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Fachanwaltslehrgang
Fragender
Gast
 
#1
02.02.2021, 12:58
Hallo alle zusammen,

ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu machen, wenn man das 2. Examen noch nicht endgültig und rechtskräftig wiederholt nicht bestanden hat, da Widerspruchsverfahren noch läuft? 

Laut Arbeitsamt gilt es als Weiterbildung. Aber wenn man kein Volljurist ist und keine Anwaltszulassung hat und haben wird, was bringt der Titel einem? 

LG
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Gast
Gast
 
#2
02.02.2021, 13:11
Nein
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Planlos
Gast
 
#3
02.02.2021, 13:49
(02.02.2021, 12:58)Fragender schrieb:  Hallo alle zusammen,

ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu machen, wenn man das 2. Examen noch nicht endgültig und rechtskräftig wiederholt nicht bestanden hat, da Widerspruchsverfahren noch läuft? 

Laut Arbeitsamt gilt es als Weiterbildung. Aber wenn man kein Volljurist ist und keine Anwaltszulassung hat und haben wird, was bringt der Titel einem? 

LG



Ich hätte jetzt gesagt: Ohne Zulassung kein Fachanwaltstitel...
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Gast
Gast
 
#4
02.02.2021, 22:46
unglaublich die Frage  Wütend
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Gast
Gast
 
#5
02.02.2021, 22:51
(02.02.2021, 22:46)Gast schrieb:  unglaublich die Frage  Wütend

Was ist daran unglaublich? Selbstverständlich kann man den FA jetzt schon machen!
Bei einigen Arbeitgebern ist das auch gerne gesehen, weil man 1. etwas dabei lernt und 2. zeigt, in welche Richtung man will.
Man muss halt nur wissen, dass man den Titel nicht nur durch die theoretische Prüfung bekommt und nach der Prüfung an Fortbildungen teilnehmen muss.
Fertig.
Das machen übrigens sehr viele so ;)
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Gast
Gast
 
#6
03.02.2021, 01:21
Es geht hier aber darum, ob es sinnvoll sei den Kurs zu machen, wenn noch in den Sternen steht, ob man überhaupt jemals als Anwalt arbeiten kann. Anderer Sachverhalt also; dass ein früher FA-Kurs ansonsten gerne gesehen wird, ist klar.
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Gast
Gast
 
#7
03.02.2021, 08:23
Ich glaube, es gibt schlimmere Entscheidungen, als einfach so einen Kurs zu machen ?
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Gast
Gast
 
#8
03.02.2021, 10:02
lasst den Scheiß. Kostet nur Geld. Die Fortbildungspflicht nervt und kostet Geld. FA Titel kriegt man frühestens drei Jahre nach Zulassung. Total sinnloses Vorhaben.
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BB123
Gast
 
#9
03.02.2021, 12:02
Wenn das Widerspruchverfahren erfolgreich wird, dann bringt das auf jeden Fall was. Wenn nicht, dann eher wenig, da kein FA-Titel verliehen werden kann. Vielleicht lieber "Fachausbildung Mediation"? Haben einige Anwälte aber auch "Nicht-Anwälte", die juristisch tätig sind.
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