11.01.2021, 13:26
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Stellenvergabe. Werden diejenigen, die ihr Examen im Freiversuch bestanden haben, bei der Platzvergabe bevorzugt?
ich habe eine Frage bezüglich der Stellenvergabe. Werden diejenigen, die ihr Examen im Freiversuch bestanden haben, bei der Platzvergabe bevorzugt?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
11.01.2021, 13:54
Ich habe Freischuss geschrieben und hätte ohne vermutlich mit meinen Punkten keinen Platz bekommen. Ich habe dennoch aber zusätzlich einen Wartepunkt benötigt und auch keine von meinen Prioritäten bekommen.
Ich habe jetzt über aber auch von Fällen gehört (über drei Ecken gehört, also kann ich nicht ganz selbst beurteilen), die etwas mehr Punkte hatten und auch mit einem Wartepunkt keinen Platz erhalten haben.
Also aus meiner eigenen Erfahrung würde ich sagen, dass es wohl tatsächlich eine Rolle spielt bei der Vergabe.
Viel Erfolg im Verfahren!
Ich habe jetzt über aber auch von Fällen gehört (über drei Ecken gehört, also kann ich nicht ganz selbst beurteilen), die etwas mehr Punkte hatten und auch mit einem Wartepunkt keinen Platz erhalten haben.
Also aus meiner eigenen Erfahrung würde ich sagen, dass es wohl tatsächlich eine Rolle spielt bei der Vergabe.
Viel Erfolg im Verfahren!
11.01.2021, 14:52
Vielen Dank für die Antwort!Hoffentlich reichen meine 7,2 Punkte + Wartepunkt für eine Stelle im März-Termin.
11.01.2021, 15:54
Das müsste reichen. Ich bin im Januar mit einem Wartepunkt, 7,1 und Freischuss reingekommen.
11.01.2021, 18:14
Das freut mich sehr für Dich! Hast du auch eine Stelle an deinem Wunschort bekommen?
18.01.2021, 08:33
(11.01.2021, 13:26)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Stellenvergabe. Werden diejenigen, die ihr Examen im Freiversuch bestanden haben, bei der Platzvergabe bevorzugt?
Der Freischuss bringt dir in der ersten Runde leider nichts. Laut § 3 Abs. 2 der "Verordnung
über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Vom 30. November 2007"
gilt deine Wartepunktzahl als um einen Punkt erhöht, wenn du den Freischuss bestanden hast. Du profitierst also erst vom Freischuss, wenn du in einem Durchgang keinen Platz erhältst und auf die Warteliste kommst. Im folgenden Durchgang hast du dann, trotz nur einer Runde, die du warten musstest, 2 Wartepunkte.
18.01.2021, 11:22
Und wie in jedem Thema, das die Einstellung von Referendaren in Hessen zum Gegenstand hat: Nein, die Punkteanzahl, die Wartepunkte und der Freischuss stehen in keiner Verbindung dazu, welchem Landgericht an welchem Ort man zugewiesen wird. Auch, ob jemand im letzten Einstellungsdurchgang seinen Wunschort erhalten hat oder nicht, lässt keine Rückschlüsse auf die Zuweisung an ein bestimmtes Landgericht im aktuellen Durchgang zu. Ein Anspruch, an die Fleischtöpfe der Frankfurter Grosskanzleien zu kommen, besteht nicht.
18.01.2021, 13:27
(18.01.2021, 11:22)Umzugsservice schrieb: Und wie in jedem Thema, das die Einstellung von Referendaren in Hessen zum Gegenstand hat: Nein, die Punkteanzahl, die Wartepunkte und der Freischuss stehen in keiner Verbindung dazu, welchem Landgericht an welchem Ort man zugewiesen wird. Auch, ob jemand im letzten Einstellungsdurchgang seinen Wunschort erhalten hat oder nicht, lässt keine Rückschlüsse auf die Zuweisung an ein bestimmtes Landgericht im aktuellen Durchgang zu. Ein Anspruch, an die Fleischtöpfe der Frankfurter Grosskanzleien zu kommen, besteht nicht.
Ja, man möchte jedoch gerne erfahren,wie es bei anderen lief,die in einer ähnlichen Situation waren
18.01.2021, 13:54
(11.01.2021, 13:54)Gast14 schrieb: Ich habe Freischuss geschrieben und hätte ohne vermutlich mit meinen Punkten keinen Platz bekommen. Ich habe dennoch aber zusätzlich einen Wartepunkt benötigt und auch keine von meinen Prioritäten bekommen.
Ich habe jetzt über aber auch von Fällen gehört (über drei Ecken gehört, also kann ich nicht ganz selbst beurteilen), die etwas mehr Punkte hatten und auch mit einem Wartepunkt keinen Platz erhalten haben.
Also aus meiner eigenen Erfahrung würde ich sagen, dass es wohl tatsächlich eine Rolle spielt bei der Vergabe.
Viel Erfolg im Verfahren!
Über drei Ecken ist immer eine schlechte Quelle. Nein, der freischuss hat keine Auswirkungen. Werden die Damen und Herren dir am Telefon aber auch bestätigen können. Es gibt für die Frage „ob“ du einen Platz bekommst nur die Gesamtnote, wartepunkte und die Härtefallregelung.
18.01.2021, 14:10
(18.01.2021, 13:54)Gast schrieb:(11.01.2021, 13:54)Gast14 schrieb: Ich habe Freischuss geschrieben und hätte ohne vermutlich mit meinen Punkten keinen Platz bekommen. Ich habe dennoch aber zusätzlich einen Wartepunkt benötigt und auch keine von meinen Prioritäten bekommen.
Ich habe jetzt über aber auch von Fällen gehört (über drei Ecken gehört, also kann ich nicht ganz selbst beurteilen), die etwas mehr Punkte hatten und auch mit einem Wartepunkt keinen Platz erhalten haben.
Also aus meiner eigenen Erfahrung würde ich sagen, dass es wohl tatsächlich eine Rolle spielt bei der Vergabe.
Viel Erfolg im Verfahren!
Über drei Ecken ist immer eine schlechte Quelle. Nein, der freischuss hat keine Auswirkungen. Werden die Damen und Herren dir am Telefon aber auch bestätigen können. Es gibt für die Frage „ob“ du einen Platz bekommst nur die Gesamtnote, wartepunkte und die Härtefallregelung.
Aber warum muss man dann im Antrag angeben,ob man das Examen im Freiversuch bestanden hat?