15.04.2021, 11:23
Hallo, nächste Woche steht bei mir die erste freiwillige Klausur an und ich habe noch Probleme mit dem Urteilsstil. Die Balance zwischen "Es besteht ein Kaufvertrag." und "Es besteht ein Kaufvertrag, da..." bereitet mir Kopfzerbrechen. Unser AG-Leiter kann es auch nicht wirklich erklären ("Ihr müsst dort ausführlicher prüfen, wo es problematisch ist." vs. "Man darf auf keinen Fall bloß behaupten."). Meine bisherigen Klageschriften bzw. Urteile hatten in den Entscheidungsgründen stets die Anmerkung "zu viel Gutachtenstil".
Wer kann mir Licht ins Dunkel bringen?
Wer kann mir Licht ins Dunkel bringen?
15.04.2021, 22:16
Gern: Gutachtenstil kommt im Urteil nicht ab und zu oder wenig, sondern gar nicht!
Immer Ergebnis vorweg, am Ende des Prüfungspunkts steht die Subsumtion, dann kommt nichts mehr.
Immer Ergebnis vorweg, am Ende des Prüfungspunkts steht die Subsumtion, dann kommt nichts mehr.
15.04.2021, 22:54
Ich hab's mir so gemerkt:
Urteilsstil = Gutachtenstil nur rückwärts
Damit meine ich: Ergebnis voran und Voraussetzungen darunter. Je nachdem welche Voraussetzungen strittig sind, dazu mehr ausführen. Dort baust du dann die ... denn.. und da... Sätze ein.
Der einfachste Weg ist üben und Klausuren schreiben und von anderen lesen. Ich habe die ganzen theoretischen Erklärungen des Urteilsstils nie durchblickt.... Jedenfalls am Anfang.
Urteilsstil = Gutachtenstil nur rückwärts
Damit meine ich: Ergebnis voran und Voraussetzungen darunter. Je nachdem welche Voraussetzungen strittig sind, dazu mehr ausführen. Dort baust du dann die ... denn.. und da... Sätze ein.
Der einfachste Weg ist üben und Klausuren schreiben und von anderen lesen. Ich habe die ganzen theoretischen Erklärungen des Urteilsstils nie durchblickt.... Jedenfalls am Anfang.