02.04.2021, 23:36
Drehen wir es doch mal um: Corona gibt es jetzt seit 14 Monaten in Deutschland. Seitdem sind einige Durchgänge gelaufen, in manchen Bundesländern sogar mehr als 2 pro Jahr. Mit insgesamt ca mehr als 10.000 Probanden aus allerlei Hochinzidenz-Risikogebieten, in denen das ganze öffentliche Leben aufgrund der Seuchengefahr lahmgelegt wurde. Wie viele Prüflinge haben sich dabei mit dem Coronavirus infiziert bzw wurden danach positiv getestet? Bei wie vielen kam es zum Krankheitsausbruch? Wie viele kamen auf die Intensivstation oder erlitten schwere Folgen? Wie viele sind gestorben? An den Freund der "Wissenschaft", der im gleichen Atemzug populärwissenschaftliche, öffentlich-rechtliche Jugendangebote zitiert hat: gibt es dazu eine wissenschaftliche Publikation? Gibt es allgemein Berichte darüber? Wenn nicht, sollte man sich mit den Anschuldigungen von wegen Körperverletzung oder versuchte Tötung vielleicht etwas mäßigen.
03.04.2021, 04:52
Damals gab es ja noch keine Selbsttests. Deshalb wissen wir auch nicht wie viele davon danach Corona hatten. Wegen einem Schnupfen ist da bestimmt nicht jeder zum Testzentrum gegangen. Die U30er merken eben oft nicht viel von der Infektion.
03.04.2021, 08:51
(03.04.2021, 04:52)Gast schrieb: Damals gab es ja noch keine Selbsttests. Deshalb wissen wir auch nicht wie viele davon danach Corona hatten. Wegen einem Schnupfen ist da bestimmt nicht jeder zum Testzentrum gegangen. Die U30er merken eben oft nicht viel von der Infektion.
Und wieso sollte es dich dann nun interessieren, wenn du eine Infektion mit aller größter Wahrscheinlichkeit sowieso nicht bemerkst und allenfalls bisschen die Nase läuft?
03.04.2021, 09:01
(02.04.2021, 15:04)Gast schrieb:(02.04.2021, 13:10)Gast schrieb:(02.04.2021, 12:52)Gast schrieb: Erlaubtes Risiko, überwiegend Leute, die nicht zur Risikogruppe gehören, eigenverantwortliche Selbstgefährdung / Einwilligung...Es gibt diverse Möglichkeiten da an prominenter Stelle rauszufliegen.
Zur Risikogruppe: Das ist, meiner Meinung nach ein relativ denkfaules Argument aus letztem Frühling, das hier ggf. im Rahmen eines Tötungsvorsatzes eine Rolle spielen dürfte. Heute sind die Spätfolgen der Corona-Infektion auch für Nichtrisikogruppen jedoch weitgehend bekannt. In GB gibt es von vier Millionen Covid19-Erkrankten eine Millionen Long-Covid-Erkrankte, in jeder Altersgruppe.
Quelle?
Beim RKI finde ich da etwas andere Zahlen:
"In einer prospektiven Studie zu COVID-Symptomen hatten 13,3% der Erkrankten länger als 4 Wochen Symptome, 4,5% länger als 8 Wochen, und 2,3% länger als 12 Wochen (143). Die Hauptrisikofaktoren für Langzeitfolgen waren ein höheres Alter, ein höherer Body-Mass-Index (BMI), sowie weibliches Geschlecht. Bei schweren Verläufen ist dieser Anteil höher - Daten aus England deuten darauf hin, dass etwa 40% der hospitalisierten Erkrankten längerfristige Unterstützung benötigen"
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne...2bodyText9
Long Covid: snapshot poll finds more than 1m people with symptoms in UK | Society | The Guardian
Das RKI kann im Übrigen auch nicht in die Zukunft blicken.
03.04.2021, 09:06
(02.04.2021, 17:10)Gast schrieb: Vorsatz, wenn die Möglichkeit der Krankmeldung besteht? Subjektiv sorgfaltswidrig, wenn nicht bekannt ist, welche Maßnahmen inwieweit schützen und ein 100%iger Schutz ausgeschlossen ist? Auch kein Eingriff in die Berufsfreiheit, da Modalitäten der Ausbildung oder Prüfung nicht zur Disposition des Grundrechtsinhabers stehen. Auch keine Pflicht zur Home-Prüfung oder Prüfung in einem eigenen Raum für jede Person, da entweder ungerechtfertigte Ungleichbehandlung oder unverhältnismäßige Kosten. Pflicht zum Masken tragen wäre ebenfalls eine Ungleichbehandlung, da Sauerstoffmangel. Hoffe man kann mir folgen, habe nicht mehr Zeit bei dem Wetter. Frohe Ostern!
Wie gesagt: Wer über das letzte Jahr das Geschehen über eine überregionale Tageszeitung (und sei es auch nur die kostenlosen Artikel der Online-Ausgaben) verfolgt hat, wird wissen, dass gerade im Alter des typischen Examenkandidatens eine Infektion oft nicht bemerkt wird, diese jedoch dennoch weitergegeben werden kann. Insofern kann man nicht darauf vertrauen, dass eine Person die keine Symptome (oder auch nur leichte hat) sich krankmelden wird.
Die subjektive Sorgfaltswidrigkeit dürfte bei einer Vorsatztat keine Rolle spielen. Wichtig ist hier: Vorsatz: Erkennt man die Möglichkeit, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um eine Infektion während der Prüfung zu verhindern und lässt die Prüfung dennoch stattfinden?
Für das Ansteckungsrisiko in Innenräumen im Übrigen ein interessantes Tool von Zeit.de. Das dahinterstehende Wissen dürfte auch den Verantwortlichen zur freien Verfügung stehen.
Corona-Infektion: So hoch ist die Ansteckungsgefahr beim Osterbrunch | ZEIT ONLINE
03.04.2021, 09:12
(02.04.2021, 17:13)Gast schrieb: Und noch was: Abwägung zwischen Seuchenprävention und den Grundrechten, in die eingegriffen wird, muss jedes mal neu getroffen und entschieden werden. Alltägliche Situationen im Aldi sind hinsichtlich des Infektionsschutzes bzw. der Verhinderung von weiteren Infektionen im Allgemeinen sicher anders zu beurteilen als eine einmalige Prüfung zum 2. Examen. Man muss sich auch vor Augen führen, dass die Maskenpflicht nicht den einzelnen schützen soll, sondern das allgemeine Seuchenrisiko präventiv mindern.
An der Aldikasse treffen (Stand April 2021) zwei Personen mit FFP2-Maske für kurze Zeit aufeinander, getrennt durch eine Glasscheibe (?). Hier besteht ein anderes Übertragungsrisiko als bei mehreren hundert Personen in einem Innenraum ohne Maske.
Mein Punkt ist: An der Aldikasse haben sich die Voraussetzungen seit einem Jahr erheblich verbessert. Beim Examen ist man - soweit ich das erkennen kann - noch immer auf dem Stand der "Sicherungsmaßnahmen" von vor einem Jahr. Wer sich erinnert: Zunächst hieß es noch, Corona würde sich primär nicht über Aerosole übertragen. Deshalb auch Händewaschen, Desinfektionsmittel, blabla. Das ist jedoch schon lange nicht mehr der heutige Stand
03.04.2021, 09:19
(02.04.2021, 18:30)Gast schrieb:(02.04.2021, 17:17)Gast schrieb: Dieses forum ist vorsätzliche vollendete KV
Mit jeden Thread sinkt der IQ um einen Punkt.
Ja, leider. Total verquere Ideen aber dann heulen, weil's schlechte Noten gibt.
Klar, wenn man bei der Wahl zwischen einem sicheren Examen oder einem unsicheren Examen lieber das unsichere wählt: Go for it.
"Das haben wir noch nie anders gemacht und wo kämen wir denn da hin?" lässt sich jeder Veränderung entgegensetzen. Viel Erfolg im weiteren Leben :)
03.04.2021, 09:25
(02.04.2021, 16:13)Gast schrieb:(02.04.2021, 13:05)Gast schrieb:(02.04.2021, 12:52)Gast schrieb: Erlaubtes Risiko, überwiegend Leute, die nicht zur Risikogruppe gehören, eigenverantwortliche Selbstgefährdung / Einwilligung...Es gibt diverse Möglichkeiten da an prominenter Stelle rauszufliegen.
Interessante Punkte.
Zum erlaubten Risiko, als Einschränkung zur objektiven Zurechnung: Da würde ich dir recht geben, wenn man sagen würde, dass Veranstaltungen in Innenräumen mit mehreren hundert Teilnehmern ohne Masken zum Zeitpunkt der Corona-Epidemie gesellschaftlich toleriert sind. Das waren/sind sie aber gerade nicht.
Eigenverantwortliche Selbstgefährdung: Hier ist die Frage, inwieweit das Auftauchen in der Examensprüfung überhaupt eigenverantwortlich ist und ob sich die Selbstgefährdung auch auf das Unterlassen besserer Schutzmaßnahmen (warum nicht kleinere Räume, warum nicht Masken, gerne auch gegen Zeitausgleich, warum nicht kreative Lösungsmöglichkeiten finden) bezieht?
Ich gebe dir Recht, dass man hier wohl am ehesten im Rahmen der objektiven Zurechnung eine Strafbarkeit verneinen würde. Das ist aber ein Punkt, der sehr wertungsbeladen bzw. von außerstrafrechtlichen Annahmen beeinflußt ist. Das Klima in der Gesellschaft hinsichtlich des Handelns des Staates in der Coronakrise scheint sich derzeit jedoch zu ändernund man weiß ja nicht, wie man später einmal auf diese Zeit zurückblicken wird. Allerdings dürften die Taten dann wohl verjährt sein.
Zum Argument Innenräume: da wird ja schon differenziert, ob etwas besonders wichtig ist oder einfach ne Spaßveranstaltung ist.
Man sollte auch schauen, wie der Raum beschaffen ist. Ich habe in einer Halle geschrieben mit besonderer Lüftungstechnik, keine Maskenpflicht am Platz und Tische recht weit auseinander.
Wäre das anders gewesen (kleiner Raum, keine Lüftung) wäre ich da auch anderer Meinung. Vielleicht reden wir auch von unterschiedlichen Sachverhalten.
Die Eigenverantwortlichkeit entfällt natürlich bei Zwang. In Berlin gab es ziemlich legere Möglichkeiten sich vor der Kampagne zu drücken. Ich kenne aber nicht die Details und vermute auch die meisten gesunden jungen Leute wollten den Mist hier auch hinter sich bringen. So war es bei mir jedenfalls. Das JPA hätte sicherlich wieder Stunk gemacht, wenn plötzlich die Hälfte der Leute meint nicht schreiben zu wollen wegen des Risikos.
Bezüglich der Möglichkeiten bessere Bedingungen vor allem für Einzelfälle zu schaffen usw sind wir auf einer Linie. Da hat man in Berlin zB komplett versagt, für Risikogruppen gab es nur die Möglichkeit halt das Risiko in Kauf zu nehmen oder nicht zu schreiben. Einzelne Räume wurden nicht zur Verfügung gestellt.
Man sieht an der ganzen Geschichte halt, dass man das letzte Jahr ungefähr zu 0% genutzt hat sich auf eine fortwährende Pandemielage vorzubereiten. Die JPAs haben halt keinen Plan wie sie den Rückstand durch Ausfallenlassen einer Kampagne auffangen sollen.
Ich wollte mit meiner doch sehr lapidaren und lieblosen Aufzählung auch weniger eine Strafbarkeit verneinen, sondern nur Punkte anführen, über die man sich näher unterhalten muss. Ist ja Karfreitag, da darf man nicht so viel schreiben ;)
Die Frage wäre, wie denn die Lüftung funktioniert in so einem Raum. Wurde diese so konzipiert, dass sie Aerosole auf der Sitzebene "auffängt"
und diese reinigt, ohne dass diese auf die Nebenplätze weiter ziehen? ( Bspw.: Wenn ein in Zeitnot geratener Kandidat in der Strafrechtsklausur seine Notdurft im Raum verrichtet, würde man dann nichts riechen "wegen Lüftungsanlage"? )
Und hat man sich hier den Rat von einem Experten in Lüftungstechnik und einem Experten zur Übertragung von Atemwegserkrankungen eingeholt? Wenn ja, würde ich sagen, hier dürfte man dann auf eine Nichtweitergabe des Virus vertrauen.
03.04.2021, 09:28
(02.04.2021, 20:03)Gast schrieb: Außerdem könnte man 3mal pro Woche vor oder nach den Klausuren ja auch alle einmal testen wie in der Schule.
Genau, auch diese Möglichkeit steht ja zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung. Auch zu den anderen Examensterminen gab es ja die Möglichkeit eine Coronainfektion über PCR-Tests nachzuweisen.
Die hier postulierte absolute Wichtigkeit des Examens, die für die Ansetzung des Termins spricht, müsste ja dann auch bei der Vergabe der absolut knappen Ressource PCR-Tests berücksichtigt werden.
03.04.2021, 09:30
Warum diskutiert ihr nicht direkt,ob das versuchter Totschlag oder gar Mord (durch Unterlassen) ist:-D