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  3. Absurdes aus der Mündlichen
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Absurdes aus der Mündlichen
Gast
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#21
12.01.2021, 18:32
8,1p vorbenotet. Zivilprüferin als Vorsitzende prüfte als letzte. Prüfung war zäh und wir alle scheiße. Bei der Notenbekanntgabe kommt raus ich hab 9,09 als Endnote. 

Die Vorsitzende: Sie haben ganz knapp das Prädikat geschafft. Das ist das schlechteste mögliche Prädikat. Fast hätte es nicht gereicht und schaut dabei extrem wütend.

Die Alte hatte mich aus irgendeinem Grund echt nicht gemocht. Die hat echt noch versucht mir die Note schlecht zu reden. War mir in dem Moment aber scheiß egal. War nur froh übers VB

in dem Sinne vielen Dank an die anderen Prüfer denen ich noch eine faire Note bekommen habe
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Gast
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#22
12.01.2021, 19:34
(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:  Mündliche 1. Examen: Kollege soll den Gesetzestext vorlesen (Körperkamera für Vollzugsbeamte SOG - neu eingeführt). Er stammelt hart rum. Vorsitzende irgendwann: gut nur lesen, wäre ja auch zu einfach, dann mal folgende Frage ...

Nach der Prüfung, er: Leck, ich hatte das Gesetz noch in der Vorauflage, wenn das rausgekommen wäre. ^^

Hatte in der Mündlichen zum 1. Examen noch den 844 BGB ohne Absatz 3 und wurde danach gefragt. Hab dann das Gesetzbuch der Strafrechtsprüferin bekommen. War aber keine große Sache, die Note war sowieso Mist :D
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Gast
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#23
12.01.2021, 20:32
(12.01.2021, 19:34)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:  Mündliche 1. Examen: Kollege soll den Gesetzestext vorlesen (Körperkamera für Vollzugsbeamte SOG - neu eingeführt). Er stammelt hart rum. Vorsitzende irgendwann: gut nur lesen, wäre ja auch zu einfach, dann mal folgende Frage ...

Nach der Prüfung, er: Leck, ich hatte das Gesetz noch in der Vorauflage, wenn das rausgekommen wäre. ^^

Hatte in der Mündlichen zum 1. Examen noch den 844 BGB ohne Absatz 3 und wurde danach gefragt. Hab dann das Gesetzbuch der Strafrechtsprüferin bekommen. War aber keine große Sache, die Note war sowieso Mist :D

Da studiert man fünf Jahre ein Horrorfach und ist dann echt zu geizig, sich für einen der beiden wichtigsten Termine überhaupt aktuelle Gesetzestexte zu kaufen...  :rolleyes:
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Gast
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#24
12.01.2021, 20:57
(12.01.2021, 20:32)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 19:34)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:  Mündliche 1. Examen: Kollege soll den Gesetzestext vorlesen (Körperkamera für Vollzugsbeamte SOG - neu eingeführt). Er stammelt hart rum. Vorsitzende irgendwann: gut nur lesen, wäre ja auch zu einfach, dann mal folgende Frage ...

Nach der Prüfung, er: Leck, ich hatte das Gesetz noch in der Vorauflage, wenn das rausgekommen wäre. ^^

Hatte in der Mündlichen zum 1. Examen noch den 844 BGB ohne Absatz 3 und wurde danach gefragt. Hab dann das Gesetzbuch der Strafrechtsprüferin bekommen. War aber keine große Sache, die Note war sowieso Mist :D

Da studiert man fünf Jahre ein Horrorfach und ist dann echt zu geizig, sich für einen der beiden wichtigsten Termine überhaupt aktuelle Gesetzestexte zu kaufen...  :rolleyes:


Die Gesetzestexte werden bei der Mündlichen gestellt... Ha, Paulaner :D
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Gast
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#25
12.01.2021, 21:05
Hat mir ein Kumpel erzählt: 

Erstes Examen, Strafrechtsprüfung. Irgendwie kommt die Sprache auf das Thema Mundraub. Prüfling erwähnt, die Strafbarkeit des Mundraubs sei abgeschafft worden. Prüfer fragt nach: was heißt das jetzt konkret? Wenn ich jetzt beim Bäcker ein Brötchen mitgehen lasse, habe ich mich dann nicht strafbar gemacht? Prüfling - verunsichert - druckst herum, meint, nun ja, dann sei das wohl so, dann sei das nicht strafbar.
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Gast
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#26
12.01.2021, 21:11
Öff-Recht Prüfer 1. Examen fragte: welche Arten der Gestattung kennen Sie?

Bis heute weiß ich nicht, worauf er hinaus wollte. Den Quatsch mit Erlaubnisvorbehalt usw. wohl nicht. Eventuell wollte er einfach Beispiele hören (Baugenehmigung usw.)? Es klang aber so, als wollte er irgendetwas Abstraktes hören.

Außerdem fragte er: was für eine Art Verwaltungsakt sei die Baugenehmigung (wohl rechtstechnisch)? 

Antwort: ein feststellender Verwaltungsakt, welcher die Zulässigkeit des Bauvorhabens feststelle. Das Bauverbot werde erst durch den Baufreigabeschein aufgehoben, diese sei wiederum ein gestaltender VA. Ah ja.
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Gast
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#27
12.01.2021, 21:30
(12.01.2021, 20:57)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 20:32)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 19:34)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:  Mündliche 1. Examen: Kollege soll den Gesetzestext vorlesen (Körperkamera für Vollzugsbeamte SOG - neu eingeführt). Er stammelt hart rum. Vorsitzende irgendwann: gut nur lesen, wäre ja auch zu einfach, dann mal folgende Frage ...

Nach der Prüfung, er: Leck, ich hatte das Gesetz noch in der Vorauflage, wenn das rausgekommen wäre. ^^

Hatte in der Mündlichen zum 1. Examen noch den 844 BGB ohne Absatz 3 und wurde danach gefragt. Hab dann das Gesetzbuch der Strafrechtsprüferin bekommen. War aber keine große Sache, die Note war sowieso Mist :D

Da studiert man fünf Jahre ein Horrorfach und ist dann echt zu geizig, sich für einen der beiden wichtigsten Termine überhaupt aktuelle Gesetzestexte zu kaufen...  :rolleyes:


Die Gesetzestexte werden bei der Mündlichen gestellt... Ha, Paulaner :D


Die wurden bei mir weder in der ersten Mündlichen, noch in der zweiten gestellt. Nur die Kommentare in der zweiten, keine Ahnung wo du Examen gemacht hast...

Hab jedenfalls gedacht im Gesetz wird eh nichts neu gemacht in der Zeit :D. Prüfung war 2018, Gesetz von 2016, hab dann wohl falsch gelegen xD
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Gast
Gast
 
#28
12.01.2021, 21:38
Prüfer nahm mir nach der Mündlichen (durchgefallen) Foto von meiner Familie aus der Hand (das ich zur Motivation dabei hatte) und seuchte drauf. War damals leider so perplex, dass ich mich nichts sagen getraut hab ... :/
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Gast
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#29
12.01.2021, 21:51
(12.01.2021, 21:30)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 20:57)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 20:32)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 19:34)Gast schrieb:  
(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:  Mündliche 1. Examen: Kollege soll den Gesetzestext vorlesen (Körperkamera für Vollzugsbeamte SOG - neu eingeführt). Er stammelt hart rum. Vorsitzende irgendwann: gut nur lesen, wäre ja auch zu einfach, dann mal folgende Frage ...

Nach der Prüfung, er: Leck, ich hatte das Gesetz noch in der Vorauflage, wenn das rausgekommen wäre. ^^

Hatte in der Mündlichen zum 1. Examen noch den 844 BGB ohne Absatz 3 und wurde danach gefragt. Hab dann das Gesetzbuch der Strafrechtsprüferin bekommen. War aber keine große Sache, die Note war sowieso Mist :D

Da studiert man fünf Jahre ein Horrorfach und ist dann echt zu geizig, sich für einen der beiden wichtigsten Termine überhaupt aktuelle Gesetzestexte zu kaufen...  :rolleyes:


Die Gesetzestexte werden bei der Mündlichen gestellt... Ha, Paulaner :D


Die wurden bei mir weder in der ersten Mündlichen, noch in der zweiten gestellt. Nur die Kommentare in der zweiten, keine Ahnung wo du Examen gemacht hast...

Hab jedenfalls gedacht im Gesetz wird eh nichts neu gemacht in der Zeit :D. Prüfung war 2018, Gesetz von 2016, hab dann wohl falsch gelegen xD

In NRW musste nix mitbringen... nur nen Stift für den Aktenvortrag :D
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Abbuzze
Gast
 
#30
13.01.2021, 02:14
Der Vorsitzende der Prüfungskommission (hat Strafrecht geprüft) ist während den beiden anderen Rechtsgebieten eingepennt.... Kannste dir nicht ausdenken
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