Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
17.02.2021, 14:04
(17.02.2021, 13:58)Gast269 schrieb:(16.02.2021, 23:23)Gast schrieb: Weiß vielleicht jemand, welche Behörde man nun für das zweite Führungszeugnis angibt? Wieder das Landgericht von der ersten Bewerbung oder das OLG direkt?Ich glaube direkt an das OLG
Ja, ich hatte meine Sachbearbeiterin gefragt und sie teilte mir mit, dass alle Unterlagen direkt ans OLG gehen, wenn man bereits im Verfahren ist.
17.02.2021, 16:27
Hallo,
wie schaut es aus, wenn man weiterhin, nach erfolgter Absage beim Erstantrag im Bewerberpool bleiben möchte, muss man nochmals für den nächsten Einstellungstermin drei Wunschstationen angeben oder gelten da keine Wünsche mehr. Im Ablehnungsbescheid ist hierüber leider nichts zu finden.
wie schaut es aus, wenn man weiterhin, nach erfolgter Absage beim Erstantrag im Bewerberpool bleiben möchte, muss man nochmals für den nächsten Einstellungstermin drei Wunschstationen angeben oder gelten da keine Wünsche mehr. Im Ablehnungsbescheid ist hierüber leider nichts zu finden.
18.02.2021, 01:38
(17.02.2021, 16:27)Parezer schrieb: Hallo,
wie schaut es aus, wenn man weiterhin, nach erfolgter Absage beim Erstantrag im Bewerberpool bleiben möchte, muss man nochmals für den nächsten Einstellungstermin drei Wunschstationen angeben oder gelten da keine Wünsche mehr. Im Ablehnungsbescheid ist hierüber leider nichts zu finden.
Nein, das bleibt alles so. Du musst denen lediglich sagen, dass du deine bewerbung aufrechterhalten möchtest. Deine Wünsche bleiben so wie du sie angegeben hattest
19.02.2021, 09:26
(17.02.2021, 16:27)Parezer schrieb: Hallo,
wie schaut es aus, wenn man weiterhin, nach erfolgter Absage beim Erstantrag im Bewerberpool bleiben möchte, muss man nochmals für den nächsten Einstellungstermin drei Wunschstationen angeben oder gelten da keine Wünsche mehr. Im Ablehnungsbescheid ist hierüber leider nichts zu finden.
Sofern manche Gerichte zum nächsten Termin nicht einstellen, kannst du denen in der email, dass du deine Bewerbung beibehalten willst, auch neue Prioritäten mitteilen
19.02.2021, 15:13
(19.02.2021, 09:26)Gast schrieb:(17.02.2021, 16:27)Parezer schrieb: Hallo,
wie schaut es aus, wenn man weiterhin, nach erfolgter Absage beim Erstantrag im Bewerberpool bleiben möchte, muss man nochmals für den nächsten Einstellungstermin drei Wunschstationen angeben oder gelten da keine Wünsche mehr. Im Ablehnungsbescheid ist hierüber leider nichts zu finden.
Sofern manche Gerichte zum nächsten Termin nicht einstellen, kannst du denen in der email, dass du deine Bewerbung beibehalten willst, auch neue Prioritäten mitteilen
Das wäre tatsächlich meine nächste Frage gewesen, Danke. Kann man wirklich auch per Mail kurz Bescheid geben, dass man weiterhin einen Platz möchte oder muss man per Brief tun.
19.02.2021, 16:05
(19.02.2021, 15:13)Parezer schrieb:(19.02.2021, 09:26)Gast schrieb:(17.02.2021, 16:27)Parezer schrieb: Hallo,
wie schaut es aus, wenn man weiterhin, nach erfolgter Absage beim Erstantrag im Bewerberpool bleiben möchte, muss man nochmals für den nächsten Einstellungstermin drei Wunschstationen angeben oder gelten da keine Wünsche mehr. Im Ablehnungsbescheid ist hierüber leider nichts zu finden.
Sofern manche Gerichte zum nächsten Termin nicht einstellen, kannst du denen in der email, dass du deine Bewerbung beibehalten willst, auch neue Prioritäten mitteilen
Das wäre tatsächlich meine nächste Frage gewesen, Danke. Kann man wirklich auch per Mail kurz Bescheid geben, dass man weiterhin einen Platz möchte oder muss man per Brief tun.
Am besten beides! Brief einscannen und denen per Mail schicken und dann in die Post geben.
Haben mittlerweile alle ihre Briefe? Ich habe noch immer nichts gehört...
19.02.2021, 16:14
(19.02.2021, 16:05)Gast269 schrieb:(19.02.2021, 15:13)Parezer schrieb:(19.02.2021, 09:26)Gast schrieb:(17.02.2021, 16:27)Parezer schrieb: Hallo,
wie schaut es aus, wenn man weiterhin, nach erfolgter Absage beim Erstantrag im Bewerberpool bleiben möchte, muss man nochmals für den nächsten Einstellungstermin drei Wunschstationen angeben oder gelten da keine Wünsche mehr. Im Ablehnungsbescheid ist hierüber leider nichts zu finden.
Sofern manche Gerichte zum nächsten Termin nicht einstellen, kannst du denen in der email, dass du deine Bewerbung beibehalten willst, auch neue Prioritäten mitteilen
Das wäre tatsächlich meine nächste Frage gewesen, Danke. Kann man wirklich auch per Mail kurz Bescheid geben, dass man weiterhin einen Platz möchte oder muss man per Brief tun.
Am besten beides! Brief einscannen und denen per Mail schicken und dann in die Post geben.
Haben mittlerweile alle ihre Briefe? Ich habe noch immer nichts gehört...
Ich habe meinen Brief gestern erhalten und heute per Email und per Post meinen Antrag auf Aufrechterhaltung meiner Bewerbung abgeschickt.
20.02.2021, 10:13
(19.02.2021, 16:05)Gast269 schrieb:(19.02.2021, 15:13)Parezer schrieb:(19.02.2021, 09:26)Gast schrieb:(17.02.2021, 16:27)Parezer schrieb: Hallo,
wie schaut es aus, wenn man weiterhin, nach erfolgter Absage beim Erstantrag im Bewerberpool bleiben möchte, muss man nochmals für den nächsten Einstellungstermin drei Wunschstationen angeben oder gelten da keine Wünsche mehr. Im Ablehnungsbescheid ist hierüber leider nichts zu finden.
Sofern manche Gerichte zum nächsten Termin nicht einstellen, kannst du denen in der email, dass du deine Bewerbung beibehalten willst, auch neue Prioritäten mitteilen
Das wäre tatsächlich meine nächste Frage gewesen, Danke. Kann man wirklich auch per Mail kurz Bescheid geben, dass man weiterhin einen Platz möchte oder muss man per Brief tun.
Am besten beides! Brief einscannen und denen per Mail schicken und dann in die Post geben.
Haben mittlerweile alle ihre Briefe? Ich habe noch immer nichts gehört...
Meine Absage war gestern im Briefkasten. Einige meiner Freundinnen haben aber auch noch keinen Bescheid erhalten.
23.02.2023, 16:51