16.04.2021, 00:20
Vielleicht kann jemand helfen, weil ich nichts dazu finde:
Wird bei Verlängerung der Probezeit § 19 Abs. 6 LBG dennoch der Richterwahlausschuss angehört? Es steht nirgends. Über hilfreiche Ideen wäre ich dankbar.
Wird bei Verlängerung der Probezeit § 19 Abs. 6 LBG dennoch der Richterwahlausschuss angehört? Es steht nirgends. Über hilfreiche Ideen wäre ich dankbar.
16.04.2021, 07:20
Soweit ich weiss gibt es keine Verlängerung der „Probezeit“ nur die Lebenszeiternennung erfolgt noch nicht nach den üblichen 3 Jahren sondern zu einem späteren Zeitpunkt.
16.04.2021, 13:10
Danke. Hast du da eineVorschrift oder auf welcher Basis bzw. Grundlage das entschieden werden kann?