26.01.2018, 10:43
Es kommt nur auf das zweite Examen an. Das erste Examen, Promotionen etc. spielen keine Rolle.
Eingestellt wird mit 9,0 Punkten (VB) aufwärts oder mit mindestens 7,76 Punkten + besonderer Befähigung. Hierbei spielen besondere Leistungen, wie zb Promotion o.ä. eine Rolle.
Eingestellt wird mit 9,0 Punkten (VB) aufwärts oder mit mindestens 7,76 Punkten + besonderer Befähigung. Hierbei spielen besondere Leistungen, wie zb Promotion o.ä. eine Rolle.
26.01.2018, 16:32
Dass in NRW 7,76 + besondere Befähigung vorliegen müssen, wäre mir neu. Ein Bekannter kam Ende 2017 mit 7,8 Pkt problemlos rein..ohne besondere Befähigung. Also Abitur normal, Studienzeit "normal", Ref normal...halt nie richtig schlecht, aber auch nie phänomenal mega-gut. Halt Stärken und Schwächen je nach Gebiet.
Die Justiz schreibt zwar selbst auf ihrer Seite: "Es können aber auch solche Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können z. B. besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der Ersten Prüfung, in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen oder besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen sein, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen und den Bewerber herausheben."
Das ist so wischi-waschi gehalten. Wenn sie wen brauchen (und momentan brauchen sie halt dringend Bewerber) haben sie mit der Abweichungsklausel quasi Tür und Tor problemlos für alle mit 7,76 Pkt eröffnet. Hast du im Studium oder im Ref mal zweistellige Noten gehabt und bist damit deutlich besser als die 7 Pkt im Examen oder hast ein 2er-Abitur, kannst du bereits aus diesem Grund eine "besondere persönliche Eigenschaft haben" - die Hürde ist wirklich nicht sonderlich hoch momentan, einfach weil der Bedarf da ist, aber die Bewerber fehlen. Von daher: nur zu! Bewirb dich, wenn du dir den Job vorstellen kannst. ;) Bei "besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen": das ist ja auch so ein schwammiges Argument...auch darüber dürfte man fast jeden nehmen können, weil sich da immer was zusammenbasteln lässt, was dieses "Kriterium" begründet. ;)
Die Justiz schreibt zwar selbst auf ihrer Seite: "Es können aber auch solche Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können z. B. besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der Ersten Prüfung, in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen oder besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen sein, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen und den Bewerber herausheben."
Das ist so wischi-waschi gehalten. Wenn sie wen brauchen (und momentan brauchen sie halt dringend Bewerber) haben sie mit der Abweichungsklausel quasi Tür und Tor problemlos für alle mit 7,76 Pkt eröffnet. Hast du im Studium oder im Ref mal zweistellige Noten gehabt und bist damit deutlich besser als die 7 Pkt im Examen oder hast ein 2er-Abitur, kannst du bereits aus diesem Grund eine "besondere persönliche Eigenschaft haben" - die Hürde ist wirklich nicht sonderlich hoch momentan, einfach weil der Bedarf da ist, aber die Bewerber fehlen. Von daher: nur zu! Bewirb dich, wenn du dir den Job vorstellen kannst. ;) Bei "besondere persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen, welche die Persönlichkeit eines Richters positiv prägen": das ist ja auch so ein schwammiges Argument...auch darüber dürfte man fast jeden nehmen können, weil sich da immer was zusammenbasteln lässt, was dieses "Kriterium" begründet. ;)
29.01.2018, 15:36
Wie siehts aktuell in NDS aus? Wurde hier jemand mit 2x 8,x Punkten eingeladen? Und wenn ja, wie lange hat es gedauert?
29.01.2018, 16:39
In Nds. geht momentan auch mit unter 8 Punkten was (da gab es letztens sogar einen Zeitungsartikel zu, den ich bei Interesse nochmal raussuchen könnte): Nds. macht auch verstärkt Gebrauch von einer Abweichungsklausel momentan, um die "offiziellen 8 Punkte" unterschreiten zu können, denn es fehlen einfach die Bewerber und der Bedarf ist groß. Ich kenne über einen Bekannten jemanden der Ende letzten Jahres mit unter 8 Pkt (beide Examina!) zum Gespräch eingeladen wurde (es war entweder das OLG Celle oder das OLG Oldenburg) - was draus wurde, hab ich aber nicht weiter verfolgt...da müsste ich nochmal nachfragen, wenn es dich interessiert.
29.01.2018, 17:05
Danke dir. Das klingt ja gut! Weißt du zufällig, wie lange es bei deinem Bekannten gedauert hat bis er eingeladen wurde?
29.01.2018, 22:00
Das waren pi mal Daumen 3 Wochen.
22.02.2018, 15:55
Hey, weiß jemand wie es aktuell in S-A und Brandenburg aussieht? Ich werde die 9 Punkte im Zweiten wohl knapp verfehlen (1. ist 8,0).;Gibt es da Möglichkeiten dennoch eingeladen zu werden? (Hab eine Berufsausbildung vorher gemacht und super Stagenzeugnisse)
22.02.2018, 19:07
LSA verlangt mindestens ein Prädikat. Eigentlich zwei, aber ein fehlendes Prädikat kann ggf. substituiert werden. Steht alles auf der Seite des MJ.
22.02.2018, 19:10
02.03.2018, 14:52
Wie sieht die derzeitige Einstellungssituation in Berlin, Hamburg und SH aus? Ich habe 11,8 im 1. Examen, aber nur 7,1 im 2. Examen (Verbesserungsversuch). Keine Promotion und keine Auslandserfahrung. Auf den jeweiligen Internetseiten steht: 8 P im 2. Examen sind Mindestvoraussetzung für eine Bewerbung. Kann ich somit damit rechnen, dass meine Bewerbung nicht einmal gelesen wird?