09.04.2021, 13:51
Hey,
ich werde mein Referendariat in Baden-Württemberg absolvieren, nachdem ich ich mein 1. Examen in NRW absolviert habe.
Nun geht es mir vor allem um den Fakt, dass in Baden-Württemberg unbegrenzt Paragraphenhinweise und Unterstrichungen im Gesetz erlaubt sind, wohingegen die Gesetzestexte in NRW gänzlich umkommentiert bleiben müssen.
Demzufolge habe ich natürlich erstmal den Nachteil, ein in dieser Hinsicht "leeres" Gesetz zu haben.
Gibt es hier Erfahrungswerte, ob das ein großer Nachteil ist oder ob es ausreicht, mit den Paragraphenverweisen erst im Referendariat zu beginnen.
Gibt es eine Übersicht über sinnvolle Verweise, die ich mir anschauen und abschreiben könnte?
Ist die Möglichkeit im 2. Examen Paragraphenverweise zu nutzen, aufgrund der Kommentare nicht mehr so wichtig?
Ich habe die Befürchtung, dass ich einen Nachteil gegenüber anderen Referendaren habe, die bereits alle sinnvollen Paragraphenverweise und Unterstreichungen im Gesetz haben aus dem 1. Examen.
Könnt ihr mir da meine Sorgen nehmen?
ich werde mein Referendariat in Baden-Württemberg absolvieren, nachdem ich ich mein 1. Examen in NRW absolviert habe.
Nun geht es mir vor allem um den Fakt, dass in Baden-Württemberg unbegrenzt Paragraphenhinweise und Unterstrichungen im Gesetz erlaubt sind, wohingegen die Gesetzestexte in NRW gänzlich umkommentiert bleiben müssen.
Demzufolge habe ich natürlich erstmal den Nachteil, ein in dieser Hinsicht "leeres" Gesetz zu haben.
Gibt es hier Erfahrungswerte, ob das ein großer Nachteil ist oder ob es ausreicht, mit den Paragraphenverweisen erst im Referendariat zu beginnen.
Gibt es eine Übersicht über sinnvolle Verweise, die ich mir anschauen und abschreiben könnte?
Ist die Möglichkeit im 2. Examen Paragraphenverweise zu nutzen, aufgrund der Kommentare nicht mehr so wichtig?
Ich habe die Befürchtung, dass ich einen Nachteil gegenüber anderen Referendaren habe, die bereits alle sinnvollen Paragraphenverweise und Unterstreichungen im Gesetz haben aus dem 1. Examen.
Könnt ihr mir da meine Sorgen nehmen?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
09.04.2021, 14:08
Die Frage ist echt übermäßig verkopft (nicht böse gemeint!). Diese Paragraphenhinweise bringen echt wenig (99% kennt man doch eh!) und die paar sinnvollen lassen sich in den 18 Monaten bis zu den Klausuren ohne Weiteres nachholen.
09.04.2021, 14:26
Die Kommentare machen die Paragraphenhinweise nahezu überflüssig, weil die Fundstellen dort oft selbst welche enthalten.
09.04.2021, 14:57
Du hast über 1 1/2 Jahre Zeit für irgendwelche Paragraphenverweise, das sollte zeitlich wohl ausreichen