08.03.2021, 15:59
(08.03.2021, 15:46)Gast schrieb: Incel-Party incoming
Linke, wenn Frauen etwaige Diskriminierungen behaupten: "Ungerechtigkeit!! Diese patriarchalen Strukturen sind ein Skandal!"
Dieselben, wenn Männer etwaige Diskriminierungen behaupten:
"Ok white cis, lass dein Incel-Selbstmitleid stecken. Boomer, cringe, scheiss AfD!"
08.03.2021, 16:23
(08.03.2021, 15:43)Gast schrieb:Zitat:Welche Bereiche fallen euch ein, indem Männer und Frauen nicht gleichberechtigt sind?
Wehrpflicht und Grundwehrdienst:
Gilt nur für Männer.
Strafbarkeit nach § 183 StGB:
Gilt nur für Männer.
Frauenquoten bzw. Geschlechterquoten oder entsprechende Bevorzugungen bei Auswahlentscheidungen:
Gelten de facto nur zugunsten der jeweiligen Frau.
Recht auf Begründung nichtehelicher Elternschaft:
Als Frau kraft Geburt, die des Mannes kann die Frau aushebeln, wenn sie es darauf ankommen lassen will. Meines Erachtens der mit Abstand bedeutendste und offensichtlichste Skandal im deutschen Recht.
Ausschluss der nichtehelichen Elternschaft:
Die Mutter kann das Kind durch anonyme Geburt, Babyklappe und sofortige Freigabe zur Adoption (ohne Einverständnis des Vaters!) loswerden. Die Vaterschaft des Mannes kann gegen dessen Willen festgestellt werden.
Gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Eltern:
Hier waren Väter bis zur Entscheidung des EGMR der Willkür der Mutter ausgesetzt. Heute bekommen sie zumindest kein automatisches Sorgerecht. Bis sie es gerichtlich erstritten haben, kann die Mutter Tatsachen schaffen.
Streit über Sorgerecht:
Insbesondere was die Bestimmung des Lebensmittelpunktes angeht, gibt es eine klare Tendenz zugunsten der Mütter. Dies wird vor allem mit der "Kontinuität" begründet. Die Muttter betreut das Kind direkt nach der Geburt, dabei soll es dann auch bleiben. Der Vater hatte nie die Möglichkeit, in diese Position zu kommen. Dies zum einen aus natürlichen Gründen. Zum anderen, weil er sich seine Vaterschaft und auch nur einen Teil des Sorgerechts er langwierig erstreiten muss, wenn er Pech hat (siehe oben).
Unterhaltspflicht von Umgangselternteilen:
Das Familienrecht geht weiterhind davon aus, dass der eine Elternteil zu 100% das Kind betreut und der andere zu 100% dafür bezahlt. Dies auch dann, wenn der Umgangselternteil eine Betreuung im Umfang von 49% vornimmt. Der "hauptsächlich" (51% reichen aus) betreuende Elternteil trägt dann nur circa 25% der Gesamtlast (Betreuung und Barunterhalt), der Umgangselternteil 75% der Gesamtlast. Zudem ist es aus wirtschaftlichen Gründen besser, der Elternteil zu sein, zu dem das Geld fließt (satt Mietzahlungen kann ein Eigenheim abgezahlt werden usw, auch werden Synergieeffekte genutzt). Diese Regelungen sind geschlechtsneutral! In der Realität gelten sie aufgrund der faktischen Umstände und Tendenz bei den Sorgerechtsentscheidungen (siehe oben) eher zum Nachteil der Väter.
Auswahlgrenzen und Eignungsanforderungen:
Noten im Sportunterricht. Lietsungstest für Aufnahme in bestimmte Berufe. Mindestgrößen.
Häufig zitiertes Beispiel für die Benachteiligung von Frauen:
Mordmerkmal der Heimtücke. Frauen sollen wegen körperlicher Unterlegenheit weniger in offener Konfrontation töten können, und daher auf die Heimtücke angewiesen sein. Das ist sexistisch! Auch Frauen sollten die Möglichkeit haben, nur einen Totschlag zu begehen. Das Merkmal der Heimtücke sollte nur für Männer gelten. Das ist dann echte Gleichstellung.
Bitte geh zurück zu vaeternotruf und verschone uns damit.
08.03.2021, 16:34
(08.03.2021, 14:08)Gasto schrieb: Oh nein, bitte nicht. Das wird doch wieder so ein Beitrag, wo sich die männlichen Kollegen gegenseitig versichern, dass sie alle super sind und die Frauen einfach nur keine Lust auf Arbeit haben bzw. man selbst eben der geilste ist.
Jungs, wir haben doch Eier in der Hose und sollten da auch mal etwas selbstbewusster sein, so dass man sich über so einen Spruch von dem Uni Präsidentin nicht aufregen muss.
Darf Man(n) die Wahrheit also nicht mehr aussprechen?
08.03.2021, 16:36
(08.03.2021, 15:59)Gast schrieb:(08.03.2021, 15:46)Gast schrieb: Incel-Party incoming
Linke, wenn Frauen etwaige Diskriminierungen behaupten: "Ungerechtigkeit!! Diese patriarchalen Strukturen sind ein Skandal!"
Dieselben, wenn Männer etwaige Diskriminierungen behaupten:
"Ok white cis, lass dein Incel-Selbstmitleid stecken. Boomer, cringe, scheiss AfD!"
hahahaha
08.03.2021, 16:45
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruch 218a StGB:
Gilt nur für Frauen.
Auf diesem Niveau bewegt sich dieser Thread. Incel-Müll
Gilt nur für Frauen.
Auf diesem Niveau bewegt sich dieser Thread. Incel-Müll
08.03.2021, 16:46
(08.03.2021, 15:43)Gast schrieb:Zitat:Welche Bereiche fallen euch ein, indem Männer und Frauen nicht gleichberechtigt sind?
Wehrpflicht und Grundwehrdienst:
Gilt nur für Männer.
Strafbarkeit nach § 183 StGB:
Gilt nur für Männer.
Frauenquoten bzw. Geschlechterquoten oder entsprechende Bevorzugungen bei Auswahlentscheidungen:
Gelten de facto nur zugunsten der jeweiligen Frau.
Recht auf Begründung nichtehelicher Elternschaft:
Als Frau kraft Geburt, die des Mannes kann die Frau aushebeln, wenn sie es darauf ankommen lassen will. Meines Erachtens der mit Abstand bedeutendste und offensichtlichste Skandal im deutschen Recht.
Ausschluss der nichtehelichen Elternschaft:
Die Mutter kann das Kind durch anonyme Geburt, Babyklappe und sofortige Freigabe zur Adoption (ohne Einverständnis des Vaters!) loswerden. Die Vaterschaft des Mannes kann gegen dessen Willen festgestellt werden.
Gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Eltern:
Hier waren Väter bis zur Entscheidung des EGMR der Willkür der Mutter ausgesetzt. Heute bekommen sie zumindest kein automatisches Sorgerecht. Bis sie es gerichtlich erstritten haben, kann die Mutter Tatsachen schaffen.
Streit über Sorgerecht:
Insbesondere was die Bestimmung des Lebensmittelpunktes angeht, gibt es eine klare Tendenz zugunsten der Mütter. Dies wird vor allem mit der "Kontinuität" begründet. Die Muttter betreut das Kind direkt nach der Geburt, dabei soll es dann auch bleiben. Der Vater hatte nie die Möglichkeit, in diese Position zu kommen. Dies zum einen aus natürlichen Gründen. Zum anderen, weil er sich seine Vaterschaft und auch nur einen Teil des Sorgerechts er langwierig erstreiten muss, wenn er Pech hat (siehe oben).
Unterhaltspflicht von Umgangselternteilen:
Das Familienrecht geht weiterhind davon aus, dass der eine Elternteil zu 100% das Kind betreut und der andere zu 100% dafür bezahlt. Dies auch dann, wenn der Umgangselternteil eine Betreuung im Umfang von 49% vornimmt. Der "hauptsächlich" (51% reichen aus) betreuende Elternteil trägt dann nur circa 25% der Gesamtlast (Betreuung und Barunterhalt), der Umgangselternteil 75% der Gesamtlast. Zudem ist es aus wirtschaftlichen Gründen besser, der Elternteil zu sein, zu dem das Geld fließt (satt Mietzahlungen kann ein Eigenheim abgezahlt werden usw, auch werden Synergieeffekte genutzt). Diese Regelungen sind geschlechtsneutral! In der Realität gelten sie aufgrund der faktischen Umstände und Tendenz bei den Sorgerechtsentscheidungen (siehe oben) eher zum Nachteil der Väter.
Auswahlgrenzen und Eignungsanforderungen:
Noten im Sportunterricht. Lietsungstest für Aufnahme in bestimmte Berufe. Mindestgrößen.
Häufig zitiertes Beispiel für die Benachteiligung von Frauen:
Mordmerkmal der Heimtücke. Frauen sollen wegen körperlicher Unterlegenheit weniger in offener Konfrontation töten können, und daher auf die Heimtücke angewiesen sein. Das ist sexistisch! Auch Frauen sollten die Möglichkeit haben, nur einen Totschlag zu begehen. Das Merkmal der Heimtücke sollte nur für Männer gelten. Das ist dann echte Gleichstellung.
- Das mit der Mutterschaft ist ja auch offensichtlich...
- Wäre das nicht Entziehung Minderjähriger, wenn ohne Einverständnis, wenn der Vater bekannt ist...
- Der Vater kann genauso zu Hause bleiben, wenigstens die Hälfte der Elternzeit. Wenn er das nicht macht oder will selbst schuld.
- Tatsächlich gehen 90% aller Giftmorde statistisch gesehen auf das Konto von Frauen. Sie töten einfach subtiler, das ist Fakt
-> rein rechtlich sehe ich zum Glück keine Ungleichbehandlung, mehr maße ich mir nicht an zu beurteilen.
08.03.2021, 17:38
(08.03.2021, 16:46)Sky schrieb: - Das mit der Mutterschaft ist ja auch offensichtlich...
- Wäre das nicht Entziehung Minderjähriger, wenn ohne Einverständnis, wenn der Vater bekannt ist...
- Der Vater kann genauso zu Hause bleiben, wenigstens die Hälfte der Elternzeit. Wenn er das nicht macht oder will selbst schuld.
zu 1) Erklärungsbedürftig bleibt aber, wieso die Mutter über die rechtliche Vaterschaft des biologischen Vaters disponieren kann. Der Vaterschaftsanerkennung müsste sie zustimmen. Der gerichtlichen Vaterschaftsfestellung könnte sie zuvorkommen, indem sie einen anderen Mann heiratet bzw. ein anderer Mann die vaterschaft anerkennt und sie zustimmt. Der biologische Vater also kein effektives Recht auf die rechtliche Vaterschaft. Die Pflicht hingegen (wenn die Mutter das will) schon.
zu 2) Nein, weil bei unehelichen Kindern der "Vater" in dem Moment der Geburt und Weggabe des Kindes noch gar nicht der Vater im rechtlichen Sinne ist, insbesondere ist er nicht sorgebrechtigt. Solche Fälle (Adoption gegen den Willen des Vaters) gab es ja nun schon (Fall Görgülü) bzw. gibt es sie immer noch (Babyklappe, anonyme Geburt). Strafverfolgung gibt es da aber nicht.
zu 3) Das ist nicht richtig, wenn die Eltern nicht verheiratet sind bzw. sie bei der Geburt getrennt sind. Die Mutter in Mutterschutz, der Vater muss für Unterhalt aufkommen. Die Mutter ist dann automatisch der erste betreuende Elternteil. Bei Folgeentscheidungen wird die Kontinuität ein zentrales Argument sein. Die Entscheidung geht daher schon allein deshalb zumeist zu Lasten des Vaters. Freilich eher aus faktischen Gründen, denn das Gesetz stellt nicht ausdrücklich auf das Geschlecht ab. Zuletzt gab es hier auch Entscheidungen, die das Argument der Kontinuität aufgeweicht haben. Dieses "Problem" erledigt sich womöglich zukünftig.
Zitat:-> rein rechtlich sehe ich zum Glück keine Ungleichbehandlung, mehr maße ich mir nicht an zu beurteilen.
Und bei den anderen Fällen?
Zitat:Tatsächlich gehen 90% aller Giftmorde statistisch gesehen auf das Konto von Frauen. Sie töten einfach subtiler, das ist Fakt
Mag sein. Aber macht das das Heimtückemerkmal jetzt sexistisch? Außerhalb der Emma-Redaktion und der Strafrechtsausschusses des "Deutschen Juristinnenbund" wird das aber wohl auch nicht ernsthaft behauptet. Diese "Diskussion" kann man daher wohl einfach ales Kuriosum betrachten.
08.03.2021, 17:50
(08.03.2021, 17:38)Gast schrieb:(08.03.2021, 16:46)Sky schrieb: - Das mit der Mutterschaft ist ja auch offensichtlich...
- Wäre das nicht Entziehung Minderjähriger, wenn ohne Einverständnis, wenn der Vater bekannt ist...
- Der Vater kann genauso zu Hause bleiben, wenigstens die Hälfte der Elternzeit. Wenn er das nicht macht oder will selbst schuld.
zu 1) Erklärungsbedürftig bleibt aber, wieso die Mutter über die rechtliche Vaterschaft des biologischen Vaters disponieren kann. Der Vaterschaftsanerkennung müsste sie zustimmen. Der gerichtlichen Vaterschaftsfestellung könnte sie zuvorkommen, indem sie einen anderen Mann heiratet bzw. ein anderer Mann die vaterschaft anerkennt und sie zustimmt. Der biologische Vater also kein effektives Recht auf die rechtliche Vaterschaft. Die Pflicht hingegen (wenn die Mutter das will) schon.
zu 2) Nein, weil bei unehelichen Kindern der "Vater" in dem Moment der Geburt und Weggabe des Kindes noch gar nicht der Vater im rechtlichen Sinne ist, insbesondere ist er nicht sorgebrechtigt. Solche Fälle (Adoption gegen den Willen des Vaters) gab es ja nun schon (Fall Görgülü) bzw. gibt es sie immer noch (Babyklappe, anonyme Geburt). Strafverfolgung gibt es da aber nicht.
zu 3) Das ist nicht richtig, wenn die Eltern nicht verheiratet sind bzw. sie bei der Geburt getrennt sind. Die Mutter in Mutterschutz, der Vater muss für Unterhalt aufkommen. Die Mutter ist dann automatisch der erste betreuende Elternteil. Bei Folgeentscheidungen wird die Kontinuität ein zentrales Argument sein. Die Entscheidung geht daher schon allein deshalb zumeist zu Lasten des Vaters. Freilich eher aus faktischen Gründen, denn das Gesetz stellt nicht ausdrücklich auf das Geschlecht ab. Zuletzt gab es hier auch Entscheidungen, die das Argument der Kontinuität aufgeweicht haben. Dieses "Problem" erledigt sich womöglich zukünftig.
Zitat:-> rein rechtlich sehe ich zum Glück keine Ungleichbehandlung, mehr maße ich mir nicht an zu beurteilen.
Und bei den anderen Fällen?
Zitat:Tatsächlich gehen 90% aller Giftmorde statistisch gesehen auf das Konto von Frauen. Sie töten einfach subtiler, das ist Fakt
Mag sein. Aber macht das das Heimtückemerkmal jetzt sexistisch? Außerhalb der Emma-Redaktion und der Strafrechtsausschusses des "Deutschen Juristinnenbund" wird das aber wohl auch nicht ernsthaft behauptet. Diese "Diskussion" kann man daher wohl einfach ales Kuriosum betrachten.
Junge, schreib deine Dissertation woanders.
08.03.2021, 17:52
Das Gendern mittels diskriminierenden Gendersternchen (alle anderen als männlich und weiblichen Geschlechter "werden nur mitgedacht") war auch mal ein bloßes Kuriosum. Mittlerweile verfängt diese Ideologie aber in immer weiteren Kreisen.
08.03.2021, 18:16
(08.03.2021, 15:59)Gast schrieb:(08.03.2021, 15:46)Gast schrieb: Incel-Party incoming
Linke, wenn Frauen etwaige Diskriminierungen behaupten: "Ungerechtigkeit!! Diese patriarchalen Strukturen sind ein Skandal!"
Dieselben, wenn Männer etwaige Diskriminierungen behaupten:
"Ok white cis, lass dein Incel-Selbstmitleid stecken. Boomer, cringe, scheiss AfD!"
Ich will gar nicht auf die politische Ebene gehen, weil Begriffe wie "links" & "rechts" bloß spalten. Wir sind one big family auf diesem Planeten. Ich stimme dir aber zu, dass dieses ständige "Boomer" einfach unnötig ist - I mean for real, you ain't got parents?!
So führt man keinen Diskurs, das ist einfach nur Altersdiskrimierung. In dieser Hinsicht können wir viel vom wahren HipHop lernen. Z.B. hat mich ein Hater im Jura-Rap 2.0 Thread auch "Boomer" genannt. Aber ich steh da drüber und hab nicht mit Hass geantwortet. Sondern mit realem Oldschool-Rap. Schaut da gern mal vorbei Aber bitte sportlich bleiben, denn Rap ist Sport (manchmal auch Kampfsport, aber am Ende gibt man sich immer die Hand). Also wie es so schön im HipHop heißt: Love, Peace & Harmony! PEACE OUT