19.02.2021, 22:05
Hallo, hat jemand Infos, wie viel man nebenbei in Bayern verdienen darf und ab wann wie viel gekürzt wird? Wurde nicht so recht schlau.
Danke!
Lg
Danke!
Lg
19.02.2021, 22:20
20.02.2021, 11:43
20.02.2021, 23:54
Würde in jedem Fall empfehlen, angestellt tätig zu sein und nicht selbstständig.
Das LfF kürzt bei einer selbstständigen Nebentätigkeit auf Grundlage des Umsatzes und nicht des Gewinns. Da kann schon mal mehr gekürzt werden, als Gewinn bleibt...
Das LfF kürzt bei einer selbstständigen Nebentätigkeit auf Grundlage des Umsatzes und nicht des Gewinns. Da kann schon mal mehr gekürzt werden, als Gewinn bleibt...
22.02.2021, 15:38
Super, danke für die hilfreiche Antwort! Kannst du auch einen Betrag nennen, ab wann erfahrungsgemäß gekürzt wird? ich nehme an, dass z.B. 450 € nicht auf die Unterhaltshilfe angerechnet werden?
Merci !
Merci !
22.02.2021, 16:48
(22.02.2021, 15:38)danny schrieb: Super, danke für die hilfreiche Antwort! Kannst du auch einen Betrag nennen, ab wann erfahrungsgemäß gekürzt wird? ich nehme an, dass z.B. 450 € nicht auf die Unterhaltshilfe angerechnet werden?
Merci !
Das hat der Kollege doch oben bereits beantwortet?! Nochmal: Art. 3 Abs. 3 SiGjurVD.