08.04.2021, 19:59
Ich habe nach meinem Kanzleiwechsel genau ein Schreiben bekommen, dass an die alte Kanzlei gerichtet war. Das war eine Rechnung eines Terminsvertreters. Die habe ich weitergeleitet, und nie wieder etwas gehört. Zur Sicherheit habe ich den beA-Kram archiviert und gut war´s.
Du bist natürlich frei in Deinen Entscheidungen, aber niemand wird Dir in einem öffentlichen Forum die Verantwortung für Deine Tätigkeit als RA abnehmen können, schon gar nicht in Bereichen, in denen nicht klar ist, ob Du da nicht doch mal in die Haftung rennen kannst. Beiß einfach in den sauren Apfel, und leite den Kram weiter. Das wird ja nicht ewig so gehen, dass Du Sachen für Deine alte Kanzlei bekommst, wenn Du den Sachverhalt, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, immer an die Gegner mitteilst.
Was auch immer an der alten Kanzlei schxxxxx war, noch blöder ist es, Dich mit denen streiten zu müssen, weil ein Schaden entstanden ist, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dann doch erstmal egal.
Du bist natürlich frei in Deinen Entscheidungen, aber niemand wird Dir in einem öffentlichen Forum die Verantwortung für Deine Tätigkeit als RA abnehmen können, schon gar nicht in Bereichen, in denen nicht klar ist, ob Du da nicht doch mal in die Haftung rennen kannst. Beiß einfach in den sauren Apfel, und leite den Kram weiter. Das wird ja nicht ewig so gehen, dass Du Sachen für Deine alte Kanzlei bekommst, wenn Du den Sachverhalt, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, immer an die Gegner mitteilst.
Was auch immer an der alten Kanzlei schxxxxx war, noch blöder ist es, Dich mit denen streiten zu müssen, weil ein Schaden entstanden ist, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dann doch erstmal egal.
08.04.2021, 20:08
(08.04.2021, 19:59)Papa schrieb: Ich habe nach meinem Kanzleiwechsel genau ein Schreiben bekommen, dass an die alte Kanzlei gerichtet war. Das war eine Rechnung eines Terminsvertreters. Die habe ich weitergeleitet, und nie wieder etwas gehört. Zur Sicherheit habe ich den beA-Kram archiviert und gut war´s.
Du bist natürlich frei in Deinen Entscheidungen, aber niemand wird Dir in einem öffentlichen Forum die Verantwortung für Deine Tätigkeit als RA abnehmen können, schon gar nicht in Bereichen, in denen nicht klar ist, ob Du da nicht doch mal in die Haftung rennen kannst. Beiß einfach in den sauren Apfel, und leite den Kram weiter. Das wird ja nicht ewig so gehen, dass Du Sachen für Deine alte Kanzlei bekommst, wenn Du den Sachverhalt, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, immer an die Gegner mitteilst.
Was auch immer an der alten Kanzlei schxxxxx war, noch blöder ist es, Dich mit denen streiten zu müssen, weil ein Schaden entstanden ist, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dann doch erstmal egal.
Hm ok. Hört sich vernünftig an, was du sagst! Danke!! Waren es denn bei dir auch Massensachen?
08.04.2021, 20:16
Ne, zugegebenermaßen größere Einzelangelegenheiten. Aber es waren trotzdem ne Menge Akten, in denen ich aufgetreten bin, auch mal in Sachen für Kollegen.
Man kann mit beA ganz einfach weiterleiten...
Man kann mit beA ganz einfach weiterleiten...
08.04.2021, 20:20
(08.04.2021, 20:16)Gast schrieb: Ne, zugegebenermaßen größere Einzelangelegenheiten. Aber es waren trotzdem ne Menge Akten, in denen ich aufgetreten bin, auch mal in Sachen für Kollegen.
Man kann mit beA ganz einfach weiterleiten...
Ok. Wie oben schon angemerkt, kenne ich mich mit beA (muss ich mich schämen?) nicht aus, da Backoffice bei uns dafür zuständig. Ich lasse mir dieses weiterleiten beibringen. Danke!
08.04.2021, 21:03
(08.04.2021, 19:31)Gast schrieb: Anders allerdings, wenn du dich zum Verteidiger bestellt hast. Aber so du auch StrafR/OWis gemacht hast, wirst du das vermutlich auch noch hinkriegen.
Guter Hinweis, aber nein, eigentlich nicht. Das was du ansprichst, zielt auf die Frage der Bevollmächtigung ab, die in der Praxis tatsächlich nur im StrafR/Owi relevant wird, da im Zivilrecht meist die Kanzlei bevollmächtigt wird. Aber auch im ZivilR wäre eine -dummerweise- Bevollmächtigung eines einzelnen denkbar.
08.04.2021, 21:08
(08.04.2021, 19:46)redfirebird schrieb:(08.04.2021, 18:36)Papa schrieb: Veranlasse in allen laufenden Verfahren, in denen Du aufgetreten bist, dass dem Gericht bzw. den Gegnern Dein Ausscheiden aus der Kanzlei mitgeteilt wird, zB so:
...teilen wir mit, dass Herr/Frau RA soundso zum ttmmjjjj aus der Kanzlei xy ausscheiden wird. Zustellungen können an das beA des Herrn/Frau RA soundso in dieser Angelegenheit nicht mehr vorgenommen werden. Wir bitten daher höflich darum,
Zustellungen ab sofort nur noch an das beA von Herrn/Frau RA ABC vorzunehmen.
...
Wenn Du trotzdem noch was bekommst, leitest Du das umgehend an Deine alte Kanzlei weiter und teilst dem Absender nur mit, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, Du nicht mehr der richtige Adressat bist und er sich bitte direkt an Deine alte Kanzlei wenden möge.
Dann direkt ne Zusatzfrage: reicht es nicht aus, dass ich dem Absender mitteile, dass ich falscher Adressat bin? sprich:MUSS ich das der alten Kanzlei weiterleiten? Weil 1. Ich bekomme beA Post in Massenverfahren. Ich bezweifele, dass sie mit deiner vorgeschlagenen Weise hinterherkommen. 2. Will ich nicht jeden Tag mehrere Schriftsätze weiterleiten müssen und 3. Will ich NICHTS mehr mit der jetzigen Kanzlei zu tun haben, sobals ich hier weg bin.
Daher die Frage: Wäre ich also auf der sicheren Seite, wenn ab jetzt alle von mir betreuten Mandate neue Zustelladressaten der jetzigen Kanzlei bekommen und ich die dennoch dann im neuen Job bei mir landende Post zurückweise mit der Anmerkung, dass ich das Verfahren nicht mehr betreue?
Keinesfalls will ich etwas dann an die alte Kanzlei weiterleiten.
Das ist durchaus eine verzwickte Frage, würde ich zur Sicherheit die Rechtsanwaltskammer fragen, viele haben einen beA-Ansprechpartner. Daher vorher die Frage nach der Zusatzvereinbarung zum AV/ oder entsprechendem AV-Passus zum Thema beA bei Ausscheiden mit Weiterleitungspflicht.
Rein IMHO: Ich sehe keine Weiterleitungspflicht wenn nicht expliziter mit dem AG vereinbart. Man denke nur daran, was du damit an Zusatzrisiken eingehst, wenn du dann zB deinerseits falsch zustellst.
08.04.2021, 21:13
(08.04.2021, 21:08)Win.Diesel schrieb:(08.04.2021, 19:46)redfirebird schrieb:(08.04.2021, 18:36)Papa schrieb: Veranlasse in allen laufenden Verfahren, in denen Du aufgetreten bist, dass dem Gericht bzw. den Gegnern Dein Ausscheiden aus der Kanzlei mitgeteilt wird, zB so:
...teilen wir mit, dass Herr/Frau RA soundso zum ttmmjjjj aus der Kanzlei xy ausscheiden wird. Zustellungen können an das beA des Herrn/Frau RA soundso in dieser Angelegenheit nicht mehr vorgenommen werden. Wir bitten daher höflich darum,
Zustellungen ab sofort nur noch an das beA von Herrn/Frau RA ABC vorzunehmen.
...
Wenn Du trotzdem noch was bekommst, leitest Du das umgehend an Deine alte Kanzlei weiter und teilst dem Absender nur mit, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, Du nicht mehr der richtige Adressat bist und er sich bitte direkt an Deine alte Kanzlei wenden möge.
Dann direkt ne Zusatzfrage: reicht es nicht aus, dass ich dem Absender mitteile, dass ich falscher Adressat bin? sprich:MUSS ich das der alten Kanzlei weiterleiten? Weil 1. Ich bekomme beA Post in Massenverfahren. Ich bezweifele, dass sie mit deiner vorgeschlagenen Weise hinterherkommen. 2. Will ich nicht jeden Tag mehrere Schriftsätze weiterleiten müssen und 3. Will ich NICHTS mehr mit der jetzigen Kanzlei zu tun haben, sobals ich hier weg bin.
Daher die Frage: Wäre ich also auf der sicheren Seite, wenn ab jetzt alle von mir betreuten Mandate neue Zustelladressaten der jetzigen Kanzlei bekommen und ich die dennoch dann im neuen Job bei mir landende Post zurückweise mit der Anmerkung, dass ich das Verfahren nicht mehr betreue?
Keinesfalls will ich etwas dann an die alte Kanzlei weiterleiten.
Das ist durchaus eine verzwickte Frage, würde ich zur Sicherheit die Rechtsanwaltskammer fragen, viele haben einen beA-Ansprechpartner. Daher vorher die Frage nach der Zusatzvereinbarung zum AV/ oder entsprechendem AV-Passus zum Thema beA bei Ausscheiden mit Weiterleitungspflicht.
Rein IMHO: Ich sehe keine Weiterleitungspflicht wenn nicht expliziter mit dem AG vereinbart. Man denke nur daran, was du damit an Zusatzrisiken eingehst, wenn du dann zB deinerseits falsch zustellst.
Ich muss dazu sagen, dass ich nur passiv beA-Post bekomme, da ich nie unterschreibe. Es unterschreiben immer nur die Partner.
08.04.2021, 21:31
(08.04.2021, 20:08)redfirebird schrieb:(08.04.2021, 19:59)Papa schrieb: Ich habe nach meinem Kanzleiwechsel genau ein Schreiben bekommen, dass an die alte Kanzlei gerichtet war. Das war eine Rechnung eines Terminsvertreters. Die habe ich weitergeleitet, und nie wieder etwas gehört. Zur Sicherheit habe ich den beA-Kram archiviert und gut war´s.
Du bist natürlich frei in Deinen Entscheidungen, aber niemand wird Dir in einem öffentlichen Forum die Verantwortung für Deine Tätigkeit als RA abnehmen können, schon gar nicht in Bereichen, in denen nicht klar ist, ob Du da nicht doch mal in die Haftung rennen kannst. Beiß einfach in den sauren Apfel, und leite den Kram weiter. Das wird ja nicht ewig so gehen, dass Du Sachen für Deine alte Kanzlei bekommst, wenn Du den Sachverhalt, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, immer an die Gegner mitteilst.
Was auch immer an der alten Kanzlei schxxxxx war, noch blöder ist es, Dich mit denen streiten zu müssen, weil ein Schaden entstanden ist, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dann doch erstmal egal.
Hm ok. Hört sich vernünftig an, was du sagst! Danke!! Waren es denn bei dir auch Massensachen?
Bei mir warens offensichtlich Massensachen. Folgendes:
1.) Ich habe immer weitergeleitet (da auch so vereinbart) und zusätzlich den Absender benachrichtigt. Und ja, hab so einiges noch bekommen
2) Wie planst du denn die beA-Nutzung in deinem neuen Job? Oder gehts erstmal auf die Bank? Wenn du in ner neuen Kanzlei auch beA nutzen wirst, musst die Nutzung ja ohnehin mit dem neuen AG klären. Dann kannst das Thema gleich angehen ob man das einfacherweise über dessen Sekretariat weiterleiten kann.
3) Weiterleitung bedeutet IMHO nicht zwingend per beA, FAX usw. ginge auch (allerdings willst du kaum die hunderten Seiten ausdrucken, I know). Aber ein Schriftsatz zur Absenderbenachrichtigung geht auch per FAX oder Mail (letzteres vll zur Sicherheit m.d.B. um Empfangsbestätigung).
4) Ob die mit dem Benachrichtigen bez. neuem SB hinterherkommen oder nicht ist mit Ausscheiden nicht mehr dein Business. Idealerweise stößt man die Übergabe (und damit auch solche Benachrichtigungen) bereits deutlich vor Ausscheiden von Seiten des AG an, recht umprofessionelle Kanzlei wo du da warst, dass das Thema Null auf dem Schirm zu sein scheint
5) Weiterleiten per beA benötigt ein Lesegerät und eine Einarbeitung höchstens ca. 30 Minuten (und einen PC auf dem läuft), ist echt easy.
Zusammenfassend also:
1) Klärung mit RAK, ob Weiterleitungspflicht auch wenn nichts dazu vereinbart und das kurz schriftlich per Mail erbitten (erste Absicherung).
2) Kontaktaufnahme mit altem AG. Wenn in noch erträglich, telefonisch mit Partner vereinbaren wies laufen soll und per Mail bestätigen. Wenn nicht mehr erträglich würd ich denen sogar ein Einschreiben reinballern, mit Aufforderung, bis zum letzten Tag des AV entsprechende Benachrichtigungen, wie oben dankenswerterweise vom Papa vorgeschlagen, in sämtlichen von dir bearbeiteten Fällen zu versenden (zweite Absicherung).
3) Sicherstellen, dass du dein beA weiterhin abrufen kannst (Berufspflicht solange wie deine Zulassung läuft ist das ohnehin dauerhafte Pflicht). Standardschriftsatz Zweizeiler erstellen für Gegenseite/Gericht bei Falschzustellung. Dann entweder weiterleiten und zurückweisen oder nur zurückweisen. Keine Empfangsbekenntnisse abgeben. Abwarten was kommt.
4) Wenn dauerhaft auch ein paar Wöchli nach deinem Ausscheiden noch was kommt, erneute Nachricht an Ex-AG mit der dringenden Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, dass das endet. Ansonsten Drohung, Arbeitszeit für Befassung in deren Angelegenheiten in Rechnung zu stellen zum üblichen Stundensatz. Kannst auch den Ton in deinem vorher sehr höflichen Benachrichtigungszweizeiler für Gericht/Gegenseite etwas verschärfen.
Damit dürftest du - ohne Gewähr - relativ Safe unterwegs sein. Kurz noch zum Schluss: Ich hab auch schon paarmal Fehlzustellungen bekommen, die gar an Kanzleien adressiert waren, für die ich nie gearbeitet habe. beA ist noch nicht zu Ende gedacht. Stichwort zur Problemlösung bei Aussteigen angestellter RA hier wäre: Kanzleipostfächer.
08.04.2021, 21:40
(08.04.2021, 21:31)Win.Diesel schrieb:(08.04.2021, 20:08)redfirebird schrieb:(08.04.2021, 19:59)Papa schrieb: Ich habe nach meinem Kanzleiwechsel genau ein Schreiben bekommen, dass an die alte Kanzlei gerichtet war. Das war eine Rechnung eines Terminsvertreters. Die habe ich weitergeleitet, und nie wieder etwas gehört. Zur Sicherheit habe ich den beA-Kram archiviert und gut war´s.
Du bist natürlich frei in Deinen Entscheidungen, aber niemand wird Dir in einem öffentlichen Forum die Verantwortung für Deine Tätigkeit als RA abnehmen können, schon gar nicht in Bereichen, in denen nicht klar ist, ob Du da nicht doch mal in die Haftung rennen kannst. Beiß einfach in den sauren Apfel, und leite den Kram weiter. Das wird ja nicht ewig so gehen, dass Du Sachen für Deine alte Kanzlei bekommst, wenn Du den Sachverhalt, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, immer an die Gegner mitteilst.
Was auch immer an der alten Kanzlei schxxxxx war, noch blöder ist es, Dich mit denen streiten zu müssen, weil ein Schaden entstanden ist, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dann doch erstmal egal.
Hm ok. Hört sich vernünftig an, was du sagst! Danke!! Waren es denn bei dir auch Massensachen?
Bei mir warens offensichtlich Massensachen. Folgendes:
1.) Ich habe immer weitergeleitet (da auch so vereinbart) und zusätzlich den Absender benachrichtigt. Und ja, hab so einiges noch bekommen
2) Wie planst du denn die beA-Nutzung in deinem neuen Job? Oder gehts erstmal auf die Bank? Wenn du in ner neuen Kanzlei auch beA nutzen wirst, musst die Nutzung ja ohnehin mit dem neuen AG klären. Dann kannst das Thema gleich angehen ob man das einfacherweise über dessen Sekretariat weiterleiten kann.
3) Weiterleitung bedeutet IMHO nicht zwingend per beA, FAX usw. ginge auch (allerdings willst du kaum die hunderten Seiten ausdrucken, I know). Aber ein Schriftsatz zur Absenderbenachrichtigung geht auch per FAX oder Mail (letzteres vll zur Sicherheit m.d.B. um Empfangsbestätigung).
4) Ob die mit dem Benachrichtigen bez. neuem SB hinterherkommen oder nicht ist mit Ausscheiden nicht mehr dein Business. Idealerweise stößt man die Übergabe (und damit auch solche Benachrichtigungen) bereits deutlich vor Ausscheiden von Seiten des AG an, recht umprofessionelle Kanzlei wo du da warst, dass das Thema Null auf dem Schirm zu sein scheint
5) Weiterleiten per beA benötigt ein Lesegerät und eine Einarbeitung höchstens ca. 30 Minuten (und einen PC auf dem läuft), ist echt easy.
Zusammenfassend also:
1) Klärung mit RAK, ob Weiterleitungspflicht auch wenn nichts dazu vereinbart und das kurz schriftlich per Mail erbitten (erste Absicherung).
2) Kontaktaufnahme mit altem AG. Wenn in noch erträglich, telefonisch mit Partner vereinbaren wies laufen soll und per Mail bestätigen. Wenn nicht mehr erträglich würd ich denen sogar ein Einschreiben reinballern, mit Aufforderung, bis zum letzten Tag des AV entsprechende Benachrichtigungen, wie oben dankenswerterweise vom Papa vorgeschlagen, in sämtlichen von dir bearbeiteten Fällen zu versenden (zweite Absicherung).
3) Sicherstellen, dass du dein beA weiterhin abrufen kannst (Berufspflicht solange wie deine Zulassung läuft ist das ohnehin dauerhafte Pflicht). Standardschriftsatz Zweizeiler erstellen für Gegenseite/Gericht bei Falschzustellung. Dann entweder weiterleiten und zurückweisen oder nur zurückweisen. Keine Empfangsbekenntnisse abgeben. Abwarten was kommt.
4) Wenn dauerhaft auch ein paar Wöchli nach deinem Ausscheiden noch was kommt, erneute Nachricht an Ex-AG mit der dringenden Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, dass das endet. Ansonsten Drohung, Arbeitszeit für Befassung in deren Angelegenheiten in Rechnung zu stellen zum üblichen Stundensatz. Kannst auch den Ton in deinem vorher sehr höflichen Benachrichtigungszweizeiler für Gericht/Gegenseite etwas verschärfen.
Damit dürftest du - ohne Gewähr - relativ Safe unterwegs sein. Kurz noch zum Schluss: Ich hab auch schon paarmal Fehlzustellungen bekommen, die gar an Kanzleien adressiert waren, für die ich nie gearbeitet habe. beA ist noch nicht zu Ende gedacht. Stichwort zur Problemlösung bei Aussteigen angestellter RA hier wäre: Kanzleipostfächer.
08.04.2021, 21:43
(08.04.2021, 21:13)redfirebird schrieb:(08.04.2021, 21:08)Win.Diesel schrieb:(08.04.2021, 19:46)redfirebird schrieb:(08.04.2021, 18:36)Papa schrieb: Veranlasse in allen laufenden Verfahren, in denen Du aufgetreten bist, dass dem Gericht bzw. den Gegnern Dein Ausscheiden aus der Kanzlei mitgeteilt wird, zB so:
...teilen wir mit, dass Herr/Frau RA soundso zum ttmmjjjj aus der Kanzlei xy ausscheiden wird. Zustellungen können an das beA des Herrn/Frau RA soundso in dieser Angelegenheit nicht mehr vorgenommen werden. Wir bitten daher höflich darum,
Zustellungen ab sofort nur noch an das beA von Herrn/Frau RA ABC vorzunehmen.
...
Wenn Du trotzdem noch was bekommst, leitest Du das umgehend an Deine alte Kanzlei weiter und teilst dem Absender nur mit, dass Du aus der Kanzlei ausgeschieden bist, Du nicht mehr der richtige Adressat bist und er sich bitte direkt an Deine alte Kanzlei wenden möge.
Dann direkt ne Zusatzfrage: reicht es nicht aus, dass ich dem Absender mitteile, dass ich falscher Adressat bin? sprich:MUSS ich das der alten Kanzlei weiterleiten? Weil 1. Ich bekomme beA Post in Massenverfahren. Ich bezweifele, dass sie mit deiner vorgeschlagenen Weise hinterherkommen. 2. Will ich nicht jeden Tag mehrere Schriftsätze weiterleiten müssen und 3. Will ich NICHTS mehr mit der jetzigen Kanzlei zu tun haben, sobals ich hier weg bin.
Daher die Frage: Wäre ich also auf der sicheren Seite, wenn ab jetzt alle von mir betreuten Mandate neue Zustelladressaten der jetzigen Kanzlei bekommen und ich die dennoch dann im neuen Job bei mir landende Post zurückweise mit der Anmerkung, dass ich das Verfahren nicht mehr betreue?
Keinesfalls will ich etwas dann an die alte Kanzlei weiterleiten.
Das ist durchaus eine verzwickte Frage, würde ich zur Sicherheit die Rechtsanwaltskammer fragen, viele haben einen beA-Ansprechpartner. Daher vorher die Frage nach der Zusatzvereinbarung zum AV/ oder entsprechendem AV-Passus zum Thema beA bei Ausscheiden mit Weiterleitungspflicht.
Rein IMHO: Ich sehe keine Weiterleitungspflicht wenn nicht expliziter mit dem AG vereinbart. Man denke nur daran, was du damit an Zusatzrisiken eingehst, wenn du dann zB deinerseits falsch zustellst.
Ich muss dazu sagen, dass ich nur passiv beA-Post bekomme, da ich nie unterschreibe. Es unterschreiben immer nur die Partner.
Okay, dann bin ich leider raus. Was ist denn das für ein S***, du stehst als SB im Briefkopf usw. aber es unterschreiben nur die Partner? Dann dürftest du aber nichts vom Gericht kriegen, oder wie läuft das? Bekommst du die Zustellungen direkt von Gegenseite oder wird dir das evtl. gar vom Partner weitergeleitet? Strange, really. Kann es sein, dass ihr in den Verfahren nur per beA digital SS von Gegenseite bekommt, aber SS in Papierform verschickt?
Kannst meine Antwort vorher gerne trotzdem als Anhaltspunkt nehmen, aber ich bin natürlich davon ausgegangen, dass du SB bist und als solcher auch zeichnest und deswegen die Post per beA auch bisher an dich kam. Insofern nochmal mehr der Rat, call mal die Kammer.