29.03.2021, 15:57
Hallo zusammen,
ich sitze gerade an einem Votum für meinen Einzelausbilder. Der Fall ist noch nicht entscheidungsreif. Es geht um Mängelgewährleistungsansprüche. Für das Vorliegen eines Mangels ist bereits eine Beweisaufnahme notwendig.
Wie baue ich die rechtliche Würdigung in diesem Falle auf?
Schreibe ich, dass für die Ermittlung eines Mangels Beweis erhoben werden muss ? Und prüfe ich dann noch weiter, indem ich das Vorliegen eines Mangels unterstelle, also quasi eine hypothetische Prüfung ? Oder ist meine rechtliche Würdigung dann bereits beendet ? Es muss nämlich dann eigentlich noch Beweis erhoben werden, ob der Mangel bei Gefahrübergang vorlag.
Ich hoffe mir dann jemand von euch helfen.
LG
ich sitze gerade an einem Votum für meinen Einzelausbilder. Der Fall ist noch nicht entscheidungsreif. Es geht um Mängelgewährleistungsansprüche. Für das Vorliegen eines Mangels ist bereits eine Beweisaufnahme notwendig.
Wie baue ich die rechtliche Würdigung in diesem Falle auf?
Schreibe ich, dass für die Ermittlung eines Mangels Beweis erhoben werden muss ? Und prüfe ich dann noch weiter, indem ich das Vorliegen eines Mangels unterstelle, also quasi eine hypothetische Prüfung ? Oder ist meine rechtliche Würdigung dann bereits beendet ? Es muss nämlich dann eigentlich noch Beweis erhoben werden, ob der Mangel bei Gefahrübergang vorlag.
Ich hoffe mir dann jemand von euch helfen.
LG
29.03.2021, 16:11
Beide alrernstivr aufzeigen (was wenn mangel gegeben und was wenn nicht), dann bei der zweiten frage ebenso verfahren und am Ende Vorschlag (hier dann Beweisaufnahme)