26.01.2021, 14:40
(25.01.2021, 17:27)Gast-TE schrieb: Hallo liebes Forum,
ich hoffe einige Berufserfahrene können mir weiterhelfen.
Meine Situation:
Ich habe letzte Woche mein 2. Examen mit 7,5 Punkten bestanden. Ich bin auf jeden Fall erleichtert, stehe jetzt aber vor der zermürbenden Frage, ob ich nochmal den Verbesserungsversuch wagen soll.
Im Ersten habe ich 10 Punkte staatlich (9,4 mit Schwerpunkt, ja mich zieht der Schwerpunkt tatsächlich runter, so kanns auch gehen).
Das Ding ist, ich habe schon vor der Bekanntgabe der Examensergebnisse einen Arbeitsvertrag mit der Kanzlei unterzeichnet, bei der ich die Wahlstation gemacht habe. Notenunabhängig. In einem Monat könnte ich als Rechtsanwältin in einer für ihr Rechtsgebiet renommierten Boutique in Hamburg starten. Gleichzeitig hat mir der zuständige Partner damals bei Vertragsunterzeichnung offen gestellt natürlich auch einen Verbesserungsversuch wahrzunehmen, falls ich das möchte. Dann könne ich zunächst als WissMit einsteigen, damit ich nebenbei lernen könnte. Dann würden wir den Vertrag abändern.
Nun meine Fragen:
1.
Würdet ihr an meiner Stelle einen Verbesserungsversuch machen?
Ich habe keine Bestrebungen in die Justiz zu gehen und für sehr viele Kanzleien reichen meine Noten. Außerdem habe ich das Gefühl, einfach nicht mehr lernen zu können. Diese Lernerei, ganz isoliert in dieser blöden Coronazeit hat mich wirklich viel Kraft und Nerven gekostet und ich weiß nicht ob ich überhaupt noch die mentale Kraft für einen weiteren Anlauf aufbringen könnte. Oder würdet ihr sagen, ohne viel zu lernen, einfach den nächsten Versuch mitnehmen?
2.
Falls ich mich dazu durchringe, den Verbesserungsversuch zu machen: Meint ihr, ich könnte auch fragen, ob ich Teilzeit als Anwältin starten kann? Ich will einfach nicht erst als WissMit starten.
Schon mal vielen Dank, falls sich einer die Mühe macht, den Post zu lesen. Vielleicht kann ja jemand aus seiner Erfahrung berichten und/oder hat einen hilfreichen Rat.
Liebe Themenerstellerin,
erst einmal: nur du selbst kannst wissen, was für dich richtig ist.
Ich selber hatte im 1. auch im Staatsteil ein Prädikat und habe mich auch verschlechtert (8,17 im 2. Examen). Ich habe im Dezember den Verbesserungsversuch wahrgenommen und warte jetzt dementsprechend auf die Noten. Für mich war es die richtige Entscheidung: Ich habe nicht viel gelernt, wenig gearbeitet und die Zeit einfach mal genutzt, um zu entschleunigen.
Ich wünsche dir alles Gute!
27.01.2021, 18:19
Hallo,
erstmal vielen Dank für all eure Antworten! Ich habe jetzt nach Abwägung der Vor- und Nachteile mich doch dazu entschieden, den Verbesserungsversuch mitzunehmen. Leider ist der nächstmögliche Termin erst im Mai. Ich hoffe aber, dass nicht allzu viel Wissen verloren geht. Ich will mich auf jeden Fall auf das Klausurenschreiben als Vorbereitung konzentrieren, da ein großes Problem meine Zeitnot in den Klausuren war. Ich werde aber auch noch die Fehler aus meinen Klausuren auswerten, wenn ich Einsicht bekomme.
An all diejenigen, die einen Verbesserungsversuch gemacht haben: Habt ihr noch spezielle Tipps für die Vorbereitung? Lohnt sich ggf. eine professionelle Klausurauswertung? Ich glaube paar Repititoren bieten das ja an.
erstmal vielen Dank für all eure Antworten! Ich habe jetzt nach Abwägung der Vor- und Nachteile mich doch dazu entschieden, den Verbesserungsversuch mitzunehmen. Leider ist der nächstmögliche Termin erst im Mai. Ich hoffe aber, dass nicht allzu viel Wissen verloren geht. Ich will mich auf jeden Fall auf das Klausurenschreiben als Vorbereitung konzentrieren, da ein großes Problem meine Zeitnot in den Klausuren war. Ich werde aber auch noch die Fehler aus meinen Klausuren auswerten, wenn ich Einsicht bekomme.
An all diejenigen, die einen Verbesserungsversuch gemacht haben: Habt ihr noch spezielle Tipps für die Vorbereitung? Lohnt sich ggf. eine professionelle Klausurauswertung? Ich glaube paar Repititoren bieten das ja an.
24.02.2021, 22:53
Kann man sich beim Verbesserungsversuch aussuchen, in welchem Durchgang man diesen schreiben möchte? In Niedersachsen muss man sich innerhalb von 3 Monaten nach der mündlichen anmelden, gilt die Anmeldung dann für den nächsten Durchgang oder hat man die Wahl?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe :)
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe :)
25.02.2021, 00:18
(27.01.2021, 18:19)Gast-TE schrieb: Hallo,
erstmal vielen Dank für all eure Antworten! Ich habe jetzt nach Abwägung der Vor- und Nachteile mich doch dazu entschieden, den Verbesserungsversuch mitzunehmen. Leider ist der nächstmögliche Termin erst im Mai. Ich hoffe aber, dass nicht allzu viel Wissen verloren geht. Ich will mich auf jeden Fall auf das Klausurenschreiben als Vorbereitung konzentrieren, da ein großes Problem meine Zeitnot in den Klausuren war. Ich werde aber auch noch die Fehler aus meinen Klausuren auswerten, wenn ich Einsicht bekomme.
An all diejenigen, die einen Verbesserungsversuch gemacht haben: Habt ihr noch spezielle Tipps für die Vorbereitung? Lohnt sich ggf. eine professionelle Klausurauswertung? Ich glaube paar Repititoren bieten das ja an.
Ich habe mir die Klausuren selbst angeschaut, Fehler analysiert und daraufhin eine neue Strategie für die Klausuranfertigung gefunden. Dazu hab ich Altklausuren gelöst und gründlich nachgearbeitet. Teilweise hab ich die Klausuren ausgeschrieben, teilweise aber größtenteils skizziert und nur den Tatbestand oder die Klageschrift oder was auch immer ausformuliert.
Das ging alles ohne nochmal Geld für Repetitoren auszugeben, aber man kann ja wahlweise etwas dazu buchen, wenn man Hilfe braucht.
Das alles hat in Kombi mit mehr Ruhe zu zwei Punkten mehr in den Klausuren geführt. Wünsche Dir viel Erfolg!
25.02.2021, 00:31
(25.01.2021, 17:27)Gast-TE schrieb: Hallo liebes Forum,
ich hoffe einige Berufserfahrene können mir weiterhelfen.
Meine Situation:
Ich habe letzte Woche mein 2. Examen mit 7,5 Punkten bestanden. Ich bin auf jeden Fall erleichtert, stehe jetzt aber vor der zermürbenden Frage, ob ich nochmal den Verbesserungsversuch wagen soll.
Im Ersten habe ich 10 Punkte staatlich (9,4 mit Schwerpunkt, ja mich zieht der Schwerpunkt tatsächlich runter, so kanns auch gehen).
Das Ding ist, ich habe schon vor der Bekanntgabe der Examensergebnisse einen Arbeitsvertrag mit der Kanzlei unterzeichnet, bei der ich die Wahlstation gemacht habe. Notenunabhängig. In einem Monat könnte ich als Rechtsanwältin in einer für ihr Rechtsgebiet renommierten Boutique in Hamburg starten. Gleichzeitig hat mir der zuständige Partner damals bei Vertragsunterzeichnung offen gestellt natürlich auch einen Verbesserungsversuch wahrzunehmen, falls ich das möchte. Dann könne ich zunächst als WissMit einsteigen, damit ich nebenbei lernen könnte. Dann würden wir den Vertrag abändern.
Nun meine Fragen:
1.
Würdet ihr an meiner Stelle einen Verbesserungsversuch machen?
Ich habe keine Bestrebungen in die Justiz zu gehen und für sehr viele Kanzleien reichen meine Noten. Außerdem habe ich das Gefühl, einfach nicht mehr lernen zu können. Diese Lernerei, ganz isoliert in dieser blöden Coronazeit hat mich wirklich viel Kraft und Nerven gekostet und ich weiß nicht ob ich überhaupt noch die mentale Kraft für einen weiteren Anlauf aufbringen könnte. Oder würdet ihr sagen, ohne viel zu lernen, einfach den nächsten Versuch mitnehmen?
2.
Falls ich mich dazu durchringe, den Verbesserungsversuch zu machen: Meint ihr, ich könnte auch fragen, ob ich Teilzeit als Anwältin starten kann? Ich will einfach nicht erst als WissMit starten.
Schon mal vielen Dank, falls sich einer die Mühe macht, den Post zu lesen. Vielleicht kann ja jemand aus seiner Erfahrung berichten und/oder hat einen hilfreichen Rat.
Nein. Sobald Du in dem Job bist den Du machen willst interessiert die Note keinen mehr. Dann geht es um deine Leistung im Job.