07.03.2019, 14:14
Hallo an Alle.
Welche Unterschiede habt ihr zwischen der Zivilrechtsstation an einem Amtsgericht und einem Landgericht gemerkt? Sind die Richter am AG lockerer drauf? Ist der Arbeitsaufwand unterschiedlich? Oder hängt alles so stark von den einzelnen Richtern ab, dass man nicht pauschalisieren kann?
War vllt. jemand von euch in Karlsruhe und kann mir eine Richterin bzw. einen Richter empfehlen, bei der/dem die Arbeitsbelastung möglichst niedrig ist? Bis zur Anwaltsstation liegt meine Priorität absolut bei der Examensvorbereitung.
LG
Lisa
Welche Unterschiede habt ihr zwischen der Zivilrechtsstation an einem Amtsgericht und einem Landgericht gemerkt? Sind die Richter am AG lockerer drauf? Ist der Arbeitsaufwand unterschiedlich? Oder hängt alles so stark von den einzelnen Richtern ab, dass man nicht pauschalisieren kann?
War vllt. jemand von euch in Karlsruhe und kann mir eine Richterin bzw. einen Richter empfehlen, bei der/dem die Arbeitsbelastung möglichst niedrig ist? Bis zur Anwaltsstation liegt meine Priorität absolut bei der Examensvorbereitung.
LG
Lisa
08.03.2019, 19:47
Hallo Lisa,
ich meine, dass man nicht pauschalieren kann. Die konkrete Art / Inhalt der Arbeit hängt tatsächlich vom RichterIn ab.
Gleichwohl pauschaliere ich mal und meine, dass man in der Ausbildung mit dem AG besser fährt. Einfach deshalb, weil ich glaube dass die Akten dort tendenziell (!) weniger dick ausfallen dürften und man gleichwohl - je nach AG/RichterIn - einiges mitnehmen und lernen kann, auch speziell für's Examen.
ich meine, dass man nicht pauschalieren kann. Die konkrete Art / Inhalt der Arbeit hängt tatsächlich vom RichterIn ab.
Gleichwohl pauschaliere ich mal und meine, dass man in der Ausbildung mit dem AG besser fährt. Einfach deshalb, weil ich glaube dass die Akten dort tendenziell (!) weniger dick ausfallen dürften und man gleichwohl - je nach AG/RichterIn - einiges mitnehmen und lernen kann, auch speziell für's Examen.
08.03.2019, 20:43
(08.03.2019, 19:47)Gast334 schrieb: Hallo Lisa,
ich meine, dass man nicht pauschalieren kann. Die konkrete Art / Inhalt der Arbeit hängt tatsächlich vom RichterIn ab.
Gleichwohl pauschaliere ich mal und meine, dass man in der Ausbildung mit dem AG besser fährt. Einfach deshalb, weil ich glaube dass die Akten dort tendenziell (!) weniger dick ausfallen dürften und man gleichwohl - je nach AG/RichterIn - einiges mitnehmen und lernen kann, auch speziell für's Examen.
Das mit der Dicke der Akten kann ich bestätigen. Wenn du eine Akte am LG bearbeiten sollst, wird das naturgemäß regelmäßig länger dauern.
Dass man am AG mehr fürs Examen mitnehmen kann, kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt, wie bereits mein Vorredner angedeutet hat, auf den Ausbilder an und wie er deine Ausbildung gestaltet. Mein Ausbilder am LG hat mir beispielsweise nur Akten mit examensrelevanten Rechtsgebieten heraus gesucht. Dadurch konnte ich viel mitnehmen. Andererseits blieb dadurch möglicherweise weniger Zeit, um Skripte durchzuarbeiten.
08.03.2019, 20:45
Hallo Lisa,
ich glaube, dass für den Referendar das AG regelmäßig die bessere Wahl ist. In den Verfahren am LG ist häufig Spezialwissen gefragt (Banksachen, Versicherungssachen), das man als Referendar häufig noch nicht mitbringt. Zudem sind die Verfahren idR umfangreicher und dauern daher länger, so dass man den Lauf einer Akte nicht in dem Umfang verfolgen kann, wie beim AG.
ich glaube, dass für den Referendar das AG regelmäßig die bessere Wahl ist. In den Verfahren am LG ist häufig Spezialwissen gefragt (Banksachen, Versicherungssachen), das man als Referendar häufig noch nicht mitbringt. Zudem sind die Verfahren idR umfangreicher und dauern daher länger, so dass man den Lauf einer Akte nicht in dem Umfang verfolgen kann, wie beim AG.
24.04.2019, 10:58
Das kommt mMn immer auf den Richter an. Ich würde mich aber meiner Vorgängerin anschließen und behaupten, dass Du beim AG bessere Chancen hast