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  3. Abstrakter Anklagesatz WaffG
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Abstrakter Anklagesatz WaffG
Gast2702
Gast
 
#1
22.02.2021, 19:14
Hallo Zusammen, 

ich habe Schwierigkeiten mit der Bildung von dem abstrakten Anklagesatz zu folgendem Sachverhalt. 
Person X besitzt zwei verbotene Gegenstände. Ich habe recherchiert und laut BGH ist dies als Tateinheit zu behandeln (was mir einleuchtet). So jetzt bekomme ich es nicht hin den Anklagesatz schön bzw richtig zu formuliert, vielleicht kann mir jemand helfen?


...
Wird angeklagt 
durch dieselbe Handlung

vorsätzlich entgegen 2 Abs. 3 iVm Anlage 2 Abschnitt 1
a) Nummer 1.3.2 WaffG einen Schlagring,
b) Nummer 1.3.8 WaffG einen Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt ist, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen, besessen zu haben.

Vorab danke für jede Antwort!
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Gast
Gast
 
#2
22.02.2021, 20:44
Ich würde a) und b) wegmachen und das durch ein „und“ verbinden
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Gast
Gast
 
#3
22.02.2021, 22:52
Weil Tateinheit würde ich a) und b) drinnen lassen aber wie der Vorposter ein und einfügen.
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Gast
Gast
 
#4
22.02.2021, 23:03
"besessen zu haben" solltest du durch einen weiteren Absatz allerdings hinter die Klammer ziehen, weil sich dieses Merkmal sowohl auf a) als auch auf b) bezieht.
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