04.10.2017, 10:37
(04.10.2017, 10:07)Ysuran schrieb: Ohne dem Gast 2 über mir zu nahe treten zu wollen, halte ich die Story für erfunden.
Hier meine aktuellen Erfahrungen:
1. Examen: 6,24
2. Examen: 7,76
Klausurnoten im Straf- und Zivilrecht im 2. Examen zwischen 7 und 9.
Ref-Noten alle zwischen 8 und 14, Strafrecht alle zwischen 13 und 14.
Beworben (seit Juni bis jetzt) in fast allen Bundesländern als StA und Richter (ordentliche GBK)
Ich bin aktuell nur in Hamm auf der Warteliste (StA), überall sonst abgelehnt worden. Auch in Brandenburg, wo ich 14 Punkte in der Wahlstation bei der StA hatte (13 in der normalen Station) und wo bei der GStA ne Empfehlung vom LOStA aus ner Brandenburgischen StA liegt, hab ich direkt eine Absage erhalten.
Ich glaube nicht, dass allein die Frage ob Befriedigend oder Ausreichend im ersten Examen einen Unterschied zwischen fast nur Absagen und 5 Einladungen + Einstellung ausmacht.
Edit: Übrigens, noch etwas was gegen die Story des Gastes spricht: BaWü hat mich zum Beispiel ohne weitere Berücksichtigung sofort abgelehnt, weil ich nicht 8 Punkte im zweiten Examen habe. In Hamm wäre mir das gleiche passiert, wenn ich nicht 7,75 mindestens gehabt hätte. Dass hier der Gast nicht nur nicht abgelehnt, sondern gleich sogar eingeladen wurde, ist highly unlikely.
Deine Einschätzung teile ich. Gerade in baden Württemberg wird man mit solchen Noten nicht eingeladen.
04.10.2017, 13:11
Dass hier wieder einige meinen, meine Story sei frei erfunden wundert mich einerseits nicht, aber mehr als davon zu berichten wie es bei mir war kann ich nunmal auch nicht.
Um das ganze etwas ausführlicher darzustellen: Auch in meinem Umfeld rollen einige mit den Augen.
@ Yusran: Meiner Erfahrung nach macht es einen Unterschied. Das erste Examen „interessiert“ vielerorts zwar nicht, trotzdem wird ein Blick drauf geworfen und mit einem ausreichend ist das halt nicht pralle. Die Noten im Referendariat oder in den konkreten Klausuren – gucken sie sich an, werden aber meiner Erfahrung nach nicht viel Beachtung geschenkt (was sollen auch Klausurnoten aussagen, wenn die Examensnote dann halt sowieso anders ist)?! Klar darf nichts „vernichtendes“ drinstehen, aber allzu großer Bedeutung wurden diese Stationszeugnisse m.E. nicht beigemessen.
Vielleicht machte bei mir auch der Zeitpunkt und dann einfach Glück den entscheidenden Unterschied. Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass es endlich geklappt hat und – auch wenn das vielleicht so rüberkam, es nicht „easygoing“ war. Ich möchte seit über einem Jahr in die Justiz und bin seit Herbst 2015 mit dem 2. Examen fertig. Es war immer mein Wunsch und ich bin da drangeblieben. Ich hatte mich damals (also Ende 2015) auch telefonisch erkundigt und da hieß es, dass ich mit der Note im 2. Examen nicht berücksichtigt werden würde. Ich kam aber in 2 Bundesländern immerhin auf eine Warteliste.
@Yusran und Jan: Überrascht hat mich in der Tat am meisten die Einladung aus BaWü: allerdings habe ich dort auch nach dem Gespräch keine Zusage erhalten – ich hatte dort eh den Eindruck, dass ich nur eingeladen wurde, weil eine „Bewerberquote“ erfüllt werden muss, da direkt angesprochen wurde, wenn ich in die Justiz möchte, warum ich mich dann nicht (jetzt mal salopp ausgedrückt) mehr angestrengt und eine bessere Note erzielt hätte. Tja, leicht reden…ich habe es ja versucht. Mehr war halt nicht drin bei mir – es ist, wie es ist. Aus BaWü erhielt ich auch eine Absage, das war mir direkt danach schon recht klar. Aus NRW und Nds gab es eine Zusage. Nach Schleswig-Holstein bin ich nicht mehr hin, da ich bereits woanders zugesagt hatte. Zudem muss man sagen, dass in beiden Bundesländern mit mir Kandidaten waren von denen ich die schlechteste Note hatte (also jedenfalls an dem Tag, an dem ich da war)…trotzdem konnte ich dann im Gespräch überzeugen und der Kollege mit 8,x Pkt bekam eine Absage (was aus dem anderen Kandidaten von dem Tag wurde weiß ich nicht). Zugute kommt mir sicherlich auch, dass ich halt unbedingt in die Justiz wollte und es gerade auch in Nds und NRW (Flächenländer!) Gerichte gibt „zu denen niemand möchte“…das wurde mir auch mitgeteilt…ich musste also in Kauf nehmen (und da hatten vor mir halt auch einige der Justiz abgesagt, weil sie absolut nicht in die Pampa möchten, dort aber dringend Bedarf besteht und sich kaum Kandidaten dafür finden) am „Arsch der Welt“ zu landen – aber das war für mich i.O., da ich halt unbedingt immer schon in die Justiz wollte und hoffentlich nach einigen Jahren an einen anderen Ort wechseln kann. Bis dahin nehme ich das in Kauf.
Ein Bekannter von mir war letztens bei der Justiz eingeladen (Bremen, er hat 2x Prädikat) hat jedoch eine Absage erhalten, weil er nicht habe erkennen lassen, dass Justiz sein Traumjob sei und er das unbedingt wollen würde (den genauen Wortlaut weiß ich nicht) – das ist bei hm auch so: er kann es sich vorstellen, aber hat sich da auch nicht verkauft nach dem Motto „ohne Justiz kann ich nicht mehr leben“ – das war bei mir halt anders, weil ich meine (vllt einzige) Chance gekommen sah. Entsprechend habe ich mich natürlich auch anders vllt verkauft – und es ist ja auch das, was ich immer machen wollte und beruflich machen möchte. Zugesagt habe ich dann in NRW und bin dort in der Justiz.
Es ist also bei weitem nicht so, dass mir das sofort in den Schoß fiel und es jetzt total easy war…den Eindruck wollte ich nicht erwecken. Ich habe da wirklich auch über 1,5 Jahr gewartet und immer gehofft, dass es irgendwann irgendwo reicht und dann im passenden Moment vielleicht auch etwas Glück gehabt was den Bedarf und die Mitbewerber angeht.
@Gast: Hamburg dürfte m.E. wirklich schwierig werden, da – ebenso wie Berlin – recht beliebt. Aber ich würde es einfach probieren, mehr als eine Absage kannst du doch nicht erhalten.
Um das ganze etwas ausführlicher darzustellen: Auch in meinem Umfeld rollen einige mit den Augen.
@ Yusran: Meiner Erfahrung nach macht es einen Unterschied. Das erste Examen „interessiert“ vielerorts zwar nicht, trotzdem wird ein Blick drauf geworfen und mit einem ausreichend ist das halt nicht pralle. Die Noten im Referendariat oder in den konkreten Klausuren – gucken sie sich an, werden aber meiner Erfahrung nach nicht viel Beachtung geschenkt (was sollen auch Klausurnoten aussagen, wenn die Examensnote dann halt sowieso anders ist)?! Klar darf nichts „vernichtendes“ drinstehen, aber allzu großer Bedeutung wurden diese Stationszeugnisse m.E. nicht beigemessen.
Vielleicht machte bei mir auch der Zeitpunkt und dann einfach Glück den entscheidenden Unterschied. Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass es endlich geklappt hat und – auch wenn das vielleicht so rüberkam, es nicht „easygoing“ war. Ich möchte seit über einem Jahr in die Justiz und bin seit Herbst 2015 mit dem 2. Examen fertig. Es war immer mein Wunsch und ich bin da drangeblieben. Ich hatte mich damals (also Ende 2015) auch telefonisch erkundigt und da hieß es, dass ich mit der Note im 2. Examen nicht berücksichtigt werden würde. Ich kam aber in 2 Bundesländern immerhin auf eine Warteliste.
@Yusran und Jan: Überrascht hat mich in der Tat am meisten die Einladung aus BaWü: allerdings habe ich dort auch nach dem Gespräch keine Zusage erhalten – ich hatte dort eh den Eindruck, dass ich nur eingeladen wurde, weil eine „Bewerberquote“ erfüllt werden muss, da direkt angesprochen wurde, wenn ich in die Justiz möchte, warum ich mich dann nicht (jetzt mal salopp ausgedrückt) mehr angestrengt und eine bessere Note erzielt hätte. Tja, leicht reden…ich habe es ja versucht. Mehr war halt nicht drin bei mir – es ist, wie es ist. Aus BaWü erhielt ich auch eine Absage, das war mir direkt danach schon recht klar. Aus NRW und Nds gab es eine Zusage. Nach Schleswig-Holstein bin ich nicht mehr hin, da ich bereits woanders zugesagt hatte. Zudem muss man sagen, dass in beiden Bundesländern mit mir Kandidaten waren von denen ich die schlechteste Note hatte (also jedenfalls an dem Tag, an dem ich da war)…trotzdem konnte ich dann im Gespräch überzeugen und der Kollege mit 8,x Pkt bekam eine Absage (was aus dem anderen Kandidaten von dem Tag wurde weiß ich nicht). Zugute kommt mir sicherlich auch, dass ich halt unbedingt in die Justiz wollte und es gerade auch in Nds und NRW (Flächenländer!) Gerichte gibt „zu denen niemand möchte“…das wurde mir auch mitgeteilt…ich musste also in Kauf nehmen (und da hatten vor mir halt auch einige der Justiz abgesagt, weil sie absolut nicht in die Pampa möchten, dort aber dringend Bedarf besteht und sich kaum Kandidaten dafür finden) am „Arsch der Welt“ zu landen – aber das war für mich i.O., da ich halt unbedingt immer schon in die Justiz wollte und hoffentlich nach einigen Jahren an einen anderen Ort wechseln kann. Bis dahin nehme ich das in Kauf.
Ein Bekannter von mir war letztens bei der Justiz eingeladen (Bremen, er hat 2x Prädikat) hat jedoch eine Absage erhalten, weil er nicht habe erkennen lassen, dass Justiz sein Traumjob sei und er das unbedingt wollen würde (den genauen Wortlaut weiß ich nicht) – das ist bei hm auch so: er kann es sich vorstellen, aber hat sich da auch nicht verkauft nach dem Motto „ohne Justiz kann ich nicht mehr leben“ – das war bei mir halt anders, weil ich meine (vllt einzige) Chance gekommen sah. Entsprechend habe ich mich natürlich auch anders vllt verkauft – und es ist ja auch das, was ich immer machen wollte und beruflich machen möchte. Zugesagt habe ich dann in NRW und bin dort in der Justiz.
Es ist also bei weitem nicht so, dass mir das sofort in den Schoß fiel und es jetzt total easy war…den Eindruck wollte ich nicht erwecken. Ich habe da wirklich auch über 1,5 Jahr gewartet und immer gehofft, dass es irgendwann irgendwo reicht und dann im passenden Moment vielleicht auch etwas Glück gehabt was den Bedarf und die Mitbewerber angeht.
@Gast: Hamburg dürfte m.E. wirklich schwierig werden, da – ebenso wie Berlin – recht beliebt. Aber ich würde es einfach probieren, mehr als eine Absage kannst du doch nicht erhalten.
05.10.2017, 15:41
Hallo Gast,
danke für deinen ausführlichen Bericht!
Darf ich fragen, wie du die 1,5 Jahre Wartezeit überbrückt hast? Und wurde bei den Einstellungsgesprächen nach dieser "Lücke" gefragt? Bin in einer ähnlichen Situation und frage mich, wie lange man vertretbarer Weise um den Traumjob kämpfen darf, ohne dass es so aussieht, als ob man nur gechillt hätte.
Danke
danke für deinen ausführlichen Bericht!
Darf ich fragen, wie du die 1,5 Jahre Wartezeit überbrückt hast? Und wurde bei den Einstellungsgesprächen nach dieser "Lücke" gefragt? Bin in einer ähnlichen Situation und frage mich, wie lange man vertretbarer Weise um den Traumjob kämpfen darf, ohne dass es so aussieht, als ob man nur gechillt hätte.
Danke
08.10.2017, 10:16
@ Bewerber:
Die 1,5 Jahre Wartezeit habe ich schon mit einem Job überbrückt. Ich habe in der freien Wirtschaft gearbeitet und jetzt nicht "nichts" gemacht (toll war der Job zwar nicht und auch die Bezahlung nicht so der Bringer). Der Job war zunächst auf 1 Jahr befristet als ich ihn angenommen habe - das hatte mir damals erstmal gereicht, weil ich ja eh die Hoffnung habe es würde mit der Justiz klappen. Es war vielleicht etwas zu positiv denkend, aber für mich kam halt immer die Justiz als Traumjob in Betracht und da ich zumindest auch auf Wartelisten aufgenommen wurde, hatte ich halt die Hoffnung, es würde früher oder später (eher früher war natürlich dabei die Erwartung) klappen. Mir war natürlich auch bekannt, dass es hätte sein können, dass ich zwar eingeladen werde, aber eine Absage bekommen. Die Gefahr bestand natürlich auch, sodass es dann auch nichts geworden wäre - irgendwie habe ich das aber ausgeblendet bzw. mir gedacht, wenn ich es nur bis zum Gespräch schaffe werde ich da schon überzeugend auftreten können. Lerztlich wurde so nach ca. 8 Monaten darüber geredet wie es weitergeht, denn mein Vertrag war ja nur befristet. Mir wurde eine unbefristete Verlängerung angeboten, die ich dann auch annahm (ich hatte sonst ja nichts vorzuweisen, die Kollegen waren immerhin sehr nett und mittlerweile war das Gehalt auch nochmal etwas besser). Als die Zusage von der Justiz kam habe ich mit meinem Arbeitgeber das Gespräch gesucht und er hat sich - zum Glück - da sehr freudig für mich gezeigt und mir keine weiteren Steine in den Weg gelegt. Wir haben dann einen Aufhebungsvertrag geschlossen.
Ich wurde im Gespräch natürlich darauf angesprochen, wieso ich von einer unbefristeten Stelle nun in die Justiz wechseln möchte - konnte das aber mit meiner Beharrlichkeit (direkt nach Erhalt des Zeugnisses Bewerbungen gestartet für die Justiz und somit jetzt nicht aus einer Laune heraus), absoluter Traumjob seit jeher (Wahlstation auch bei der Justiz - wenngleich nicht beim OLG - damals gemacht) etc. gut "verkaufen" (wobei man hier nicht wirklich von verkaufen sprechen kann - denn es war ja auch immerhin wirklich so und demnach nicht vorgespielt).
Die 1,5 Jahre Wartezeit habe ich schon mit einem Job überbrückt. Ich habe in der freien Wirtschaft gearbeitet und jetzt nicht "nichts" gemacht (toll war der Job zwar nicht und auch die Bezahlung nicht so der Bringer). Der Job war zunächst auf 1 Jahr befristet als ich ihn angenommen habe - das hatte mir damals erstmal gereicht, weil ich ja eh die Hoffnung habe es würde mit der Justiz klappen. Es war vielleicht etwas zu positiv denkend, aber für mich kam halt immer die Justiz als Traumjob in Betracht und da ich zumindest auch auf Wartelisten aufgenommen wurde, hatte ich halt die Hoffnung, es würde früher oder später (eher früher war natürlich dabei die Erwartung) klappen. Mir war natürlich auch bekannt, dass es hätte sein können, dass ich zwar eingeladen werde, aber eine Absage bekommen. Die Gefahr bestand natürlich auch, sodass es dann auch nichts geworden wäre - irgendwie habe ich das aber ausgeblendet bzw. mir gedacht, wenn ich es nur bis zum Gespräch schaffe werde ich da schon überzeugend auftreten können. Lerztlich wurde so nach ca. 8 Monaten darüber geredet wie es weitergeht, denn mein Vertrag war ja nur befristet. Mir wurde eine unbefristete Verlängerung angeboten, die ich dann auch annahm (ich hatte sonst ja nichts vorzuweisen, die Kollegen waren immerhin sehr nett und mittlerweile war das Gehalt auch nochmal etwas besser). Als die Zusage von der Justiz kam habe ich mit meinem Arbeitgeber das Gespräch gesucht und er hat sich - zum Glück - da sehr freudig für mich gezeigt und mir keine weiteren Steine in den Weg gelegt. Wir haben dann einen Aufhebungsvertrag geschlossen.
Ich wurde im Gespräch natürlich darauf angesprochen, wieso ich von einer unbefristeten Stelle nun in die Justiz wechseln möchte - konnte das aber mit meiner Beharrlichkeit (direkt nach Erhalt des Zeugnisses Bewerbungen gestartet für die Justiz und somit jetzt nicht aus einer Laune heraus), absoluter Traumjob seit jeher (Wahlstation auch bei der Justiz - wenngleich nicht beim OLG - damals gemacht) etc. gut "verkaufen" (wobei man hier nicht wirklich von verkaufen sprechen kann - denn es war ja auch immerhin wirklich so und demnach nicht vorgespielt).
10.10.2017, 08:13
Vielen Dank!
01.11.2017, 16:02
Wie lange dauert es eigentlich bis man eine Absage erhält bzw. eingeladen wird? In meinem konkreten Fall ist es Berlin.
Wie ist es eigentlich, kann man auch dann eine Absage erhalten, wenn man die Mindestnoten erreicht oder wird man automatisch eingeladen, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind?!
Wie ist es eigentlich, kann man auch dann eine Absage erhalten, wenn man die Mindestnoten erreicht oder wird man automatisch eingeladen, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind?!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
06.12.2017, 11:59
hallo,
mich würden auch interessieren, mit welchen noten man zum vorstellungsgespräch geladen wird, insbesondere nds, berlin und nrw
mich würden auch interessieren, mit welchen noten man zum vorstellungsgespräch geladen wird, insbesondere nds, berlin und nrw
11.01.2018, 13:29
Hab meine mündliche Prüfung frisch hinter mir und der Prüfungsvorsitzende hat im Vorgespräch klar gesagt, dass man mit VB im ersten und ab 8,4 bis 8,5 Punkten im zweiten Examen sogar in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mittlerweile gute Chancen hat auf eine Einstellung. Bei den ordentlichen Gerichten liegt die Schwelle niedriger.
11.01.2018, 18:36
Kann ich so bedingt bestätigen. Eine Bekannte hat es sogar mit 7,x in NRW geschafft. Allerdings hat sie auch im Öffentlichen Recht Summa promoviert und im Ersten ein 12,x hingelegt.
25.01.2018, 16:39
Hat noch jemand aktuelle Zahlen aus NRW?