04.01.2021, 17:26
Liebe Community,
während einer meiner Pflichtstationen in der Praxis, wurden die von mir angefertigten Arbeiten seitens des Ausbilders nicht mit mir besprochen und ebenso wenig schriftlich begutachtet. Dies ist allerdings im Ausbildungsplan so vorgesehen:
"Die Ausbilderinnen und Ausbilder haben alle bearbeiteten Sachen unverzüglich mit den Referendarinnen und Referendaren zu besprechen und sie auf Vorzüge und Mängel in Form, Inhalt und verfahrensmäßiger Durchführung hinzuweisen (§ 42 Abs. 1 JAG NRW). Die schriftlichen Arbeiten sind schriftlich zu begutachten und mit einer Note zu bewerten (§ 17 JAG NRW)." https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...anwalt.pdf
Was kann ich nun im Nachhinein unternehmen, wenn ich meine Einzelnoten und die Gesamtnote nicht nachvollziehen kann? Kann das Zeugnis "lediglich" aus der Personalakte entfernt werden oder muss der Ausbilder die schriftlichen Begutachtungen ggf. nachreichen?
Danke!!!
während einer meiner Pflichtstationen in der Praxis, wurden die von mir angefertigten Arbeiten seitens des Ausbilders nicht mit mir besprochen und ebenso wenig schriftlich begutachtet. Dies ist allerdings im Ausbildungsplan so vorgesehen:
"Die Ausbilderinnen und Ausbilder haben alle bearbeiteten Sachen unverzüglich mit den Referendarinnen und Referendaren zu besprechen und sie auf Vorzüge und Mängel in Form, Inhalt und verfahrensmäßiger Durchführung hinzuweisen (§ 42 Abs. 1 JAG NRW). Die schriftlichen Arbeiten sind schriftlich zu begutachten und mit einer Note zu bewerten (§ 17 JAG NRW)." https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...anwalt.pdf
Was kann ich nun im Nachhinein unternehmen, wenn ich meine Einzelnoten und die Gesamtnote nicht nachvollziehen kann? Kann das Zeugnis "lediglich" aus der Personalakte entfernt werden oder muss der Ausbilder die schriftlichen Begutachtungen ggf. nachreichen?
Danke!!!
05.01.2021, 00:11
(04.01.2021, 17:26)Gast schrieb: Liebe Community,
während einer meiner Pflichtstationen in der Praxis, wurden die von mir angefertigten Arbeiten seitens des Ausbilders nicht mit mir besprochen und ebenso wenig schriftlich begutachtet. Dies ist allerdings im Ausbildungsplan so vorgesehen:
"Die Ausbilderinnen und Ausbilder haben alle bearbeiteten Sachen unverzüglich mit den Referendarinnen und Referendaren zu besprechen und sie auf Vorzüge und Mängel in Form, Inhalt und verfahrensmäßiger Durchführung hinzuweisen (§ 42 Abs. 1 JAG NRW). Die schriftlichen Arbeiten sind schriftlich zu begutachten und mit einer Note zu bewerten (§ 17 JAG NRW)." https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...anwalt.pdf
Was kann ich nun im Nachhinein unternehmen, wenn ich meine Einzelnoten und die Gesamtnote nicht nachvollziehen kann? Kann das Zeugnis "lediglich" aus der Personalakte entfernt werden oder muss der Ausbilder die schriftlichen Begutachtungen ggf. nachreichen?
Danke!!!
Der Ausbildungsleitung melden und nach Möglichkeit Gegendarstellung vorbereiten. Im Übrigen sind stationszeugnisse uU VA‘e und können angefochten werden.
05.01.2021, 01:27
Inwieweit bist du den unzufrieden mit deinem Zeugnis? Findest du die Gesamt- und Einzelnoten zu schlecht bewertet oder findest du die Note okay, verstehst mangels Erklärung nur die konkrete Bewertung nicht. Im zweiten Fall kannst du ja bei deinem Ausbilder um Erklärung bitten.
05.01.2021, 13:23
Puhh.. denke da hat man eher schlechte Chancen. Liefert er halt eine miese Begründung nach, was solls. Würde mir überlegen, ob die Sache nicht mehr Staub aufwirbelt als es dir nützt.