03.01.2021, 23:26
Die Geräte kannst du doch gar nicht auf einmal abschreiben? Außerdem nicht nur beruflich genutzt?
04.01.2021, 00:46
Kann man alles erstmal angeben. Das Finanzamt "schätzt" dann ggf. erstmal die berufliche Nutzung (bei PC zB 60 Prozent oder so).
Im Zweifel fordert das Amt dann eben Nachweise. Bei solch kleinen Einkommen bzw. geringer Steuerlast dürfte das aber ohnehin eher selten vorkommen.
Im Zweifel fordert das Amt dann eben Nachweise. Bei solch kleinen Einkommen bzw. geringer Steuerlast dürfte das aber ohnehin eher selten vorkommen.
04.01.2021, 00:56
(03.01.2021, 23:26)Gast schrieb: Die Geräte kannst du doch gar nicht auf einmal abschreiben? Außerdem nicht nur beruflich genutzt?
Das iPad lag bei mir unter dem Grenzwert und war demnach als Einmalabschreibung anzugeben. Zudem nutze ich das iPad nur beruflich, hat das FA auch so geschluckt. Nochmal: 1000€ Werbungskosten sind problemlos erreichbar.
04.01.2021, 01:02
(03.01.2021, 19:28)Gast schrieb:(03.01.2021, 19:06)Gast schrieb:(03.01.2021, 17:31)Gast schrieb: Wenn du deine Steuererklärung über Elster machst, kannst du sie auch mit den elektronisch übermittelten Daten des Arbeitgebers vorausfüllen lassen. Würde ich aber noch mit warten, das Finanzamt bearbeitet eh noch keine Steuererklärungen für 2020. Die sind noch mit 2019 beschäftigt.
Finde keine derartige Funktion bei Elster?
Was meinst du denn genau damit? Dass der Jahreslohn und die einzelnen Abzüge dann automatisch eingefügt werden?
Ja. Dafür muss man sich einmal extra registrieren. Also die Zustimmung erteilen. Ich meine, dann kommt ein Brief per Post für die Authentifizierung und dann muss man noch einen Tag warten. Aber so früh im Jahr werden die Daten noch nicht ans Finanzamt übermittelt sein bzw. die Steuererklärung für 2021 möglicherweise technisch noch nicht freigegeben.
Selbst wenn du nichts einträgst, kennt das Finanzamt aber die elektronisch übermittelten Daten und kann die dann ansetzen. Das Problem ist aber ja, dass du nicht vorher kontrollieren kannst, ob du Geld zurück bekommen solltest und wie viel wenn du die Daten selber nicht kennst.
Und was ist, wenn man keine Steuererklärung macht? Bleiben die Vorsorgeaufwendungen dann gänzlich unberücksichtigt? Oder bekommt man dann trotzdem eine Steuerrückzahlung?
04.01.2021, 05:50
(04.01.2021, 01:02)Gast schrieb:(03.01.2021, 19:28)Gast schrieb:(03.01.2021, 19:06)Gast schrieb:(03.01.2021, 17:31)Gast schrieb: Wenn du deine Steuererklärung über Elster machst, kannst du sie auch mit den elektronisch übermittelten Daten des Arbeitgebers vorausfüllen lassen. Würde ich aber noch mit warten, das Finanzamt bearbeitet eh noch keine Steuererklärungen für 2020. Die sind noch mit 2019 beschäftigt.
Finde keine derartige Funktion bei Elster?
Was meinst du denn genau damit? Dass der Jahreslohn und die einzelnen Abzüge dann automatisch eingefügt werden?
Ja. Dafür muss man sich einmal extra registrieren. Also die Zustimmung erteilen. Ich meine, dann kommt ein Brief per Post für die Authentifizierung und dann muss man noch einen Tag warten. Aber so früh im Jahr werden die Daten noch nicht ans Finanzamt übermittelt sein bzw. die Steuererklärung für 2021 möglicherweise technisch noch nicht freigegeben.
Selbst wenn du nichts einträgst, kennt das Finanzamt aber die elektronisch übermittelten Daten und kann die dann ansetzen. Das Problem ist aber ja, dass du nicht vorher kontrollieren kannst, ob du Geld zurück bekommen solltest und wie viel wenn du die Daten selber nicht kennst.
Und was ist, wenn man keine Steuererklärung macht? Bleiben die Vorsorgeaufwendungen dann gänzlich unberücksichtigt? Oder bekommt man dann trotzdem eine Steuerrückzahlung?
Wenn man keine Steuererklärung macht, bekommt man auch keine Steuerrückzahlung. Die Versicherungen werden aber bei der Berechnung der Lohnsteuer bereits berücksichtigt, so dass der Unterschied zwischen der vorausgezahlten und der tatsächlichen Einkomensteuer möglichst nicht so dramatisch ausfällt.