18.01.2021, 14:19
(18.01.2021, 14:10)Gast schrieb:(18.01.2021, 13:54)Gast schrieb:(11.01.2021, 13:54)Gast14 schrieb: Ich habe Freischuss geschrieben und hätte ohne vermutlich mit meinen Punkten keinen Platz bekommen. Ich habe dennoch aber zusätzlich einen Wartepunkt benötigt und auch keine von meinen Prioritäten bekommen.
Ich habe jetzt über aber auch von Fällen gehört (über drei Ecken gehört, also kann ich nicht ganz selbst beurteilen), die etwas mehr Punkte hatten und auch mit einem Wartepunkt keinen Platz erhalten haben.
Also aus meiner eigenen Erfahrung würde ich sagen, dass es wohl tatsächlich eine Rolle spielt bei der Vergabe.
Viel Erfolg im Verfahren!
Über drei Ecken ist immer eine schlechte Quelle. Nein, der freischuss hat keine Auswirkungen. Werden die Damen und Herren dir am Telefon aber auch bestätigen können. Es gibt für die Frage „ob“ du einen Platz bekommst nur die Gesamtnote, wartepunkte und die Härtefallregelung.
Aber warum muss man dann im Antrag angeben,ob man das Examen im Freiversuch bestanden hat?
Ich sage nur, was ich letzte Woche erfragt habe. Warum ist mir eigentlich egal, wenn es keine Auswirkung hat.
18.01.2021, 14:24
Man muss es deshalb im Antrag angeben, weil die Mitarbeiter sonst logischerweise auch nicht im zweiten Bewerbungsverfahren wissen, ob du im Freischuss bestanden hast. Die Unterlagen von deiner ersten Bewerbung bleiben dort und werden im nächsten Durchgang berücksichtigt.