03.03.2021, 21:35
Hey Leute,
ich sitz mal wieder an einer ganz tollen Akte für meine Richterin und frag mich gerade wo in den Tatbestand man so Angaben reinsetzt wie, dass der Kläger Urkunde xy eingereicht hat etc.
Die Beteiligten streiten hier maßgeblich um deren Qualität/Aussagekraft und die Urkunden wurden auch nur aus eigenem Bestreben des Klägers eingereicht (also ohne Aufforderung des Gerichts o.ä.).
In die Prozessgeschichte finde ich passt es nicht wirklich, weil der Kläger eben vorträgt "ich reiche ein und die Fehler, die die Beklagte gerügt hat, resultierten aus vorherigen Fehlern des Übersetzers der Urkunde".. Also insofern ists ja noch keine Beweiswürdigung, aber da er auch was inhaltlich zur Urkunde vorträgt, kann ichs ja aus seinem Vortrag auch nicht rauslassen...
Hab es jetzt im streitigen Klägervortrag immer so formuliert "dem Schreiben lege er hier Urkunde XY bei, aus der sich auch ... ergebe".
Denkt ihr, dass das so in Ordnung geht oder hat jemand alternative Vorschläge?
Lieben Dank im Voraus!
ich sitz mal wieder an einer ganz tollen Akte für meine Richterin und frag mich gerade wo in den Tatbestand man so Angaben reinsetzt wie, dass der Kläger Urkunde xy eingereicht hat etc.
Die Beteiligten streiten hier maßgeblich um deren Qualität/Aussagekraft und die Urkunden wurden auch nur aus eigenem Bestreben des Klägers eingereicht (also ohne Aufforderung des Gerichts o.ä.).
In die Prozessgeschichte finde ich passt es nicht wirklich, weil der Kläger eben vorträgt "ich reiche ein und die Fehler, die die Beklagte gerügt hat, resultierten aus vorherigen Fehlern des Übersetzers der Urkunde".. Also insofern ists ja noch keine Beweiswürdigung, aber da er auch was inhaltlich zur Urkunde vorträgt, kann ichs ja aus seinem Vortrag auch nicht rauslassen...
Hab es jetzt im streitigen Klägervortrag immer so formuliert "dem Schreiben lege er hier Urkunde XY bei, aus der sich auch ... ergebe".
Denkt ihr, dass das so in Ordnung geht oder hat jemand alternative Vorschläge?
Lieben Dank im Voraus!
03.03.2021, 22:02
Du kannst schreiben, der Kläger behauptet xx unter Verweis auf das Schreiben vom ... bzw. Gutachten vom...