03.03.2021, 16:12
Hallo zusammen,
ich benötige euer Schwarmwissen. Gibt es Fallbücher/Übungsaufgaben etc., mit denen man speziell die Anfertigung eines Aktenauszugs und das Schreiben eines Tatbestands üben kann? Ich stehe am Anfang meines Referendariats und habe doch immer wieder Probleme damit (insb wann man Rechtsansichten aufnimmt und wann nicht).
Danke schonmal!
ich benötige euer Schwarmwissen. Gibt es Fallbücher/Übungsaufgaben etc., mit denen man speziell die Anfertigung eines Aktenauszugs und das Schreiben eines Tatbestands üben kann? Ich stehe am Anfang meines Referendariats und habe doch immer wieder Probleme damit (insb wann man Rechtsansichten aufnimmt und wann nicht).
Danke schonmal!
04.03.2021, 21:12
Vielleicht hilft dir das Skript von Dresenkamp & Sachtleber, Zivilakte - Von der Klageschrift bis zum Urteil weiter. Autoren sind Arbeitsgemeinschaftsleiter, bzw. Prüfer aus Schleswig-Holstein. In dem Skript wird der Verfahrensablauf von der Klageeinreichung bis zum Urteil verständlich anhand einer Akte erklärt. Zum Tatbestand schreiben sie aber auch nur das Wesentliche. Ich habe das Skript aber auch nur kurz mal überflogen.
Ansonsten gibt es bei jura online noch einen mehrteiligen Aufsatz, wie man ein Zivilurteil schreibt. Da ist dann auch ein Kapitel zum Tatbestand.
Ich habe nämlich auch keinen Plan, was alles genau in den Tatbestand gehört. Alle schreiben nur kurz und knapp, was reingehört und dann schreiben sie, ist ja alles ganz einfach, weiter zu den wichtigeren Entscheidungsgründen. Zu einer richtigen Entscheidung kann man aber nur kommen, wenn man den TB richtig durchdacht hat.
Ansonsten gibt es bei jura online noch einen mehrteiligen Aufsatz, wie man ein Zivilurteil schreibt. Da ist dann auch ein Kapitel zum Tatbestand.
Ich habe nämlich auch keinen Plan, was alles genau in den Tatbestand gehört. Alle schreiben nur kurz und knapp, was reingehört und dann schreiben sie, ist ja alles ganz einfach, weiter zu den wichtigeren Entscheidungsgründen. Zu einer richtigen Entscheidung kann man aber nur kommen, wenn man den TB richtig durchdacht hat.
04.03.2021, 21:28
(04.03.2021, 21:12)Gast schrieb: Vielleicht hilft dir das Skript von Dresenkamp & Sachtleber, Zivilakte - Von der Klageschrift bis zum Urteil weiter. Autoren sind Arbeitsgemeinschaftsleiter, bzw. Prüfer aus Schleswig-Holstein. In dem Skript wird der Verfahrensablauf von der Klageeinreichung bis zum Urteil verständlich anhand einer Akte erklärt. Zum Tatbestand schreiben sie aber auch nur das Wesentliche. Ich habe das Skript aber auch nur kurz mal überflogen.
Ansonsten gibt es bei jura online noch einen mehrteiligen Aufsatz, wie man ein Zivilurteil schreibt. Da ist dann auch ein Kapitel zum Tatbestand.
Ich habe nämlich auch keinen Plan, was alles genau in den Tatbestand gehört. Alle schreiben nur kurz und knapp, was reingehört und dann schreiben sie, ist ja alles ganz einfach, weiter zu den wichtigeren Entscheidungsgründen. Zu einer richtigen Entscheidung kann man aber nur kommen, wenn man den TB richtig durchdacht hat.
Eine Idee wäre evtl sich Kaiseraltklausuren zu besorgen, gibt's oft auf ebaykleinanzeigen oder FB und die ausformulieren Tatbestände sind oft recht gut.
Ansonsten kann ich empfehlen viele (vor allem erstinstanzliche) Urteile zu lesen und mal selber rumprobieren, ob es besser klappt den TB oder die EG zuerst zu schreiben. Bei mir klappt es deutlich besser den TB am Ende zu schreiben, dann ist er jedenfalls immer kongruent. Ansonsten macht Übung halt den Meister
04.03.2021, 21:48
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps!
Online gibt es einen Übungsfall von Anders/Gehle, bei dem ein Aktenauszug in der Lösung ist und dort wird erstmal alles aufgeführt und dann das durchgestrichen, was nicht reingehört (mit Begründung). Fand ich super hilfreich, vor allem weil man dann weiß wieso XY nicht in den Tatbestand gehört. Ich hatte gehofft, dass es vielleicht noch mehrere solcher Übungsfälle gibt. Bei Urteilen weiß man ja leider nicht, was im Vorfeld weggestrichen wurde.
Online gibt es einen Übungsfall von Anders/Gehle, bei dem ein Aktenauszug in der Lösung ist und dort wird erstmal alles aufgeführt und dann das durchgestrichen, was nicht reingehört (mit Begründung). Fand ich super hilfreich, vor allem weil man dann weiß wieso XY nicht in den Tatbestand gehört. Ich hatte gehofft, dass es vielleicht noch mehrere solcher Übungsfälle gibt. Bei Urteilen weiß man ja leider nicht, was im Vorfeld weggestrichen wurde.
04.03.2021, 21:56
(04.03.2021, 21:48)Gast schrieb: Vielen Dank für die hilfreichen Tipps!
Online gibt es einen Übungsfall von Anders/Gehle, bei dem ein Aktenauszug in der Lösung ist und dort wird erstmal alles aufgeführt und dann das durchgestrichen, was nicht reingehört (mit Begründung). Fand ich super hilfreich, vor allem weil man dann weiß wieso XY nicht in den Tatbestand gehört. Ich hatte gehofft, dass es vielleicht noch mehrere solcher Übungsfälle gibt. Bei Urteilen weiß man ja leider nicht, was im Vorfeld weggestrichen wurde.
Naja an Urteile dachte ich auch eher wegen Formulierungen und Reihenfolge. Wegstreichen kannst du alles, was du nicht zur subsumtion unter Normen in Zulässigkeit oder Begründetheit brauchst. Deswegen finde ich es auch einfacher, den TB am Schluss zu schreiben