29.10.2019, 20:43
(29.10.2019, 19:51)Bewerber NRW schrieb: Keine Ahnung, warum die Seite meine Nachrichten hier als verschluckt, aber ich danke dir für deine Antwort GastNRW88. Dann sieht es für mich wohl eher schlecht aus, ich habe mich schon vor ca. einer Woche beworben.
Nicht aufgeben! Es kommt ja immer darauf an, wann die Gespräche angesetzt sind. Die finden ja nicht jede Woche statt... und evtl wird auch etwas nach Noten sortiert. Solange du keine Absage und über 7,76 Punkte hast, würde ich den Ganzen positiv entgegen sehen. VG
30.10.2019, 07:42
(29.10.2019, 19:16)Bewerber NRW schrieb: Wie lange dauert es ungefähr, bis man nach einer Bewerbung eine Rückmeldung erhält? Wenn ich nichts höre, heißt das dann, dass ich nicht berücksichtigt wurde? Ich hab mich jetzt in fast allen Bundesländern beworben und noch von keinem etwas gehört. Am wichtigsten wäre mir eine Info zu NRW, da ich am liebsten hier zur Staatsanwaltschaft würde.
Die StAen hier suchen extrem. Also eigl sehr gute Einstellungschancen. Weiß auch von jemandem, der als Richter abgelehnt wurde (nach Bewerbungsgespräch) und bei der StA genommen wurde. Die Gründe kenne ich nicht. Dass der Anruf aber sehr schnell nach Eingang der Bewerbung kam, kann ich auch bestätigen (GStA Düsseldorf). In Köln sieht es zB wieder anders aus. Da hat auch jemand, den ich kenne, erst nach einem Jahr ca. die Einladung zum Gespräch bekommen (und ist jetzt StA).
30.10.2019, 15:44
(29.10.2019, 19:31)GastNRW89 schrieb:(25.10.2019, 11:20)Moin schrieb:(24.10.2019, 11:59)GastNRW89 schrieb:(24.10.2019, 11:53)MoinMiteinander schrieb: Hallo, ich habe mal eine Frage zu NRW: Wenn man nach Einladung theoretisch nicht eingestellt wird, ist man dann überall in NRW oder nur für den OLG Bezirk gesperrt und wie lange gilt die Sperre? Und könnte man sich dann noch für StA bewerben oder ist man da auch gesperrt?
Besten Dank
Du kannst dich in den anderen Bezirken dann trotzdem noch bewerben. Die Chancen werden natürlich nicht größer, allerdings gibt es genug Beispiele... ich selbst wurde in Hamm nicht genommen, in Düsseldorf schon. Warum? Keine Ahnung.
Und ginge StA noch?
Ja, das geht. Aber wie gesagt, die Chancen sind dann nicht gerade gut. Da muss man schon abliefern. Du musst im Personalfragebogen nämlich die Absagen angeben.
Bei der StA entscheiden andere und denen ist egal was die im Richterausschuss gesagt haben. Wirklich.
08.11.2019, 18:04
Sieht man an der Personalakte, dass sie bereits bei einem Auswahlgespräch war (also kommen da die Anforderung der Akte etc als Zettel hinein oder bleibt das "außerhalb der Akte)?
Es geht um den Fall, dass man nach einem Auswahlgespräch eine Absage erhalten hat.
Es geht um den Fall, dass man nach einem Auswahlgespräch eine Absage erhalten hat.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
08.11.2019, 18:46
(08.11.2019, 18:04)Gast schrieb: Sieht man an der Personalakte, dass sie bereits bei einem Auswahlgespräch war (also kommen da die Anforderung der Akte etc als Zettel hinein oder bleibt das "außerhalb der Akte)?
Es geht um den Fall, dass man nach einem Auswahlgespräch eine Absage erhalten hat.
wie der Vorposter bereits geschrieben hat, muss man - jedenfalls im OLG Bezirk Düsseldorf - bei der Selbstauskunft angeben, ob man sich bereits woanders (erfolglos oder noch ausstehend) beworben hat
09.11.2019, 10:00
Bei anderen OLG wird in den Bewerbungsbögen danach nicht gefragt!
12.11.2019, 13:57
(12.10.2019, 17:50)Crapule schrieb:(12.10.2019, 17:45)Tyra1907 schrieb: Lohnt es sich überhaupt, mit 7,1 im ersten und 7,0 im zweiten Examen für eine StA zu bewerben in NRW? Die Erfolgsaussichten scheinen die letzten zwei Jahre wieder höher geworden zu sein.Nein.
Von der Generalstaatsanwaltschaft Köln und Düsseldorf gibt es Absagen, wenn die Note im 2. Examen unter 7,75 liegt. Die Bewerbungsunterlagen werden direkt wieder zurückgeschickt. Wie es bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm aussieht, weiß ich nicht.
12.11.2019, 21:13
dort sieht es genauso aus:
Darüber hinaus können sich alle bewerben, die im zweiten Examen zwar weniger als 9,0 Punkte aber mehr als 7,76 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als Beispiele dafür werden genannt: die Leistungen im Abitur, im Studium, im ersten Examen, in der Referendarszeit liegen deutlich über der Note des zweiten Examens oder andere besondere Fähigkeiten und Leistungen, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen.
Darüber hinaus können sich alle bewerben, die im zweiten Examen zwar weniger als 9,0 Punkte aber mehr als 7,76 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als Beispiele dafür werden genannt: die Leistungen im Abitur, im Studium, im ersten Examen, in der Referendarszeit liegen deutlich über der Note des zweiten Examens oder andere besondere Fähigkeiten und Leistungen, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen.
14.11.2019, 14:23
(12.11.2019, 21:13)GastRLP schrieb: dort sieht es genauso aus:
Darüber hinaus können sich alle bewerben, die im zweiten Examen zwar weniger als 9,0 Punkte aber mehr als 7,76 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Als Beispiele dafür werden genannt: die Leistungen im Abitur, im Studium, im ersten Examen, in der Referendarszeit liegen deutlich über der Note des zweiten Examens oder andere besondere Fähigkeiten und Leistungen, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen.
Die Vorgaben in Hamm sind natürlich die selben. Aus Köln und Düsseldorf bekommt man seine Bewerbungsunterlagen allerdings sofort wieder zurück geschickt. Hamm lässt damit mehr Zeit.
15.11.2019, 12:28
Bei den Generaltstaatsanwaltschaften in NRW hatte ich mit unter 7,76 Punkten im zweiten Examen keine Chance, auch nicht mit dreijähriger Berufserfahrung als Anwalt. Man bekommt die Unterlagen sofort zurück geschickt. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat in ihrem Schreiben geschrieben, dass sich an der Grenze von 7,76 Punkten in absehbarer Zeit auch nichts ändern wird (Stand: November 2019).