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  3. Referendariat Bayern: AGs, Station außerhalb Bayerns
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Referendariat Bayern: AGs, Station außerhalb Bayerns
Gast
Gast
 
#1
Vor 2 Stunden
Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir ein paar (ehemalige) Referendare aus Bayern folgende Fragen beantworten könnten:

1a. Wie oft finden die AGs in den einzelnen Ausbildungsabschnitten statt?
1b. Gibt es zu Beginn jeder Station Einführungs-AGs oder geht es gleich mit der Regel-AG los?
2a. Inwieweit ist es möglich, einzelne Stationen außerhalb Bayerns abzuleisten (speziell: Rechtsanwalt, Wahlstation)?
2b. Die Verwaltungsstation muss in einer bayerischen Behörde abgeleistet werden, oder?
2c. Inwieweit können Stationen im Ausland absolviert werden? Die Wahlstation vielleicht?

Danke! Bitte schreibt dazu, in welchem OLG-Bezirk bzw. LG-Bezirk ihr euer Referendariat macht/gemacht habt.
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Gast
Gast
 
#2
Vor 2 Stunden
Scheint im falschen Forum gelandet zu sein, bitte verschieben.

Noch als Ergänzung zu meinen Fragen oben: Habe mir die Merkblätter und die JAPO angeschaut. Einige der Fragen werden angerissen (z.B. §§ 48, 49 JAPO), allerdings bin ich zusätzlich sehr an persönlichen Erfahrungsberichten interessiert.
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Gast
Gast
 
#3
Vor 1 Stunde
(Vor 2 Stunden)Gast schrieb:  Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir ein paar (ehemalige) Referendare aus Bayern folgende Fragen beantworten könnten:

1a. Wie oft finden die AGs in den einzelnen Ausbildungsabschnitten statt?
1b. Gibt es zu Beginn jeder Station Einführungs-AGs oder geht es gleich mit der Regel-AG los?
2a. Inwieweit ist es möglich, einzelne Stationen außerhalb Bayerns abzuleisten (speziell: Rechtsanwalt, Wahlstation)?
2b. Die Verwaltungsstation muss in einer bayerischen Behörde abgeleistet werden, oder?
2c. Inwieweit können Stationen im Ausland absolviert werden? Die Wahlstation vielleicht?

Danke! Bitte schreibt dazu, in welchem OLG-Bezirk bzw. LG-Bezirk ihr euer Referendariat macht/gemacht habt.

1a.: bei uns ca. 2 x die Woche im Durchschnitt. Immer unterschiedlich.

1b.: Immer Einführungs-AG.

2a.: nur in der Wahlstation. Dann wirst du für die AGs befreit. In jeder anderen Station ist eine Befreiung nicht möglich.

2b.: ja.

2c.: nur in der Wahlstation, s. 2a.

War am OLG München.
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Gast
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#4
Vor 1 Stunde
Danke schon mal!

Zu 2a/2c: Ok. Und wie sieht es aus, wenn man weiterhin an der AG teilnimmt (sich also nicht befreien lässt), aber z.B. den Rest der Woche seine RA-Station z.B. in Frankfurt am Main ableistet?

Falls noch jemand Erfahrungen teilen möchte, nur zu!
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Gast
Gast
 
#5
Vor 1 Stunde
(Vor 1 Stunde)Gast schrieb:  Danke schon mal!

Zu 2a/2c: Ok. Und wie sieht es aus, wenn man weiterhin an der AG teilnimmt (sich also nicht befreien lässt), aber z.B. den Rest der Woche seine RA-Station z.B. in Frankfurt am Main ableistet?

Falls noch jemand Erfahrungen teilen möchte, nur zu!

Das ist problemlos möglich. Du benötigst in diesem Fall nur eine Erklärung des außerbayerischen RA, dass er bereits Referendare in der RA Station ausgebildet hat (ein Einzeiler). 

Ich habe das selbst derart gemacht. War Referendar am OLG Bamberg und für die RA Station bei Freshfields in Frankfurt.
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Gast
Gast
 
#6
Vor 39 Minuten
(Vor 1 Stunde)Gast schrieb:  
(Vor 1 Stunde)Gast schrieb:  Danke schon mal!

Zu 2a/2c: Ok. Und wie sieht es aus, wenn man weiterhin an der AG teilnimmt (sich also nicht befreien lässt), aber z.B. den Rest der Woche seine RA-Station z.B. in Frankfurt am Main ableistet?

Falls noch jemand Erfahrungen teilen möchte, nur zu!

Das ist problemlos möglich. Du benötigst in diesem Fall nur eine Erklärung des außerbayerischen RA, dass er bereits Referendare in der RA Station ausgebildet hat (ein Einzeiler). 

Ich habe das selbst derart gemacht. War Referendar am OLG Bamberg und für die RA Station bei Freshfields in Frankfurt.


Danke! Deine sonstigen Erfahrungen (bzgl. AG-Umfang etc.) sind identisch mit dem Kollegen aus dem OLG-Bezirk München?
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