09.02.2021, 14:17
Hat denn jemand mit den Kaiser-Skripten gelernt und kann was dazu sagen, ob die vom Umfang her was taugen und wirklich alles Wesentliche einmal auf den Punkt bringen, so dass man in Verbindung mit den Kommentaren eine gute Basis für die Examensklausuren hat?
09.02.2021, 14:31
Fast alle lernen mit Kaiser. Die Skripten setzen aber einiges voraus, weil sie sich eben nur auf die im zweiten Examen abgeprüften Themen beziehen. Schau dir doch einfach ein paar Skripten einmal an, dann merkst du, ob sie zu dir passen oder nicht.
09.02.2021, 14:43
(09.02.2021, 14:06)Gast schrieb:(09.02.2021, 13:04)Gast schrieb: Wenn Dir bis Mai langweilig werden sollte, könntest Du das materielle Recht wiederholen. Dafür hat man während der Stationen nämlich nur wenig Zeit. Achte aber darauf, dass es spezifisch für das zweite Staatsexamen ist. Beispielsweise bietet Kaiser dafür Seminare oder ein Skript an.
Daneben könntest Du das Prozessrecht mit den Unterlagen aus dem ersten Staatsexamen wiederholen und man kann sich die Ausbildungspläne für die Stationen durchlesen.
Inwiefern ist da ein Unterschied? Inwiefern ist der erheblich?
Meine Überlegungen vor Beginn des Ref:
StrafR: ich bin zumindest im BT absolut erstklassig mit den Büchern von Rengier gefahren. Ich kann die flüssig lesen und die bleiben gut bei mir im Kopf. Ich hoffe, noch ein letztes Mal auf diese setzen zu können. Oder fehlt das vielleicht was? Oder ist das irgendwie deutlich zu viel des Guten?
ÖffR: hier habe ich erstklassige Unterlagen aus dem Rep, die mir wirklich viel gebracht haben und die auf Systemwissen setzen. Gerade das Verwaltungsrecht ist ja ohnehin schon im 1. Examen vergeichsweise prozesslastig. Vermutlich fehlen die typischen Nebengebiete des Verwaltungsrecht BT (Schulrecht, Waffenrecht und sowas). Ansonsten wollte ich hauptsächlich auch dieses Mal hierauf setzen. Oder?
ZivilR: klingt komisch, aber ich habe im 1. Examen das Zivilrecht über weite Teile auf Lücke gelernt. Habe mein 1. Examen mehr oder weniger mit den anderen beiden Gebieten gut bestanden. Habe einiges aus dem Zivilrecht, das ich für das 1. Examen hätte können müssen, also noch nie gehört oder gelesen. Vor allem fehlt mir ein nennenswertes "Verständnis" für dieses Gebiet. Das Wissen, was bei denen anderen zu Beginn des Ref noch hängengeblieben ist, habe ich also nie gehabt. Dass ich hierin 4 Klausuren schreiben muss, bereitet mir Angst. Daher dachte ich, dass ich das jetzt einfach etwas aufholen muss und daher doch mit dem Stoff aus dem 1. Examen beginnen muss.
Was meint ihr?
Lerne Zivilrecht. Da kommt es oft wirklich darauf an, die gesetzlichen Zusammenhänge zu erkennen und das Prüfungsschema ergibt sich nicht so "leicht" wie im in Ö-Recht oder im Strafrecht, sondern man muss sich wirklich weit verstreut im Gesetz gut auskennen. Schau dir die Klassiker an (Autounfall, Schadensersatz mit Beteiligung eines Tiers) und werde fit in BGB AT (vor allem die anwaltlichen Alt-Klausuren die ich bisher gesehen habe hatten alle BGB AT dabei) und Schuldrecht AT. Mach dich mit Mietrecht vertraut (vor allem wenn deine Zivilstation am Amtsgericht ist). Schau dir Gesamtschuld, Aufrechnung, Bürgschaft, Darlehen, Grundbuchberichtigung und so an.
Das materielle Strafrecht ist das materielle Strafrecht. Da musst du bloß schauen, dass du dich an die Rechtsprechung hälst und die Literaturmeinung mehr oder weniger ignorierst.
Die Sonder-Gebiete im Ö-Recht sind dazu da um Abzuprüfen, ob du mit unbekannten Normen umgehen kannst. Wissen ist da (vor allem vor Beginn des Refs) nicht zwingend erforderlich.