02.01.2021, 06:17
(02.01.2021, 01:15)Gast schrieb: Bitte?! Da bin ich aber schockiert, dass ernsthaft zwei Klausuren weggetrichen werden :omg: Und welche werden dann gestrichen, weiß man das schon? Auch komisch, dass die uns das verschwiegen haben. Die wollten wahrscheinlich nicht, dass wir auf die Barrikaden gehen
Steht alles auf der Seite des LJPA unter "Aktuelles".
02.01.2021, 12:35
(02.01.2021, 02:23)Gast schrieb:(02.01.2021, 01:15)Ref Nürnberg schrieb:(01.01.2021, 18:25)Gast schrieb:(30.12.2020, 22:42)Gast schrieb: Mittlerweile sind es auch dort nur noch 9. Ansonsten sprechen für Bayern noch die hauptamtlichen AG-Leiter.
Sind leider noch 11. Inklusive je einer Steuerrecht-, Arbeitsrecht- und einer Kautelarklausur, die ich hasse wie die Pest. Aber ich will jetzt nicht bayerntypisch jammern. Das bayerische Examen ist halt anders (schon von der Aufmachung der Klausuren her, z. B. oft kürzere Sachverhalte, dafür sind nie Gutachten zu schreiben, sondern immer Schriftsätze mit Mandantenschreiben), nicht schwerer. Meiner Meinung nach ist es schlicht und ergreifend Typsache. Ich persönlich mag Steuerrecht und lerne lieber in die Breite als in die Tiefe. Außerdem finde ich gerade gut, dass es so viele Klausuren sind, dann wiegt eine versaute Klausur nicht so schwer. Ich täte mir in einem anderen Bundesland keinesfalls leichter.
Zum Ref selber: In Nürnberg sind größere Gruppen, so dass man eher mal in der Menge untergeht. Wie das jetzt mit Corona ist, weiß ich aber leider nicht. Beim OLG Bamberg sind es überschaubare kleinere Gruppen. Vielleicht höchstens so 25 Leute. Also auch Typsache.
Hast du noch nähere Informationen zum Ref in Nürnberg? Ich will im April ins Ref einsteigen. Nürnberg ist zwar bislang mein Favorit aber ich bin noch nicht ganz sicher.
Wie groß sind die Gruppen denn in Nürnberg circa?
Ich habe letztens in einem anderen Forum gelesen, dass es nahezu 100%ig sicher ist in den Landgerichtsbezirk Nürnberg zu kommen, da da so viele Plätze angeboten werden. Kannst du das bestätigen?
Wie gut ist die Qualität des "Unterrichts" und der Unterlagen? Kommst du mit den AG-Leitern gut zu Recht?
Hast du sonst noch Dinge die wissenswert sind?
Vielen Dank!!!
Leider war ich selbst nur für das Wahlfach in Nürnberg, daher bin ich nicht so eine große Hilfe. Aber eine Freundin von mir war dort und ist jetzt seit Sommer fertig. Sie meinte mal, dass sie oft 40 Leute waren, aber dann wurde irgendwie später nochmal geteilt. Ich weiß noch, wie sie immer von dem Strafrecht-Dozenten geschwärmt hat. Leider hat der jetzt aber aufgehört. Sonst hat sie nie etwas Negatives über die Richter und Anwälte gesagt. Nur über den Steuerrecht-Blockkurs. Aber der ist nirgends gut.
Von der Verwaltungsstation hab ich von den anderen Nürnbergern auch nichts Gutes gehört. Auch der ist aber anderswo nicht besser. Genausowenig wie der Blockkurs für die Anwaltsstation. Auch der Kautelarblockkurs ist überall so ein Sorgenkind. Also kurz gesagt, alles was nicht der hauptamtliche AG-Leiter hält, ist meist nicht gut.
Die AG-Leiter sind dafür aber wirklich alle gewillt, sich Zeit für die Referendare zu nehmen und den Unterricht hilfreich zu gestalten, an jedem Standort. Da kann man eigentlich gar nichts falsch machen. Übrigens kann man in Bayreuth als Referendar super kostenlos parken, falls das ein Punkt sein sollte ;) Am Anfang wird man im Unterricht auch aufgerufen, wenn man sich gar nicht meldet. Leider an jedem OLG-Bezirk, zumindest hab ich das so gehört. Aber gut, ich hab's überlebt :finna:
Meine Freundin hat damals fast ausschließlich nur mit den Unterlagen gelernt, die sie dort in Nürnberg bekommen hat. Und Altklausuren hat sie viele geübt. Und siehe da, überdurchnittliche Note und Staatsdienst. Also scheint es auch ohne Extrabücher von Kaiser und Co. zu gehen.
Ich hab das jetzt auch von niemandem in Nürnberg gehört, dass er irgendwo gelandet wäre, wo er nicht hin wollte.
Rückblickend wäre ich übrigens eher nach Nürnberg gegangen, denn dort sind viel mehr Unternehmen und Kanzleien, bei denen man sich für die Rechtsanwalts- und Wahlstation bewerben kann. Natürlich kann man sich auch von Oberfranken aus dort hinbewerben, aber warum dann nicht gleich ganz nach Nürnberg gehen?! Und ehrlich gesagt (es lebe die Anonymität des Internets), ich habe die Nürnberger Referendare als lockerer, zugänglicher und irgendwie netter empfunden. Aber vielleicht ist das manchmal Ansichtssache Auch war es einfach nervig für mein Wahlfach (Wirtschaft) am Ende einmal die Woche extra nach Nürnberg zum Unterricht fahren zu müssen.
Vielen Dank Dir für diesen ausführlichen Erfahrungsbericht! Das hat mir schon einmal wirklich weitergeholfen. 40 Leute find ich im Moment nicht so abschreckend, da hatte ich fast mit noch mehr gerechnet. Und wenn die alle noch locker und nett sind ist das ja umso besser :D
Der Aspekt dass dort mehr Unternehmen und Kanzleien sitzen ist auch mein Hauptargument für Nürnberg. Das ist da schon attraktiver als anderswo. Nach München will ich hingegen nicht, da mir die Stadt für das Ref zu teuer ist.
Hast du sonst noch Tipps für das Ref in Bayern oder Dinge die du gerne schon am Anfang gewusst hättest?
02.01.2021, 13:06
(02.01.2021, 06:17)admin schrieb:(02.01.2021, 01:15)Gast schrieb: Bitte?! Da bin ich aber schockiert, dass ernsthaft zwei Klausuren weggetrichen werden :omg: Und welche werden dann gestrichen, weiß man das schon? Auch komisch, dass die uns das verschwiegen haben. Die wollten wahrscheinlich nicht, dass wir auf die Barrikaden gehen
Steht alles auf der Seite des LJPA unter "Aktuelles".
Ich finde dort nichts entsprechendes. Könnte jemand bitte den link posten?
02.01.2021, 13:47
(02.01.2021, 13:06)RefBay schrieb:(02.01.2021, 06:17)admin schrieb:(02.01.2021, 01:15)Gast schrieb: Bitte?! Da bin ich aber schockiert, dass ernsthaft zwei Klausuren weggetrichen werden :omg: Und welche werden dann gestrichen, weiß man das schon? Auch komisch, dass die uns das verschwiegen haben. Die wollten wahrscheinlich nicht, dass wir auf die Barrikaden gehen
Steht alles auf der Seite des LJPA unter "Aktuelles".
Ich finde dort nichts entsprechendes. Könnte jemand bitte den link posten?
Unter Aktuelles findet sich der Link zu dieser Seite:
https://www.justiz.bayern.de/landesjusti...gsordnung/
"Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. August 2020 (GVBl S. 514), wurde durch Verordnung vom 30. Oktober 2020 (GVBl S. 611) geändert.
Die Änderung beinhaltet u.a. folgende Punkte:
Gültig ab dem Inkrafttreten am 1. Dezember 2020:
- Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b JAPO wird bei einer aktiven Teilnahme an einer sich über mindestens sechzehn Semesterwochenstunden erstreckenden, von einer inländischen Universität betreuten und vom Landesjustizprüfungsamt anerkannten Verfahrenssimulation („Moot Court“) oder praxisorientierten Ausbildung für eine ehrenamtliche Rechtsberatung („Law Clinic“) ein Semester auf die für den Freiversuch maßgebliche Fachsemesterzahl nicht angerechnet.
- Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 JAPO wird als Ausgleich für eine Tätigkeit als Mitglied in einem gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Organ oder Gremium einer Universität von mindestens einem Jahr ein Semester auf die für den Freiversuch maßgebliche Fachsemesterzahl nicht angerechnet.
- Der Kreis der möglichen Ausbildungsstellen in der Verwaltungsstation wird erweitert. Die Ausbildung in der Verwaltungsstation kann außer bei den bislang zugelassenen Ausbildungsstellen künftig auch bei einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration erfolgen (§ 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JAPO). Die Wahlmöglichkeit, bis zu zwei Monate der Verwaltungsstation bei einem Verwaltungsgericht abzuleisten, wird auf die Ausbildung bei einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht erweitert (§ 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 JAPO). Um eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer auch während der Verwaltungsstation zu ermöglichen, wird im Hinblick auf die festen Semesterzeiten des „Speyer-Semesters“ (1. Mai bis 31. Juli sowie 1. November bis 31. Januar) geregelt, dass diese Ausbildung bereits im letzten Monat der Strafrechtsstation beginnen kann (§ 48 Abs. 4 Satz 3 JAPO).
- Prüfungsteilnehmer, die das Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung durch ein grob schuldhaftes Verhalten (unentschuldigtes Nichterscheinen zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung, schwerer Falls des Unterschleifs bzw. Beeinflussungsversuchs) selbst herbeigeführt haben, werden nicht mehr in den Ergänzungsvorbereitungsdienst aufgenommen; die Möglichkeit der Wiederholung der Prüfung bleibt hiervon - ebenso wie bei einem Antrag auf Erlass des Ergänzungsvorbereitungsdienstes - unberührt (§ 70 Abs. 3 Satz 2 und 3 JAPO).
- Der Pflichtprüfungsstoff der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird im Interesse einer Steigerung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit sowie einer Entlastung der Studierenden und Rechtsreferendare an Empfehlungen des Fachausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung angepasst und hierbei maßvoll reduziert (§ 18 Abs. 2, § 58 Abs. 2 JAPO).
- Vergleichbares gilt für den Prüfungsstoff in den Berufsfeldern der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (§ 58 Abs. 3 JAPO).
- Das Gewicht der mündlichen Prüfung wird im Interesse einer Steigerung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit sowohl in der Ersten Juristischen Staatsprüfung als auch in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung auf 30 % erhöht.
- Die Anzahl der in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zu bearbeitenden schriftlichen Prüfungsaufgaben wird auf neun Aufgaben reduziert. Ab dem Termin 2022/1 werden in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vier Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht (davon eine aus dem Arbeitsrecht), zwei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht sowie drei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht (davon eine aus dem Steuerrecht) gestellt werden.
- Der prüfungsrelevante Umfang des Schwerpunktbereichsstudiums wird auf 12 bis 14 Semesterwochenstunden begrenzt (§ 39 Abs. 2 Satz 1 JAPO).
- Im Interesse einer besseren strukturellen Vergleichbarkeit wird eine Begrenzung der Prüfungsleistungen der Juristischen Universitätsprüfung auf mindestens zwei und höchstens drei Prüfungsleistungen festgeschrieben, wobei eine Prüfungsleistung - wie in Bayern schon bisher der Fall - in einer studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit bestehen muss (§ 40 Abs. 1 JAPO).
- In der Bescheinigung über das Bestehen der Juristischen Universitätsprüfung sind neben der Gesamtnote auch die Einzelprüfungsleistungen, aus denen sich die Prüfung zusammensetzt, die in den Einzelprüfungsleistungen erzielten Einzelnoten sowie das Gewicht, mit dem diese Einzelnoten jeweils in die Gesamtnote eingeflossen sind, auszuweisen sind; durch diese - von den meisten bayerischen Universitäten bereits praktizierte - Maßnahme soll die Transparenz hinsichtlich der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung in den einzelnen Schwerpunktbereichen weiter erhöht werden (§ 42 Abs. 1 JAPO).
- Das Sommersemester 2020 bleibt bei der maßgeblichen Semesterzahl für den Freiversuch unberücksichtigt.
02.01.2021, 14:01
Das ist ja fabelhaft. Dann werde ich nach Bayern gehen. Gerade mal eine Klausur mehr als in den meisten Bundesländern und dafür keinen Aktenvortrag in der mündlichen.
02.01.2021, 17:04
(02.01.2021, 12:35)Ref Nürnberg schrieb:(02.01.2021, 02:23)Gast schrieb:(02.01.2021, 01:15)Ref Nürnberg schrieb:(01.01.2021, 18:25)Gast schrieb:(30.12.2020, 22:42)Gast schrieb: Mittlerweile sind es auch dort nur noch 9. Ansonsten sprechen für Bayern noch die hauptamtlichen AG-Leiter.
Sind leider noch 11. Inklusive je einer Steuerrecht-, Arbeitsrecht- und einer Kautelarklausur, die ich hasse wie die Pest. Aber ich will jetzt nicht bayerntypisch jammern. Das bayerische Examen ist halt anders (schon von der Aufmachung der Klausuren her, z. B. oft kürzere Sachverhalte, dafür sind nie Gutachten zu schreiben, sondern immer Schriftsätze mit Mandantenschreiben), nicht schwerer. Meiner Meinung nach ist es schlicht und ergreifend Typsache. Ich persönlich mag Steuerrecht und lerne lieber in die Breite als in die Tiefe. Außerdem finde ich gerade gut, dass es so viele Klausuren sind, dann wiegt eine versaute Klausur nicht so schwer. Ich täte mir in einem anderen Bundesland keinesfalls leichter.
Zum Ref selber: In Nürnberg sind größere Gruppen, so dass man eher mal in der Menge untergeht. Wie das jetzt mit Corona ist, weiß ich aber leider nicht. Beim OLG Bamberg sind es überschaubare kleinere Gruppen. Vielleicht höchstens so 25 Leute. Also auch Typsache.
Hast du noch nähere Informationen zum Ref in Nürnberg? Ich will im April ins Ref einsteigen. Nürnberg ist zwar bislang mein Favorit aber ich bin noch nicht ganz sicher.
Wie groß sind die Gruppen denn in Nürnberg circa?
Ich habe letztens in einem anderen Forum gelesen, dass es nahezu 100%ig sicher ist in den Landgerichtsbezirk Nürnberg zu kommen, da da so viele Plätze angeboten werden. Kannst du das bestätigen?
Wie gut ist die Qualität des "Unterrichts" und der Unterlagen? Kommst du mit den AG-Leitern gut zu Recht?
Hast du sonst noch Dinge die wissenswert sind?
Vielen Dank!!!
Leider war ich selbst nur für das Wahlfach in Nürnberg, daher bin ich nicht so eine große Hilfe. Aber eine Freundin von mir war dort und ist jetzt seit Sommer fertig. Sie meinte mal, dass sie oft 40 Leute waren, aber dann wurde irgendwie später nochmal geteilt. Ich weiß noch, wie sie immer von dem Strafrecht-Dozenten geschwärmt hat. Leider hat der jetzt aber aufgehört. Sonst hat sie nie etwas Negatives über die Richter und Anwälte gesagt. Nur über den Steuerrecht-Blockkurs. Aber der ist nirgends gut.
Von der Verwaltungsstation hab ich von den anderen Nürnbergern auch nichts Gutes gehört. Auch der ist aber anderswo nicht besser. Genausowenig wie der Blockkurs für die Anwaltsstation. Auch der Kautelarblockkurs ist überall so ein Sorgenkind. Also kurz gesagt, alles was nicht der hauptamtliche AG-Leiter hält, ist meist nicht gut.
Die AG-Leiter sind dafür aber wirklich alle gewillt, sich Zeit für die Referendare zu nehmen und den Unterricht hilfreich zu gestalten, an jedem Standort. Da kann man eigentlich gar nichts falsch machen. Übrigens kann man in Bayreuth als Referendar super kostenlos parken, falls das ein Punkt sein sollte ;) Am Anfang wird man im Unterricht auch aufgerufen, wenn man sich gar nicht meldet. Leider an jedem OLG-Bezirk, zumindest hab ich das so gehört. Aber gut, ich hab's überlebt :finna:
Meine Freundin hat damals fast ausschließlich nur mit den Unterlagen gelernt, die sie dort in Nürnberg bekommen hat. Und Altklausuren hat sie viele geübt. Und siehe da, überdurchnittliche Note und Staatsdienst. Also scheint es auch ohne Extrabücher von Kaiser und Co. zu gehen.
Ich hab das jetzt auch von niemandem in Nürnberg gehört, dass er irgendwo gelandet wäre, wo er nicht hin wollte.
Rückblickend wäre ich übrigens eher nach Nürnberg gegangen, denn dort sind viel mehr Unternehmen und Kanzleien, bei denen man sich für die Rechtsanwalts- und Wahlstation bewerben kann. Natürlich kann man sich auch von Oberfranken aus dort hinbewerben, aber warum dann nicht gleich ganz nach Nürnberg gehen?! Und ehrlich gesagt (es lebe die Anonymität des Internets), ich habe die Nürnberger Referendare als lockerer, zugänglicher und irgendwie netter empfunden. Aber vielleicht ist das manchmal Ansichtssache Auch war es einfach nervig für mein Wahlfach (Wirtschaft) am Ende einmal die Woche extra nach Nürnberg zum Unterricht fahren zu müssen.
Vielen Dank Dir für diesen ausführlichen Erfahrungsbericht! Das hat mir schon einmal wirklich weitergeholfen. 40 Leute find ich im Moment nicht so abschreckend, da hatte ich fast mit noch mehr gerechnet. Und wenn die alle noch locker und nett sind ist das ja umso besser :D
Der Aspekt dass dort mehr Unternehmen und Kanzleien sitzen ist auch mein Hauptargument für Nürnberg. Das ist da schon attraktiver als anderswo. Nach München will ich hingegen nicht, da mir die Stadt für das Ref zu teuer ist.
Hast du sonst noch Tipps für das Ref in Bayern oder Dinge die du gerne schon am Anfang gewusst hättest?
Okaaaay, nachdem ich jetzt weiß, dass eine Ö-Recht- und eine Zivilrechtklausur entfällt, wird Steuerrecht also prozentual noch wichtiger. Ich kann nur empfehlen, vor dem Steuerrechtblockkurs im Ref schon mal den Crashkurs von Hemmer zu machen, sofern man das nicht schon in der Uni hatte. Steuerrecht gut zu lernen lohnt sich wirklich, da die sehr nett korrigiert wird. Da würde ich direkt den nächsten Kurs nehmen, der angeboten wird, weil am Anfang des Refs hat man wenigstens noch Zeit dafür. Theoretsich kann man den sogar vor dem Ref machen. Sollte noch eine Kautelarklausur gefordert sein, würde ich den Crashkurs von Hemmer auch möglichst früh machen (oder mir zumindest die Materialien besorgen). Aber vielleicht entfällt die ja jetzt, da eben eine Zivilrecht wegfällt und die Kautelarklausur notenmäßig immer grausam ausfällt. Das wird euch dann sicher euer AG-Leiter mitteilen, falls er mehr weiß.
Solltest du einen Examenskoffer mieten wollen (anstatt alle Kommentare vor dem Examen nochmal neu zu kaufen), würde ich das auch jetzt schon machen. Bei uns war der letzte Koffer für unseren Termin allen Ernstes zwei Wochen vor Ref-Beginn weg :finna:
Das hätte ich gern vorher gewusst.