15.01.2021, 01:32
Moin Leute ,
hat jemand schon was zum April Durchgang gehört? Wann kann man ungefähr mit den Zusagen rechnen?
hat jemand schon was zum April Durchgang gehört? Wann kann man ungefähr mit den Zusagen rechnen?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
15.01.2021, 02:00
Ich habe auch noch nichts gehört, bin aber sehr am Ablauf des Refs in SH interessiert.
Hierzu hätte ich eine Verständnisfrage. Vielleicht ist die Beantwortung offensichtlich - dann bitte ich um Nachsicht, ich würde es trotzdem nochmal gerne abklären.
Verstehe ich es richtig: Wenn man das Ref in Schleswig-Holstein machen möchte, aber dies entweder zu einem bestimmten Datum beginnen möchte oder in einem bestimmten Landgerichtsbezirk (also Flensburg, Itzehoe, Kiel oder Lübeck) absolvieren möchten, dann funktioniert dies nur, wenn man eine bestimmte Note aus dem 1. Examen vorweisen kann (sagen wir zur Veranschaulichung mal 10 Punkte). Es handelt sich dann nämlich von mir um eine eingeschränkte Bewerbung (eingeschränkt in Bezug auf Zeitpunkt oder Ort).
Falls ich die beispielhaft genannten 10 Punkte nicht habe, kann ich schlichtweg das Ref in SH gar nicht antreten. Ich werde vielmehr abgelehnt und ich sammle auch keine Wartezeit, da ich dafür eine uneingeschränkte Bewerbung hätte abgeben müssen.
Mit 9,5 Punkten bspw. müsste ich also erneut eine Bewerbung abgeben, und zwar eine uneingeschränkte Bewerbung. Dann müsste ich darauf hoffen, dass ich in einen LG-Bezirk komme, der fahrtechnisch für mich gut zu erreichen ist. Ich wüsste aber auch nicht, zu welchem Datum es losgehen würde; der Erfahrung nach aber bei der nächsten oder übernächsten Einstellung.
Habe ich es korrekt verstanden?
Hierzu hätte ich eine Verständnisfrage. Vielleicht ist die Beantwortung offensichtlich - dann bitte ich um Nachsicht, ich würde es trotzdem nochmal gerne abklären.
Verstehe ich es richtig: Wenn man das Ref in Schleswig-Holstein machen möchte, aber dies entweder zu einem bestimmten Datum beginnen möchte oder in einem bestimmten Landgerichtsbezirk (also Flensburg, Itzehoe, Kiel oder Lübeck) absolvieren möchten, dann funktioniert dies nur, wenn man eine bestimmte Note aus dem 1. Examen vorweisen kann (sagen wir zur Veranschaulichung mal 10 Punkte). Es handelt sich dann nämlich von mir um eine eingeschränkte Bewerbung (eingeschränkt in Bezug auf Zeitpunkt oder Ort).
Falls ich die beispielhaft genannten 10 Punkte nicht habe, kann ich schlichtweg das Ref in SH gar nicht antreten. Ich werde vielmehr abgelehnt und ich sammle auch keine Wartezeit, da ich dafür eine uneingeschränkte Bewerbung hätte abgeben müssen.
Mit 9,5 Punkten bspw. müsste ich also erneut eine Bewerbung abgeben, und zwar eine uneingeschränkte Bewerbung. Dann müsste ich darauf hoffen, dass ich in einen LG-Bezirk komme, der fahrtechnisch für mich gut zu erreichen ist. Ich wüsste aber auch nicht, zu welchem Datum es losgehen würde; der Erfahrung nach aber bei der nächsten oder übernächsten Einstellung.
Habe ich es korrekt verstanden?
15.01.2021, 11:06
Ja, für die eingeschränkte Bewerbung zählt nur das Examensergebnis. Du kannst dich bei Ablehnung auch wiederholt eingeschränkt bewerben, die Mindestnote variiert ja immer, hast dann aber natürlich keine Einstellungsgarantie. Wegen der Uni wollen viele nach Kiel, sodass Lübeck oder Itzehoe ggf. erfolgversprechendere Ortswünsche sind (auch für Hamburger).
15.01.2021, 12:31
(15.01.2021, 11:06)Gast schrieb: Ja, für die eingeschränkte Bewerbung zählt nur das Examensergebnis. Du kannst dich bei Ablehnung auch wiederholt eingeschränkt bewerben, die Mindestnote variiert ja immer, hast dann aber natürlich keine Einstellungsgarantie. Wegen der Uni wollen viele nach Kiel, sodass Lübeck oder Itzehoe ggf. erfolgversprechendere Ortswünsche sind (auch für Hamburger).
Meinst du, die Wartezeiten sind aktuell länger wegen corona ?
15.01.2021, 15:27
Das war zwischenzeitlich wohl so, da nur noch begrenzt eingestellt wurde. Es sollen aber neue Planstellen geschaffen worden sein, um das auszugleichen.