durchliest, werden die Meisten zur Prüfung fast alles wieder vergessen haben.
Je nachdem wie intensiv man sich mit der aktuellen Rechtsprechung beschäftigen will, kann es tatsächlich sinnvoll sein damit schon vor der Ladung anzufangen. Da genügt aber auch die Presseschau und die Homepage des BGH.
Klar KANN man. Ich hab gebe nur meine Erfahrung weiter und die ist eben, dass man wenn man nicht-protokollfeste oder Prüfer mit absurden Themen erwischt froh es wenn man früher anfängt. Und ich hab gemerkt das es ein Riesen Vorteil ist wenn man mehr Aktenvortrage gehalten hat auch wenn es einige in einem anderen Rechtsgebiet waren. Und letztlich hat man in NRW mindestens 1Monat vor dem theoretisch erstmöglichen Termin frei, wozu also warten, da kann man lieber früher schonmal langsam anfangen. Aber wie gesagt jeder gibt ja hier nur seine Tipps ab :)
19.04.2021, 19:02
(19.04.2021, 17:38)NRWWW schrieb:(19.04.2021, 16:06)Gast schrieb:(19.04.2021, 15:53)NRWWW schrieb: davon, erst bei erhalt des Termins zu lernen, würde ich persönlich abraten.
Man kann auch vorher schon einiges tun zB
-AVs halten (dann halt erstmal in allen 3 Fächern bis man sein Fach hat)
-generelle Aspekte wiederholen (viele Prüfer sind ohnehin nicht mehr protokollfest), zB allgemeines Verwaltungs- oder Strafrecht sowie ZPO
-Vorbereitung auf absolute Standardfragen (Buch von Kaiser oder Insider-Dossier)
-aktuelle Rspr sichten
Die wirklich gezielte Vorbereitung geht natürlich erst nach Erhalt der Infos zur Kommission, aber mir hat es deutlich geholfen, mit obigen Punkten schon vorher zu beginnen, da bei mir keiner der Prüfer protokollfest war und einer sogar gerne ein Gebiet fragte, dass man für Examen und Ref vernachlässigen konnte
Die Punkte, die du aufführst, kann man auch in drei Wochen machen. Wenn man Probleme mit dem Vortragen hat, kann man Aktenvorträge gerne auch schon vorher mit anfangen, aber weil die Aufgabenstellung in den Aktenvorträge je nach Rechtsgebiete sehr unterschiedlich sein kann, lohnt sich eine Vorbereitung auf alle drei Bereiche nicht wirklich.
Seine Unterlagen für die Klausuren kann man auch in ein paar Tagen nochmals durchgehen. Da geht es ja eher um einen Erinnerungseffekt, als um das Lernen irgendwelcher Probleme.
Die Vorbereitung auf Standardfragen ist auch am effektivsten, wenn sie kurz vor der tatsächlichen Prüfung stattfindet. Wenn man sich das Buch sechs Wochen vor der Prüfung durchliest, werden die Meisten zur Prüfung fast alles wieder vergessen haben.
Je nachdem wie intensiv man sich mit der aktuellen Rechtsprechung beschäftigen will, kann es tatsächlich sinnvoll sein damit schon vor der Ladung anzufangen. Da genügt aber auch die Presseschau und die Homepage des BGH.
Klar KANN man. Ich hab gebe nur meine Erfahrung weiter und die ist eben, dass man wenn man nicht-protokollfeste oder Prüfer mit absurden Themen erwischt froh es wenn man früher anfängt. Und ich hab gemerkt das es ein Riesen Vorteil ist wenn man mehr Aktenvortrage gehalten hat auch wenn es einige in einem anderen Rechtsgebiet waren. Und letztlich hat man in NRW mindestens 1Monat vor dem theoretisch erstmöglichen Termin frei, wozu also warten, da kann man lieber früher schonmal langsam anfangen. Aber wie gesagt jeder gibt ja hier nur seine Tipps ab :)
Ihr habt in NRW min. 1 Monat vor der mündlichen frei? In NDS ist die mündliche direkt in dem Monat, der an die Wahlstation anschließt. Frei hat demnach nur, wer noch Urlaub hat oder möglichst spät mit der Prüfung dran ist.
19.04.2021, 19:18
(19.04.2021, 19:02)Gast schrieb:(19.04.2021, 17:38)NRWWW schrieb:(19.04.2021, 16:06)Gast schrieb:(19.04.2021, 15:53)NRWWW schrieb: davon, erst bei erhalt des Termins zu lernen, würde ich persönlich abraten.
Man kann auch vorher schon einiges tun zB
-AVs halten (dann halt erstmal in allen 3 Fächern bis man sein Fach hat)
-generelle Aspekte wiederholen (viele Prüfer sind ohnehin nicht mehr protokollfest), zB allgemeines Verwaltungs- oder Strafrecht sowie ZPO
-Vorbereitung auf absolute Standardfragen (Buch von Kaiser oder Insider-Dossier)
-aktuelle Rspr sichten
Die wirklich gezielte Vorbereitung geht natürlich erst nach Erhalt der Infos zur Kommission, aber mir hat es deutlich geholfen, mit obigen Punkten schon vorher zu beginnen, da bei mir keiner der Prüfer protokollfest war und einer sogar gerne ein Gebiet fragte, dass man für Examen und Ref vernachlässigen konnte
Die Punkte, die du aufführst, kann man auch in drei Wochen machen. Wenn man Probleme mit dem Vortragen hat, kann man Aktenvorträge gerne auch schon vorher mit anfangen, aber weil die Aufgabenstellung in den Aktenvorträge je nach Rechtsgebiete sehr unterschiedlich sein kann, lohnt sich eine Vorbereitung auf alle drei Bereiche nicht wirklich.
Seine Unterlagen für die Klausuren kann man auch in ein paar Tagen nochmals durchgehen. Da geht es ja eher um einen Erinnerungseffekt, als um das Lernen irgendwelcher Probleme.
Die Vorbereitung auf Standardfragen ist auch am effektivsten, wenn sie kurz vor der tatsächlichen Prüfung stattfindet. Wenn man sich das Buch sechs Wochen vor der Prüfung durchliest, werden die Meisten zur Prüfung fast alles wieder vergessen haben.
Je nachdem wie intensiv man sich mit der aktuellen Rechtsprechung beschäftigen will, kann es tatsächlich sinnvoll sein damit schon vor der Ladung anzufangen. Da genügt aber auch die Presseschau und die Homepage des BGH.
Klar KANN man. Ich hab gebe nur meine Erfahrung weiter und die ist eben, dass man wenn man nicht-protokollfeste oder Prüfer mit absurden Themen erwischt froh es wenn man früher anfängt. Und ich hab gemerkt das es ein Riesen Vorteil ist wenn man mehr Aktenvortrage gehalten hat auch wenn es einige in einem anderen Rechtsgebiet waren. Und letztlich hat man in NRW mindestens 1Monat vor dem theoretisch erstmöglichen Termin frei, wozu also warten, da kann man lieber früher schonmal langsam anfangen. Aber wie gesagt jeder gibt ja hier nur seine Tipps ab :)
Ihr habt in NRW min. 1 Monat vor der mündlichen frei? In NDS ist die mündliche direkt in dem Monat, der an die Wahlstation anschließt. Frei hat demnach nur, wer noch Urlaub hat oder möglichst spät mit der Prüfung dran ist.
Ja in NRW ist zwischen Wahlstation und Monat der mündlichen noch ein Monat. Daher hat man wenn man Mitte/Ende des Monats Prüfung hat knapp 1,5 „frei“. Da dann nicht zu lernen macht halt nicht soo viel Sinn finde ich
19.04.2021, 19:29
Dafür können wir in Nds uns das Gebiet des AV durch die Wahlstation aussuchen, weil das thematisch gekoppelt ist.
Wer z.B. zum VG geht wird Verwaltungsrecht bekommen. Daher kann ich das jetzt schon machen - mehr geht motivationstechnisch aber auch nicht.
Wer wirklich regelmäßig die 2 Jahre im Ref gelernt hat, der braucht m.M. nach nicht mehr als 2/ 3 Wochen.
Wer z.B. zum VG geht wird Verwaltungsrecht bekommen. Daher kann ich das jetzt schon machen - mehr geht motivationstechnisch aber auch nicht.
Wer wirklich regelmäßig die 2 Jahre im Ref gelernt hat, der braucht m.M. nach nicht mehr als 2/ 3 Wochen.
19.04.2021, 19:56
(19.04.2021, 19:29)Gast schrieb: Dafür können wir in Nds uns das Gebiet des AV durch die Wahlstation aussuchen, weil das thematisch gekoppelt ist.
Wer z.B. zum VG geht wird Verwaltungsrecht bekommen. Daher kann ich das jetzt schon machen - mehr geht motivationstechnisch aber auch nicht.
Wer wirklich regelmäßig die 2 Jahre im Ref gelernt hat, der braucht m.M. nach nicht mehr als 2/ 3 Wochen.
Das ist cool mit dem aussuchen, bei uns läuft man sogar Gefahr Arbeitsrecht als Vortrag zu bekommen wo man im Ref null mit zu tun hat, wobei viele das auch als dankbar ansehen nur dann heißt es richtig reinhauen die 3 Wochen.
Meine Erfahrung war das man nach den Klausuren schon einiges vergisst und das man für eine mündliche doch nochmal andere Sachen braucht, die im Ref wenig relevant waren. (Bei mir war es auf einmal Staatsorga und Grundrechte)
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
19.04.2021, 20:07
Kommt immer drauf an.
In der Station selbst lernen ist je nach Station kaum/schwer möglich, wenn man sich nicht reinstressen will, was definitiv zu vermeiden ist. Ich musste damals 5 Tage in einem unbekannten Rechtsbereich arbeiten und hätte weder Zeit noch Lust gehabt, mich groß ins Lernen stürzen.
Gegen Ende der Station habe ich ab und an Urteile in der njw überflogen. Was mir aber Am Ende nur teilweise geholfen hat (ist aber natürlich auch eine nette wiederholung).
Aber das Problem an "aktueller Rechtsprechung /Themen" ist, dass das einfach zu umfangreich ist. Gibt Prüfer, die prüfen teils Jahre alte Thematiken ab, andere sind da tagesaktuell. Dazwischen gibt es natürlich auch noch alle möglichen Abstufungen.
Wenn man genug Zeit hat, würde ich mir daher in der Station nicht zu viel Stress machen und eher light wiederholen (auf welche Weise auch immer). Da hängt aber auch viel vom vorherigen Kenntnisstand ab. Wer natürlich im Examen besser vorbereitet war, dem reicht für die Mündliche weniger Zeit und natürlich umgekehrt. Insbesondere, wer sich selbst im mittleren / niederen Punktebereich sieht, hat natürlich Anreize etwas mehr zu machen, um in der mündlichen vielleicht doch den großen Sprung zu versuchen. Da können drei Wochen knapp werden.
Ggfs AV üben, aber da ist das Problem immer, dass es nicht so viele gibt und wenn man dann mal durch ist und noch zu lange von der mündlichen entfernt ist, ist das auch mies. Da sollte der Bogen lieber kurz davor maximal gespannt sein.
Falls es natürlich gleich nach den Noten los geht (je nach Bundesland) ist es vielleicht nicht blöd, etwas vorher anzufangen. Hier in dem forum gibt es gefühlt ohnehin eine NRW Überzahl, wo es mWn faktisch einen ganzen Monet gibt. Aber das ist halt in 15 anderen Bundesländern nicht zwingend gleich und entsprechend sinnvoll von der Vorbereitung her.
In der Station selbst lernen ist je nach Station kaum/schwer möglich, wenn man sich nicht reinstressen will, was definitiv zu vermeiden ist. Ich musste damals 5 Tage in einem unbekannten Rechtsbereich arbeiten und hätte weder Zeit noch Lust gehabt, mich groß ins Lernen stürzen.
Gegen Ende der Station habe ich ab und an Urteile in der njw überflogen. Was mir aber Am Ende nur teilweise geholfen hat (ist aber natürlich auch eine nette wiederholung).
Aber das Problem an "aktueller Rechtsprechung /Themen" ist, dass das einfach zu umfangreich ist. Gibt Prüfer, die prüfen teils Jahre alte Thematiken ab, andere sind da tagesaktuell. Dazwischen gibt es natürlich auch noch alle möglichen Abstufungen.
Wenn man genug Zeit hat, würde ich mir daher in der Station nicht zu viel Stress machen und eher light wiederholen (auf welche Weise auch immer). Da hängt aber auch viel vom vorherigen Kenntnisstand ab. Wer natürlich im Examen besser vorbereitet war, dem reicht für die Mündliche weniger Zeit und natürlich umgekehrt. Insbesondere, wer sich selbst im mittleren / niederen Punktebereich sieht, hat natürlich Anreize etwas mehr zu machen, um in der mündlichen vielleicht doch den großen Sprung zu versuchen. Da können drei Wochen knapp werden.
Ggfs AV üben, aber da ist das Problem immer, dass es nicht so viele gibt und wenn man dann mal durch ist und noch zu lange von der mündlichen entfernt ist, ist das auch mies. Da sollte der Bogen lieber kurz davor maximal gespannt sein.
Falls es natürlich gleich nach den Noten los geht (je nach Bundesland) ist es vielleicht nicht blöd, etwas vorher anzufangen. Hier in dem forum gibt es gefühlt ohnehin eine NRW Überzahl, wo es mWn faktisch einen ganzen Monet gibt. Aber das ist halt in 15 anderen Bundesländern nicht zwingend gleich und entsprechend sinnvoll von der Vorbereitung her.
19.04.2021, 20:41
(19.04.2021, 19:56)NRWWW schrieb:(19.04.2021, 19:29)Gast schrieb: Dafür können wir in Nds uns das Gebiet des AV durch die Wahlstation aussuchen, weil das thematisch gekoppelt ist.
Wer z.B. zum VG geht wird Verwaltungsrecht bekommen. Daher kann ich das jetzt schon machen - mehr geht motivationstechnisch aber auch nicht.
Wer wirklich regelmäßig die 2 Jahre im Ref gelernt hat, der braucht m.M. nach nicht mehr als 2/ 3 Wochen.
Das ist cool mit dem aussuchen, bei uns läuft man sogar Gefahr Arbeitsrecht als Vortrag zu bekommen wo man im Ref null mit zu tun hat, wobei viele das auch als dankbar ansehen nur dann heißt es richtig reinhauen die 3 Wochen.
Meine Erfahrung war das man nach den Klausuren schon einiges vergisst und das man für eine mündliche doch nochmal andere Sachen braucht, die im Ref wenig relevant waren. (Bei mir war es auf einmal Staatsorga und Grundrechte)
ja, ist auch nice. üben das bereits in der wahlstation und der eigens dafür eingerichteten ref-ag.
man vergisst natürlich ein wenig, doch da ich selbst karteikarten zu dem gesamten refwissen geschrieben habe ist es tatsächlich kein problem in 2 oder 3 wochen alles nochmal wach zu rufen. ich hab das ganze so oft wiederholt, dass ich den überblick über die anzahl verloren habe. zudem fällt dafür einiges weg:
die ganzen formalia der praktischen teile, bis auf anträge und tenorierungen, braucht man sinnlogisch nicht mehr. dafür dann aber sachen wie insider dossier.
19.04.2021, 20:45
Hinsichtlich der AG für die mündliche könnte sich NRW mal eine Scheibe abschneiden. Man wird sogut wie gar nicht auf die mündliche vorbereitet. In der Z-AG muss man am Anfang AVs halten und dann nie wieder und auf die Gespräche vorbereitet wird man 0,0
20.04.2021, 08:34
(19.04.2021, 20:45)NRWWW schrieb: Hinsichtlich der AG für die mündliche könnte sich NRW mal eine Scheibe abschneiden. Man wird sogut wie gar nicht auf die mündliche vorbereitet. In der Z-AG muss man am Anfang AVs halten und dann nie wieder und auf die Gespräche vorbereitet wird man 0,0
was anderes als AVs machen wir aber auch nicht - was auch. mehr geht nicht. 75% der zeit wird dann die lösung besprochen (was es nicht wirklich bringt)