26.02.2021, 16:13
Wie klage ich außergerichtliche RA Gebühren mit ein, wenn die Höhe dieser Gebühren unklar ist, da es sich um eine Feststellungsklage handelt?
So
Die beklagte zu verurteilen, den Kläger von seinen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten iHv [...] EUR freizustellen?
Und beantrage zusätzlich streitwertfestsetzung.
Das heißt nach Klageerhebung ergänze ich den Antrag??
PLEASE TELL ME!
So
Die beklagte zu verurteilen, den Kläger von seinen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten iHv [...] EUR freizustellen?
Und beantrage zusätzlich streitwertfestsetzung.
Das heißt nach Klageerhebung ergänze ich den Antrag??
PLEASE TELL ME!
26.02.2021, 19:03
Wenn du einen Freistellungsantrag stellst, musst du die Forderung schon beziffern können.
Was ist es denn für eine FK?
Du könntest einen weiteren FK Antrag machen:... festzustellen, dass der Beklagte die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten des Klägers zu tragen hat
Wenn du auf Schadensersatz klagst, gehören die es außergerichtlichen Kosten auch zum Schaden. Dann reicht: festzustellen, dass der Beklagte dem Kläger gegenüber auch für sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Ereignis vom ... haftet
Dann müsstest du begründen, warum sie noch nicht beziffert werden können
Was ist es denn für eine FK?
Du könntest einen weiteren FK Antrag machen:... festzustellen, dass der Beklagte die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten des Klägers zu tragen hat
Wenn du auf Schadensersatz klagst, gehören die es außergerichtlichen Kosten auch zum Schaden. Dann reicht: festzustellen, dass der Beklagte dem Kläger gegenüber auch für sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Ereignis vom ... haftet
Dann müsstest du begründen, warum sie noch nicht beziffert werden können
26.02.2021, 19:18
(26.02.2021, 19:03)bln schrieb: Wenn du einen Freistellungsantrag stellst, musst du die Forderung schon beziffern können.
Was ist es denn für eine FK?
Du könntest einen weiteren FK Antrag machen:... festzustellen, dass der Beklagte die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten des Klägers zu tragen hat
Wenn du auf Schadensersatz klagst, gehören die es außergerichtlichen Kosten auch zum Schaden. Dann reicht: festzustellen, dass der Beklagte dem Kläger gegenüber auch für sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Ereignis vom ... haftet
Dann müsstest du begründen, warum sie noch nicht beziffert werden können
klingt nach stufenklage sogar
26.02.2021, 19:50
Es braucht keine Stufenklage, sondern in der Tat einen Feststellungsantrag.
Davon mal ab: bitte zwischen außergerichtliche Kosten und vorgerichtliche Kosten trennen. Begrifflich ist es einfacher, wenn mit außergerichtlich die Kosten abseits der Gerichtskosten des Klageverfahrens gemeint sind, vorgerichtlich eben Anwaltskosten im Wege des SEA, die vor dem Klageverfahren entstanden sind
Davon mal ab: bitte zwischen außergerichtliche Kosten und vorgerichtliche Kosten trennen. Begrifflich ist es einfacher, wenn mit außergerichtlich die Kosten abseits der Gerichtskosten des Klageverfahrens gemeint sind, vorgerichtlich eben Anwaltskosten im Wege des SEA, die vor dem Klageverfahren entstanden sind
26.02.2021, 21:07
SEA?
26.02.2021, 22:37
Ich denke mal, dass mit SEA = Schadensersatzanspruch...wird aus dem Kontext doch eigentlich auch ganz gut deutlich
27.02.2021, 00:33
Was ist dann der Unterschied zwischen außergerichtlich und vorgerichtlich
27.02.2021, 01:24
(26.02.2021, 19:50)Gast schrieb: Es braucht keine Stufenklage, sondern in der Tat einen Feststellungsantrag.
Davon mal ab: bitte zwischen außergerichtliche Kosten und vorgerichtliche Kosten trennen. Begrifflich ist es einfacher, wenn mit außergerichtlich die Kosten abseits der Gerichtskosten des Klageverfahrens gemeint sind, vorgerichtlich eben Anwaltskosten im Wege des SEA, die vor dem Klageverfahren entstanden sind
Sitzen 6
27.02.2021, 19:54
(27.02.2021, 00:33)bln schrieb: Was ist dann der Unterschied zwischen außergerichtlich und vorgerichtlich
Vorgerichtliche RA-Kosten sind die, die vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens durch Beauftragung des RA angefallen sind. Die werden dann idR als Schadensersatzforderung in dem späteren Rechtsstreit als Nebenforderung geltend gemacht (Zahlung oder Freistellung).
Außergerichtliche Kosten sind die Kosten der Rechtsanwälte in Abgrenzung zu den Gerichtskosten. Also wenn im Kostentenor steht "Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen" heißt das: die Gerichtskosten + die Kosten des eigenen Anwalts (Verfahrensgebühr + ggf Termins- und Einigungsgebühr) + die des gegnerischen Anwalts (Verfahrens-, Termins-, Einigungsgebühr) .