27.01.2021, 21:23
(25.01.2021, 20:50)Gast schrieb: Schau halt ins Gesetz
Teach me, master.
Im Gesetz scheint ebenhalt nichts zu passen. Die in der Pressemitteilung zitierte Norm passt ziemlich offensichtlich nicht. Der Hinweis "schau halt ins Gesetz" ist insbesondere im Bereich des SGB2 ziemlich witzig. Nicht gerade das Gesetzbuch, das für besondere Normenklarheit und Handhabbarkeit bekannt ist, oder?
07.04.2021, 13:53
In NRW ist es tatsächlich in den beliebteren Städten auch schwierig.
In Münster zahlst du genauso viel wie in HH für eine Wohnung/Zimmer und du kriegst 1100€. Wird dann schwierig mit dem Rest zu leben. ALG II als Aufstocker geht nach der Rechnung im Internet, die ich gerade mal gemacht habe.
Ob der Antrag dann bewilligt wird ist auch nochmal eine andere Sache..
In Münster zahlst du genauso viel wie in HH für eine Wohnung/Zimmer und du kriegst 1100€. Wird dann schwierig mit dem Rest zu leben. ALG II als Aufstocker geht nach der Rechnung im Internet, die ich gerade mal gemacht habe.
Ob der Antrag dann bewilligt wird ist auch nochmal eine andere Sache..