22.03.2021, 23:00
KHallo miteinander,
wenn das Gericht vom Kläger eine Schweigepflichtentbindungserklärung verlangt, muss diese im Original vorgelegt werden oder reicht auch das Fax? Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht, weil das Gericht meine Erklärung für den Mandanten nun das dritte Mal moniert hat und nun deswegen.
wenn das Gericht vom Kläger eine Schweigepflichtentbindungserklärung verlangt, muss diese im Original vorgelegt werden oder reicht auch das Fax? Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht, weil das Gericht meine Erklärung für den Mandanten nun das dritte Mal moniert hat und nun deswegen.
22.03.2021, 23:07
Leg doch einfach das Original vor? Man kann sich auch anstellen