12.04.2021, 13:42
Huhu,
ich schreibe im Juni Examen. Zwei von meinen Ausbildern meinten zu mir, dass etwas grundlegend falsch laufe, wenn man im Hinblick auf das zweite Examen materielles Recht vertieft lernt. Seht ihr das genauso? Allgemein sei "das Lernen für das zweite Examen der falsche Ansatz". Vielmehr solle man sich mit den Klausurtypen und den Formalia vertraut machen, das würde reichen.
Im Endeffekt sehe ich das bisweilen ähnlich. Ich habe bis jetzt keine Klausur geschrieben, in der ich nicht in den Kommentar geguckt habe, bzw. mich nicht nochmal mit dem Kommentar vergewissert habe. Dann hätte ich mir das Lernen in dem Punkt auch einfach sparen können und auf prozessuale Besonderheiten investieren können. Sieht das jemand ähnlich?
ich schreibe im Juni Examen. Zwei von meinen Ausbildern meinten zu mir, dass etwas grundlegend falsch laufe, wenn man im Hinblick auf das zweite Examen materielles Recht vertieft lernt. Seht ihr das genauso? Allgemein sei "das Lernen für das zweite Examen der falsche Ansatz". Vielmehr solle man sich mit den Klausurtypen und den Formalia vertraut machen, das würde reichen.
Im Endeffekt sehe ich das bisweilen ähnlich. Ich habe bis jetzt keine Klausur geschrieben, in der ich nicht in den Kommentar geguckt habe, bzw. mich nicht nochmal mit dem Kommentar vergewissert habe. Dann hätte ich mir das Lernen in dem Punkt auch einfach sparen können und auf prozessuale Besonderheiten investieren können. Sieht das jemand ähnlich?
12.04.2021, 14:01
Sehe ich komplett anders. Im öffentlichen Recht gibt es für die meisten Rechtsgebiete überhaupt keinen Kommentar. Auch im Palandt wirst du viel Zeit verschwenden, wenn Du nicht weißt, wo Du suchen musst. Im Strafrecht stimme ich hingegen zu, hier erscheint mir das Prozessrecht, insbesondere der Aufbau und die Formulierungen wesentlich wichtiger als das materielle Recht zu sein.
12.04.2021, 14:02
Halte ich für gefährlichen Unsinn. Ich schreibe auch um Juni und werde fast nur noch materielles Recht lernen (formalia und prozessuales natürlich regelmäßig aber knapp wiederholen). Ich hatte im ersten Examen über 12 Punkte, würde also grundsätzlich sagen, dass ich einen ganz guten Wissensstand habe, was das materielle recht angeht. Dennoch geht es mir öfter so, dass die Schwierigkeiten in den Klausuren im materiellen recht liegen. Dinge, wie bspw. Definitionen, die man schnell nachschlagen kann lerne ich natürlich nicht gesondert. Aber wenn ich keine Ahnung von trennungsunterhaltsansprüchen habe oder noch nie etwas von der gestörten Gesamtschule gehört habe, bekomme ich das in einer Klausur auch nicht mit dem palandt in den Griff.
Aber wie gesagt, ich habe meinen erstversuch noch vor mir. Kann also noch nicht sagen, ob meine Herangehensweise sinnvoll ist. Zudem hängt das sicher auch vom Bundesland ab.
Aber wie gesagt, ich habe meinen erstversuch noch vor mir. Kann also noch nicht sagen, ob meine Herangehensweise sinnvoll ist. Zudem hängt das sicher auch vom Bundesland ab.
12.04.2021, 14:52
(12.04.2021, 13:42)Examen23 schrieb: Huhu,
ich schreibe im Juni Examen. Zwei von meinen Ausbildern meinten zu mir, dass etwas grundlegend falsch laufe, wenn man im Hinblick auf das zweite Examen materielles Recht vertieft lernt. Seht ihr das genauso? Allgemein sei "das Lernen für das zweite Examen der falsche Ansatz". Vielmehr solle man sich mit den Klausurtypen und den Formalia vertraut machen, das würde reichen.
Im Endeffekt sehe ich das bisweilen ähnlich. Ich habe bis jetzt keine Klausur geschrieben, in der ich nicht in den Kommentar geguckt habe, bzw. mich nicht nochmal mit dem Kommentar vergewissert habe. Dann hätte ich mir das Lernen in dem Punkt auch einfach sparen können und auf prozessuale Besonderheiten investieren können. Sieht das jemand ähnlich?
Ja, so lief es bei mir auch. In jeder Klausur haben mir 20 min Kommentararbeit gereicht. Oft ergibt sich die Klausurlösung in den Schwerpunkten aus den Kommentaren. Zudem sind die dort niedergeschriebenen Definitionen vom Korrektor gern gesehen, denn die sind meist präziser und klingen besser in der Formulierung als das, was man sich selbst aus den Fingern saugt.
Allerdings habe ich mich auch intensiv mit den Kommentaren vertraut gemacht, teils auch mal eine Stunde am Ende des Lerntages die gängigen Paragraphen überflogen, wie 249, 535 und auch vor allem die Vorbemerkungen beachtet sowie mal geschaut was alles an Schlagwörtern hinten im Register auftaucht. Das sind wahre Goldgruben. Insbesondere die Abgrenzung der Rechtsbehelfe des Zwangsvollstreckungsrecht findet man super im Thomas/Putzo.
Ansonsten bekommt man durch die Praxis und die Übungsklausuren genug materielles Recht wieder rein, wenn man wie ich 3/4 Jahr Pause zwischen Examen und Ref hatte.
Nur im Öffrecht habe ich auch einiges an Zeit ins materielle Kaiserskript investiert und in den materiellrechtlichen Teil des Padberg/Gaus/Kaiser. Dort lohnt es, doch sollte man sich auf die Basics konzentrieren und besonders diese ganzen grauen Kästen oder Spezialverweise auf iwelche BGH Urteile aussparen.
Ansonsten alles an Energie ins Refwissen reinstecken.
Probier es mal aus und höre die vom Podcast AG Zivilrecht mal einige der Folgen zum materiellen Recht an und schlage Parallel dazu den Palandt auf. Man merkt schnell, dass alles dazu gesagte dort super drin steht und ein grober Überblick genügt.
12.04.2021, 15:04
Ich hab im März geschrieben und kann dir sagen:
Materielles Recht gelernt aber sehr oberflächlich; überwiegend hab ich anhand von Klausuren geübt. Zudem habe ich Crashkurse von A/S besucht. Die Übersichten zum materiellen Recht sowie die Fälle habe ich im letzten Monat alle einmal überflogen und im Kommentar gelesen. Das war mE die richtige Entscheidung. Die Klausur zum Arzthaftungsrecht und Probleme um die Vor-GmbH waren mir daher bekannt. Zumindest einige Schlagworte sind mir dann eingefallen.
Strafrecht habe ich Standardprobleme des ersten (ca. auf 20 festgelegt) ordentlich gelernt; rest im Überblick mit Schema und Kommentar.
ÖR habe ich mit JI Karteikarten (Materielles Recht) und Klausuren geübt. Nur Klausurenschreiben hat was gebracht, da beide Klausuren unbekannte Gesetze waren.
Materielles Recht gelernt aber sehr oberflächlich; überwiegend hab ich anhand von Klausuren geübt. Zudem habe ich Crashkurse von A/S besucht. Die Übersichten zum materiellen Recht sowie die Fälle habe ich im letzten Monat alle einmal überflogen und im Kommentar gelesen. Das war mE die richtige Entscheidung. Die Klausur zum Arzthaftungsrecht und Probleme um die Vor-GmbH waren mir daher bekannt. Zumindest einige Schlagworte sind mir dann eingefallen.
Strafrecht habe ich Standardprobleme des ersten (ca. auf 20 festgelegt) ordentlich gelernt; rest im Überblick mit Schema und Kommentar.
ÖR habe ich mit JI Karteikarten (Materielles Recht) und Klausuren geübt. Nur Klausurenschreiben hat was gebracht, da beide Klausuren unbekannte Gesetze waren.
12.04.2021, 15:15
Letztlich ist vielleicht eine Mischung gut: gewisse Standards muss man lernen, aber ebenfalls auch trainieren, mit den Kommentaren umzugehen. Man kann in den Examensklausuren nicht alles in den Kommentaren nachschlagen. Das haut mit der Zeit einfach nicht hin. Die Klausuren sind ja mittlerweile viel zu lang geworden dafür. Außerdem, wenn man nicht weiß, was die StandardProbleme sind, kann man die Lösung ja auch nicht im Kommentar nachschlagen. Man kann als Jurist ja auch keine Physik – Arbeit schreiben mit einem Physik-Kommentar. Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, kann man sich nicht alles mit dem Kommentar erarbeiten. In zehnseitigen AG – Klausuren mag das noch zeitlich hinhauen, im Examen geht es nicht. So meine Erfahrungen.
12.04.2021, 16:29
(12.04.2021, 15:15)Joh schrieb: Letztlich ist vielleicht eine Mischung gut: gewisse Standards muss man lernen, aber ebenfalls auch trainieren, mit den Kommentaren umzugehen. Man kann in den Examensklausuren nicht alles in den Kommentaren nachschlagen. Das haut mit der Zeit einfach nicht hin. Die Klausuren sind ja mittlerweile viel zu lang geworden dafür. Außerdem, wenn man nicht weiß, was die StandardProbleme sind, kann man die Lösung ja auch nicht im Kommentar nachschlagen. Man kann als Jurist ja auch keine Physik – Arbeit schreiben mit einem Physik-Kommentar. Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, kann man sich nicht alles mit dem Kommentar erarbeiten. In zehnseitigen AG – Klausuren mag das noch zeitlich hinhauen, im Examen geht es nicht. So meine Erfahrungen.
Fürs Grundgerüst hat man ja auch rund 5 Jahre Jura vorher studiert
12.04.2021, 16:33
Dürfte auch stark aufs Bundesland ankommen. Tendenziell mehr materielles Recht, je weiter man nach Süden kommt. Im ÖffR muss man das materielle Recht (inbesondere Polizei- und Baurecht) einfach draufhaben, weil es keinen Kommentar gibt. Im Zivilrecht gibt es keinen StVG-Kommentar, obwohl auch das wohl sehr oft drankommt. HGB, GmbHG hat man auch keinen Kommentar, da sind mir besonders komplexe Klausuren aber nicht bekannt.
Ich lerne also durchaus auch etwas materielles Recht, allerdings anders als fürs Erste. Weniger Definitionen. Hab aber auch noch nich geschrieben.
Ich lerne also durchaus auch etwas materielles Recht, allerdings anders als fürs Erste. Weniger Definitionen. Hab aber auch noch nich geschrieben.
12.04.2021, 16:55
(12.04.2021, 16:33)HerrKules schrieb: Dürfte auch stark aufs Bundesland ankommen. Tendenziell mehr materielles Recht, je weiter man nach Süden kommt. Im ÖffR muss man das materielle Recht (inbesondere Polizei- und Baurecht) einfach draufhaben, weil es keinen Kommentar gibt. Im Zivilrecht gibt es keinen StVG-Kommentar, obwohl auch das wohl sehr oft drankommt. HGB, GmbHG hat man auch keinen Kommentar, da sind mir besonders komplexe Klausuren aber nicht bekannt.
Ich lerne also durchaus auch etwas materielles Recht, allerdings anders als fürs Erste. Weniger Definitionen. Hab aber auch noch nich geschrieben.
Für das hgb gibt es zumindest häufig den Baumbach, aber im übrigen stimm ich dir zu.
12.04.2021, 17:01
Okay, in BW nicht. Glaube irgendwer hat auch einen BauGB-Kommentar, gibts bei uns auch nicht. Und die Baurechtsfälle gehen durchaus in Kommentar-Tiefe teilweise... leider.