02.04.2021, 14:54
(02.04.2021, 14:32)Gast schrieb:(02.04.2021, 13:49)Gast schrieb:(02.04.2021, 13:44)Gast schrieb: Oh man. Denkt ihr das auch bei einer Grippewelle?
Nein, weil es bei einer Grippewelle hierzu keinerlei Anlass gäbe.
Aha. Was ist der Unterschied? Die Mortalitätsrate? Inwiefern soll die für eine Gesundheitsschädigung relevant sein?
Das höhere Potential, relevante Schädigungen (Long Covid) hervorzurufen und die viel höhere Ansteckungsrate. Die Mortalität ist für die Frage der Gesundheitsschädigung per se nicht relevant. Sie könnte allenfalls als Argument dienen, um die Erheblichkeitsschwelle zu reißen.
02.04.2021, 15:04
(02.04.2021, 13:10)Gast schrieb:(02.04.2021, 12:52)Gast schrieb: Erlaubtes Risiko, überwiegend Leute, die nicht zur Risikogruppe gehören, eigenverantwortliche Selbstgefährdung / Einwilligung...Es gibt diverse Möglichkeiten da an prominenter Stelle rauszufliegen.
Zur Risikogruppe: Das ist, meiner Meinung nach ein relativ denkfaules Argument aus letztem Frühling, das hier ggf. im Rahmen eines Tötungsvorsatzes eine Rolle spielen dürfte. Heute sind die Spätfolgen der Corona-Infektion auch für Nichtrisikogruppen jedoch weitgehend bekannt. In GB gibt es von vier Millionen Covid19-Erkrankten eine Millionen Long-Covid-Erkrankte, in jeder Altersgruppe.
Quelle?
Beim RKI finde ich da etwas andere Zahlen:
"In einer prospektiven Studie zu COVID-Symptomen hatten 13,3% der Erkrankten länger als 4 Wochen Symptome, 4,5% länger als 8 Wochen, und 2,3% länger als 12 Wochen (143). Die Hauptrisikofaktoren für Langzeitfolgen waren ein höheres Alter, ein höherer Body-Mass-Index (BMI), sowie weibliches Geschlecht. Bei schweren Verläufen ist dieser Anteil höher - Daten aus England deuten darauf hin, dass etwa 40% der hospitalisierten Erkrankten längerfristige Unterstützung benötigen"
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne...2bodyText9
02.04.2021, 15:24
(02.04.2021, 12:39)Gast schrieb:(02.04.2021, 12:35)Gast12346 schrieb: Hallo,Stell ne Strafanzeige
ich habe mich gefragt, wie es mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit führender Einzelpersonen in JPAs und generell in der Politik hinsichtlich Corona aussieht (vielleicht sind das auch zwei verschiedene Ebenen).
Wenn ich, wie im Referendariat gelernt, hier die Punkte einer versuchten Körperverletzung im Amt durch Unterlassen durchgehe, sehe ich bei einem groben Durchgehen der Punkte durch das das Schreiben-Lassen eines Examens mit hunderten in einer Halle ohne Masken keinen Punkt an dem ich aus der Strafbarkeit rausfliege.
Einzig am Punkt Vorsatz könnte man diskutieren. Das Verhalten dürfte allerdings einen typischen Fall von "Und-wenn-schon" darstellen. Die Risiken angesichts der hohen Verbreitung und der Symptomlosigkeit vieler Erkrankter sind ja hinreichend bekannt.
Wo habe ich einen Denkfehler? Kann mir kaum vorstellen, dass die leitenden Mitarbeiter des JPAs hier Gefängnisstrafen riskieren, oder?
Det jibt ne anzeije!
02.04.2021, 16:13
(02.04.2021, 13:05)Gast schrieb:(02.04.2021, 12:52)Gast schrieb: Erlaubtes Risiko, überwiegend Leute, die nicht zur Risikogruppe gehören, eigenverantwortliche Selbstgefährdung / Einwilligung...Es gibt diverse Möglichkeiten da an prominenter Stelle rauszufliegen.
Interessante Punkte.
Zum erlaubten Risiko, als Einschränkung zur objektiven Zurechnung: Da würde ich dir recht geben, wenn man sagen würde, dass Veranstaltungen in Innenräumen mit mehreren hundert Teilnehmern ohne Masken zum Zeitpunkt der Corona-Epidemie gesellschaftlich toleriert sind. Das waren/sind sie aber gerade nicht.
Eigenverantwortliche Selbstgefährdung: Hier ist die Frage, inwieweit das Auftauchen in der Examensprüfung überhaupt eigenverantwortlich ist und ob sich die Selbstgefährdung auch auf das Unterlassen besserer Schutzmaßnahmen (warum nicht kleinere Räume, warum nicht Masken, gerne auch gegen Zeitausgleich, warum nicht kreative Lösungsmöglichkeiten finden) bezieht?
Ich gebe dir Recht, dass man hier wohl am ehesten im Rahmen der objektiven Zurechnung eine Strafbarkeit verneinen würde. Das ist aber ein Punkt, der sehr wertungsbeladen bzw. von außerstrafrechtlichen Annahmen beeinflußt ist. Das Klima in der Gesellschaft hinsichtlich des Handelns des Staates in der Coronakrise scheint sich derzeit jedoch zu ändernund man weiß ja nicht, wie man später einmal auf diese Zeit zurückblicken wird. Allerdings dürften die Taten dann wohl verjährt sein.
Zum Argument Innenräume: da wird ja schon differenziert, ob etwas besonders wichtig ist oder einfach ne Spaßveranstaltung ist.
Man sollte auch schauen, wie der Raum beschaffen ist. Ich habe in einer Halle geschrieben mit besonderer Lüftungstechnik, keine Maskenpflicht am Platz und Tische recht weit auseinander.
Wäre das anders gewesen (kleiner Raum, keine Lüftung) wäre ich da auch anderer Meinung. Vielleicht reden wir auch von unterschiedlichen Sachverhalten.
Die Eigenverantwortlichkeit entfällt natürlich bei Zwang. In Berlin gab es ziemlich legere Möglichkeiten sich vor der Kampagne zu drücken. Ich kenne aber nicht die Details und vermute auch die meisten gesunden jungen Leute wollten den Mist hier auch hinter sich bringen. So war es bei mir jedenfalls. Das JPA hätte sicherlich wieder Stunk gemacht, wenn plötzlich die Hälfte der Leute meint nicht schreiben zu wollen wegen des Risikos.
Bezüglich der Möglichkeiten bessere Bedingungen vor allem für Einzelfälle zu schaffen usw sind wir auf einer Linie. Da hat man in Berlin zB komplett versagt, für Risikogruppen gab es nur die Möglichkeit halt das Risiko in Kauf zu nehmen oder nicht zu schreiben. Einzelne Räume wurden nicht zur Verfügung gestellt.
Man sieht an der ganzen Geschichte halt, dass man das letzte Jahr ungefähr zu 0% genutzt hat sich auf eine fortwährende Pandemielage vorzubereiten. Die JPAs haben halt keinen Plan wie sie den Rückstand durch Ausfallenlassen einer Kampagne auffangen sollen.
Ich wollte mit meiner doch sehr lapidaren und lieblosen Aufzählung auch weniger eine Strafbarkeit verneinen, sondern nur Punkte anführen, über die man sich näher unterhalten muss. Ist ja Karfreitag, da darf man nicht so viel schreiben ;)
02.04.2021, 17:10
Vorsatz, wenn die Möglichkeit der Krankmeldung besteht? Subjektiv sorgfaltswidrig, wenn nicht bekannt ist, welche Maßnahmen inwieweit schützen und ein 100%iger Schutz ausgeschlossen ist? Auch kein Eingriff in die Berufsfreiheit, da Modalitäten der Ausbildung oder Prüfung nicht zur Disposition des Grundrechtsinhabers stehen. Auch keine Pflicht zur Home-Prüfung oder Prüfung in einem eigenen Raum für jede Person, da entweder ungerechtfertigte Ungleichbehandlung oder unverhältnismäßige Kosten. Pflicht zum Masken tragen wäre ebenfalls eine Ungleichbehandlung, da Sauerstoffmangel. Hoffe man kann mir folgen, habe nicht mehr Zeit bei dem Wetter. Frohe Ostern!
02.04.2021, 17:13
Und noch was: Abwägung zwischen Seuchenprävention und den Grundrechten, in die eingegriffen wird, muss jedes mal neu getroffen und entschieden werden. Alltägliche Situationen im Aldi sind hinsichtlich des Infektionsschutzes bzw. der Verhinderung von weiteren Infektionen im Allgemeinen sicher anders zu beurteilen als eine einmalige Prüfung zum 2. Examen. Man muss sich auch vor Augen führen, dass die Maskenpflicht nicht den einzelnen schützen soll, sondern das allgemeine Seuchenrisiko präventiv mindern.
02.04.2021, 17:17
Dieses forum ist vorsätzliche vollendete KV
Mit jeden Thread sinkt der IQ um einen Punkt.
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02.04.2021, 18:30
02.04.2021, 20:02
Wer Angst hat, kann sich ja krank melden und beim Amtsarzt ein Attest holen wegen Panikattacken, psychosomatischen Magen-Darm Problemen etc. (wenn das auch vorliegt).
Sonst könnte man fragen, ob beim Arbeitsschutz nachgebessert werden kann. Z.B. Hepa Filter Luftreiniger aufstellen, wenn der Raum keine Lüftung hat oder in einem großen Hörsaal in der Uni/ Messehalle schreiben. Man kann ja aber selber noch eine FFP2 Maske mit Atemventil tragen, wenn es nicht Pflicht ist. Ventile an der Maske sind ja nur da verboten, wo es Pflicht ist.
Sonst könnte man fragen, ob beim Arbeitsschutz nachgebessert werden kann. Z.B. Hepa Filter Luftreiniger aufstellen, wenn der Raum keine Lüftung hat oder in einem großen Hörsaal in der Uni/ Messehalle schreiben. Man kann ja aber selber noch eine FFP2 Maske mit Atemventil tragen, wenn es nicht Pflicht ist. Ventile an der Maske sind ja nur da verboten, wo es Pflicht ist.
02.04.2021, 20:03
Außerdem könnte man 3mal pro Woche vor oder nach den Klausuren ja auch alle einmal testen wie in der Schule.