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  3. Härtefallquote Refanmeldung Hessen
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Härtefallquote Refanmeldung Hessen
.Gast.
Gast
 
#1
15.02.2021, 15:25
Hallo Zusammen, 
vllt hat jemand von euch Erfahrung, wenn es um die Härtefallquote bei der Refplatzzuteilung in Hessen oder vllt auch allgemein geht.

Mein Fall: ich habe mich für das Ref zum Mai 2021 beworben und komme aus dem Umkreis von Ffm.
Nun hat nach Antragstellung ein Familienmitglied eine Krebsdiagnose erhalten, sodass ich als einzige Angehörige die weitere Organisation & Pflege übernehmen werde. 

Aufgrund der aktuellen Einstellungssituation kann man sich je nach Note ja nicht mehr sicher sein im "näheren" Umfeld einen Platz zugeteilt zu bekommen.

Gibt es jemanden, der vllt in einer ähnlichen Situation ist oder war und mir sagen kann, ob man als pflegender Angehöriger in die Härtefallquote fällt?
Ein Fahrtweg von 1,5-2h one way ist in meiner aktuellen Situation natürlich absolut nicht machbar..
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Xariego
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2021
#2
15.02.2021, 15:43
Ich würde schon sagen, dass das ein gewichtiger sozialer Faktor ist, den das OLG bei der Platzvergabe berücksichtigen wird. Du müsstest den Grund natürlich so schnell wie möglich mitteilen und in geeigneter Weise glaubhaft machen, sofern noch nicht geschehen.

Letztlich kann dir aber niemand hier Sicherheit geben, zumal jeder Fall natürlich einzigartig ist. Selbst wenn es hier jemanden gibt, der über eine Härtefallregelung den Platzwunsch erfüllt bekommen hat, so wirst du auch bei einem – auf den ersten Blick – vergleichbar gelagerten Fall keine sicheren Rückschlüsse auf dein Verfahren ableiten können. Denn letztlich spielen da so viele Faktoren und Unwägbarkeiten mit rein (Wie viele Bewerber gab es für Frankfurt in dem Durchgang?; Haben vielleicht noch andere Faktoren wie ein zeitweiliger Wohnsitz in Frankfurt eine Rolle gespielt?; Wer war Sachbearbeiter? etc. pp.).

Am ehesten wird man dir wohl telefonisch beim OLG Auskunft darüber geben können, immerhin nehmen die die Platzvergabe vor und sind auch vertraut mit Bewerberanzahl, Platzvergabekriterien etc. Aber vermutlich wird man sich dort mit voreiligen Versprechungen zurückhalten wollen. Daher bleibt wohl nur: Abwarten und hoffen. Ich drück die Daumen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2021, 15:46 von Xariego.)
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Gast
Gast
 
#3
15.02.2021, 15:54
wäre es nicht sinnvoller erstmal zu warten....? Das Ref ist meiner Ansicht ein Vollzeitjob, da kannst du nicht noch nebenbei ein Familienmitglied pflegen
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Gast
Gast
 
#4
15.02.2021, 20:15
Das ist doch kein Härtefall sondern gelebte Realität für so viele berufstätige Menschen, dass es dazu gesetzliche Regelungen gibt
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Gast
Gast
 
#5
15.02.2021, 20:21
(15.02.2021, 15:54)Gast schrieb:  wäre es nicht sinnvoller erstmal zu warten....? Das Ref ist meiner Ansicht ein Vollzeitjob, da kannst du nicht noch nebenbei ein Familienmitglied pflegen



Das Ref ist doch gerade im ersten Jahr kein Vollzeitjob. Man hat Freizeit ohne Ende. Im zweiten Jahr ist es es nur mit der Wahl entsprechender Stationen, aber da ist man dann auch selber Schuld.
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Gast30
Gast
 
#6
15.02.2021, 20:28
Da muss ich meinem Vorredner doch widersprechen. Die Härtefallquote gibt es ja sicherlich nicht grundlos. Es sollte doch wohl nachvollziehbar sein, dass man bei einem pflegebedürftigen Familienmitglied nicht mehrmals die Woche stundenlang zusätzlich zur "normalen Arbeitszeit" in Bus/Bahn/Auto sitzen kann. Gerade für diese Fälle sollte es doch die Möglichkeit geben, seine Ausbildung in der Umgebung des Wohnorts abzuschließen. 
Gelebte Realität wird es sicherlich nicht sein, dass man seinen Wohnort bzw. den Wohnort des pflegebedürftigen Angehörigen, 2 Stunden entfernt vom Arbeitsplatz hat. 
Ich würde auch sagen: frag direkt beim OLG nach bevor du dich hier verunsichern lässt. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen und wünsche dir alles Gute!
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