11.04.2021, 11:29
Hallo Leute, wie handhabt ihr es mit dem Rubrum, wenn eine Partei nach Parteiwechsel "ausscheidet", aber zum Beispiel noch eine Kostenentscheidung ergeht, an der sei beteiligt ist. Es gibt wohl keine klare Regelung, sodass ich sie einfach als Beklagte zu X stehen lassen würde. In der antragsbezogenen Prozessgeschichte würde ich dann herausarbeiten, dass der Antrag gegenüber die Beklagte zu X wegen eines Parteiwechsels zurückgenommen wurde. In den Entscheidungsgründen dann der Parteiwechsel vor der Zulässigkeit und dann würde ich die Beklagte zu X nur noch in der Entscheidung über die Nebenforderung erwähnen.
Wie würde ihr es machen. Die Ausbildungsliteratur - zumindest die, die mir zur Verfügung steht, behält sich da ein wenig bedeckt. Es gibt auch noch die Vorschläge, die ausgeschiedene Partei im Rubrum als ehemalige Beklagte zu bezeichnen. Ich finde das zwar einleuchtend, aber etwas widersprüchlich, denn warum sollte man eine "ehemalige" Beklagte im Rubrum erwähnen.
Wie würde ihr es machen. Die Ausbildungsliteratur - zumindest die, die mir zur Verfügung steht, behält sich da ein wenig bedeckt. Es gibt auch noch die Vorschläge, die ausgeschiedene Partei im Rubrum als ehemalige Beklagte zu bezeichnen. Ich finde das zwar einleuchtend, aber etwas widersprüchlich, denn warum sollte man eine "ehemalige" Beklagte im Rubrum erwähnen.
11.04.2021, 12:52
Habe gerade nochmal nachgeschaut: Im Anders/Gehle Rn. 21 wird das Vorgehen dargestellt: Wenn noch Kostenentscheidung, dann Vorgehen wie oben, sprich einfach durchnummerieren ohne Zusätze wie zum Beispiel ehemaliger Beklagter etc.